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roxolana
12.01.2013, 11:22
Je nach Uni kann da nach der ersten Wiederholung Schluss sein.
wo gibts das denn bitte? würde mich wirklich mal interessieren. am besten mit verweis auf studien- oder lehrveranstaltungsordnung.


Die Approbationsordnung ist absolut eindeutig: in einem jeden Kurs können 15% der Termine gefehlt werden (ohne Begründung, ohne Attest).
Fehlt man häufiger, gilt der Kurs als nicht bestanden.

also bei uns kann man einzelne praktika oder seminartermine auch in einer anderen planungsgruppe oder zur not im nächsten semester nachholen, ohne gleich den ganzen kurs wiederholen zu müssen. außerdem bieten viele dozenten an, einen versämten termin durch ein referat o.ä. auszugleichen und manche drücken auch einfach ein auge zu und sie interessiert die anwesenheitspflicht nicht. also bitte nicht alles so schwarz malen.

Kyutrexx
12.01.2013, 11:34
Ach was - das super-schwierige, knüppelharte Studium der Medizin... die armen Medizinstudenten... ich kanns nicht mehr hören...
Hier war nicht die Rede davon, dass es intellektuell anspruchsvoll ist.

Es geht nur um die körperliche Anstrengung durch die ganzen Praktika & Co. - VOR ALLEM wenn jemand körperlich eingeschränkt ist.

@Roxolana:
Was du beschreibst geht bei uns durchaus auch.
Das ist aber alles reine Kulanz - und das ist etwas, dass man nicht EINPLANEN kann.

Es einzuplanen und sich von vornherein daruaf zu verlassen ist irrsinnig, vor allem bei einem so langen Studium.

Excalibur420
12.01.2013, 12:47
"muss das Gutachten auch eine positive Prognose enthalten, dass der angestrebte Beruf nach Abschluss des Studiums auch wirklich ausgeübt werden kann. "

Das ist doch mal Ein Punkt den ich unterstützen kann! Und somit macht es für mich auch einen logischen Zusammenhang evtl. eher einen Platz zu bekommen. Denn einen Platz zu bekommen und nachher keine Leistung abzugeben halte ich weiterhin für Sinnlos, dafür sollte keiner bei der Platzvergabe bevorzugt werden-aus keinerlei Gründen!

Warum mein Abi nicht ausreichend war? Nunja, ich war bis zur Oberstufe ohne Anstrengung sehr gut. Leider hat es im Abitur nicht gereicht den NC zu erfüllen. Ich hätte mehr lernen müssen.
Und ich bin sicher geeignet das Fach zu studieren, sonst hätte ich das erste Jahr nicht jeden Schein beim ersten Versuch gemacht und komme auch sonst sehr gut zurecht. Man muss schon was dafür machen, aber Medizin ist bestimmt nicht das schwierigste Fach! Mathe muss man können, Medizin kannst du auch lernen.

Und zum Antrag auf die wirtschaftliche Lage. Ich bitte dich. Jemand kann nicht arbeiten, aber dafür ein Studium aufnehmen? Es gibt auch Ausbildungsberufe mit Vergüten und nicht körperlich anstrengend sind, falls das der Hintergrund sein sollte. Ob ich es genutzt hätte? Vieles ja, aber mit Sicherheit nicht von weit her angereist zu sein und anschliessend auf bedürftig zu machen!
Aber wie du sagst könnte es auch nur erfunden sein.

Ich finde es sehr freundlich wie sachlich du mit meiner vll. etwas entgegengesetzter Meinung umgehst!
Und du hast recht indem du sagst, dass meine Meinung mit möglichen Gesetzen auseinander gehen. Aber auch nur weil ein Gesetz jemanden bestimmte Rechte sichert, müssen sie nicht immer richtig sein. Viele die zu faul zum arbeiten sind bekommen auch Unterstützung. Ist das in Ordnung?
Ich möchte dich nicht mit nichtsnutzigen Faulen Menschen vergleichen, es war nur ein Beispiel.

Ich möchte dir den Platz auch nicht absprechen und von mir aus sollst du den auch bekommen, dass ist mir vollkommen gleich. Das Studium wird schon aussortieren, wenn einer nicht ausreichend dafür arbeitet. Wie gesagt, körperlich Kranke o.ä müssen natürlich unterstützt werden. Nur an dieser Stelle finde ich, dass eben die Warter denn körperlich Behinderten untergestellt werden.
Du solltest dich nur auf eine lange Studienzeit gefasst machen wenn du schon im Abitur etwas wiederholen musstest-oder davor. Das Abitur schafft auch jeder halbwegs vernünftige ohne zu lernen, im Studium musst du was machen und das nicht zuwenig.


Weißt du, der Punkt mir mir ist: man sieht mir nicht an was ich habe. Das ist das Gute. Ich besitze alle Gliedmaßen und kann körperlich einen außerordentlich stark leistungsfähig sein und habe aufgrund schwerer und langer Krankheit und dich umfangreich, auf tausenden von Seiten dokumentierte art, wie ich damit umgegangen bin, viele Menschen, insbesondere meinen Arzt extrem beeindruckt. Insbesondere meine psychische Belastbarkeit ist enorm. So viel dazu.

Nun, wie ich schrieb wurde ich 13 Jahre völlig falsch behandelt. Da kann es wohl doch mal vorkommen, dass man in der Schule nicht so gut ist, oder? Ich erinnere mich noch an die Monate vor dem Abitur. Ich konnte aus gesundheitlichen Gründen einfach nicht mehr hingehen. Dann bereite mich 2-4 Wochen für das Abitur vor und hatte am Ende ein Abitur mit 1,8 und war der damit bisher beste Nichtschüler, den die Schule bisher geprüft hatte.

Seit dem ich nun korrekt behandelt werde, sieht die Sache noch mal wieder ganz anders aus.

Gesetz ist Gesetz. Gesetze sind auch interpretierbar, genau so wie Verordnungen etc.

Dein subjektives Empfinden was richtig falsch ist, ist wieder was anderes. Es hängt am Ende davon ab, was für eine Gesellschaft du möchtest, ob du eher FDP, die Piraten, die CSU/CDU oder SPD wählt. Hier kann und sollte es viele verschiedene Meinungen geben.

Ich bin jetzt vor kurzem 28 Jahre alt geworden. Hätte ich mit 18, 19 oder 20 mein Abitur machen können, so wäre ich schon längst im Studium. Ich bin ganz sicher nicht gegenüber irgendeinem Warter benachteiligt worden.

Mit 21 hatte ich noch mal in der 11. Klasse angefangen, war in der 13. Klasse so schwach, dass ich insbesondere im 2. Halbjahr nicht mehr in der Schule gehen konnte, schleppte mich aber dann irgendwie zu den Prüfungen.

Ich wurde halt falsch behandelt und mit immer höheren Dosen von immer stärkeren Medikamenten gefüttert. Dass ich trotzdem ein Abitur mit 1,8 geschafft habe, trotzdem die Hoffnung und die Motivation nicht aufgegeben habe, hat viele beeindruckt.

Frustrierend war es, dass mir diese 1,8 am Ende nichts nutzen, ich zu krank für alles war bis dann in einem quälend Prozess langsam aufgedeckt wurde, was mir wiedererfahren ist und warum so viele Ärzte und Kliniken, darunter zwei Unikliniken so viele zahlreiche Fehler gemacht haben.

Ich habe mich von dem Schaden mittlerweile eingeschränkt erholt aber krank bin ich trotzdem. Würde man es ganz streng auslegen, so würde ich wohl mittlerweile ganz andere Kriterien erfüllen, wenn es um den Härtefall geht. Trotzdem wird meine Erkrankung definitiv schlimmer werden, nur wird das niemand sehen aber ich werde es spüren und merken, wenn die Tüten die ich aus der Apotheke trage, immer größer werden.

Der Punkt am Ende für mich ist: man kann damit Leben und Arbeiten. 100% Leistungsfähig wie ein gesunder werde ich aber definitiv nie sein. Man muss vor allem seine Grenzen kennen.

Dass du mir nahe legst, dass ich mich auf eine lange Studiumszeit gefasst machen soll, finde ich etwas voreilig. Ich kann gar nichts anderes versuchen, als das Studium in Regelstudienzeit zu schaffen. Ich war ja vor allem deswegen in der Schule oft so schlecht, weil ich eben so falsch behandelt wurde. Dass es dann am Ende trotzdem noch 1,8 wurde, spricht ja für mich.

Ich finde, dass du etwas genauer argumentieren und auch genauer lesen solltest, was ich so geschrieben habe.

Und ich sage hier mal folgendes: das Studium ist das eine, der Beruf das andere.

Woher weißt du, ob du dem psychischen Druck, der Verantwortung usw. später im Beruf gewachsen bist? Darauf sollst du jetzt vorbereitet werden. So sicher wäre ich mir an deiner Stelle nicht.

Ich habe meine "Belastungsprobe" bereits hinter mir.

Außerdem kommt mir noch zu gute, dass ich mich eh 24/7 mit Medizin beschäftige und für mich alles was mit Medizin zu tun hat, die reinste Entspannung ist. Umso schlimmer war für mich die Zeit, wo ich aufgrund meiner Erkrankung fast ein Jahr lang mein Zimmer nicht mehr verlassen konnte.

Wie definiert sich denn "jeder halbwegs vernünftige?"

Ich weiß nicht, welche Gruppe von Menschen du damit meinst.

Excalibur420
12.01.2013, 12:50
Wenn du nicht in der Lage bist, beschult zu werden, wie soll das im KPP laufen oder in Pflichtveranstaltungen (Seminare, Vorlesungen), Famulaturen, Blockpraktika, PJ etc?

Nirgendwo steht, dass ich nicht in der Lage bin, beschult zu werden. Ich habe nur geschrieben, dass dies der Fall war. Du gehst jetzt einfach mal davon aus, dass dies noch immer der Fall ist.

Darf ich dich daran erinnern, dass es eine der Bedingungen bei einem Härtefallantrag ist, dass es eine ganz realistische Chance auf erfolgreichen Abschluss und anschließende Aufnahme des Berufes geben muss?

Nur weil einmal etwas so war heißt dass das doch nicht automatisch, dass dies immer noch so ist.

Think!

Excalibur420
12.01.2013, 12:55
Bezüglich einer Bevorteilung und Benachteiligung sehe ich das vollkommen wertneutral.

Meine angesprochenen Punkte, wie das, was du zitiert hast, beziehen sich aber auf die Frage, ob bei Eingang ins Studium über einen Härtefallantrag, wegen gesundheitlicher Probleme, das Studium überhaupt geschafft werden kann und dass IM Studium eben keine Härtefallregelungen in dieser Form mehr existieren.

Aus den genannten Gründen (Pflegepraktikum, Pflichtveranstaltungen, ...) wäre es dann nämlich einfach sinnlos, wenn jemand zwar den Studienplatz hat, aber das Studium wegen des gesundheitlichen Zustandes, der ihm oder ihr den Platz verschafft hat, letztlich nicht in der Lage ist, diesen auch zu nutzen und dann abbrechen muss.

Da machen wir uns auch mal alle nix vor: das Studium ist knüppelhart - selbst wenn man kerngesund ist.

Daher ist diese Anmerkung bzw. dieser Einwurf eben gerade berechtigt.

Evtl. hast du überlesen, dass es eine Bedingung im Härtefallverfahren ist, dass es eine realistische Prognose auf erfolgreichen Abschluss des Studiums und Aufnahme des Berufes geht.

Wer sollte so was besser beurteilen können als Menschen, die selbst dieses Fach studiert, den Beruf ausüben und mit der Krankheit sowie mit der betreffenden Person bestens vertraut sind?

Ich wusste nicht, dass ein Studium hart sein kann. Dann müsste es ja auch ein weiches Studium geben. Also ich würde definitiv niemals ein Studium im Fach Geschichte oder so abschließen können.

Ist vieles nicht auch eine Frage von Interessen, Wissen, Begabungen, Motivation und schlussendlich subjektivem Empfinden?

08 bis 18:00 Uhr ist doch gar nichts. Das sind 12 Stunden.

Übrigens gibt es für Schwerbehinderte an der Universität grundsätzlich bestimmte Möglichkeiten bessere Bedingungen zu bekommen etc.

Ich beabsichtige nicht, keine der theoretisch möglichen "Vergünstigungen" in Anspruch zu nehmen.

Ich will beweisen, dass es auch so geht, in Regelstudienzeit.

WackenDoc
12.01.2013, 12:59
Ok, aber fassen wir mal zusammen- du hast dich jetzt reingeklagt, weil dein AbiSchnitt aufgrund Krankheit für eine direkte Zulassung nicht ausgereicht hat. Außerdem würde eine Verzögerung des Studiums (z.B. aufrund Wartesemestern) möglicherweise den erfolgreichen Abschluss gefährden.
Aber gleichzeitig musstest du den Studienstart aus gesundheitlichen Gründen verschieben.

Meine Einschätzung nach deinen Beiträgen hier und nach kurzer Google-Suche: Du lügst dir nur selber in die Tasche und spätestens beim Krankenpflegepraktikum wirst du erhebliche Probleme bekommen.

Lisa812
12.01.2013, 13:08
Ich finde dich - anhand dessen, was du so von dir gibst sehr anstrengend. Du diskutierst, stellst dich dar und kannst schlecht Meinungen anderer annehmen. Es liest sich als ein ständiger Kampf. Das Leben heisst aber eher "fließen" lassen, da es immer auch andere Möglichkeiten gibt. Vieles widerspricht sich auch und ich denke, du hast dir damit überhaupt keinen gefallen getan, das hier zu posten. Vielleicht war es gut gemeint, anderen damit helfen zu wollen - es ist aber bei solchen Themen wohl günstiger das direkt mit der Familie oder Freunden zu besprechen.
Grundsätzlich kann ich schon beiden Seiten verstehen, also die der Betroffenen, aber auch derer, die für Gleichberechtigung sind. Viel Glück und viel Spass im Studium.

Miyu
12.01.2013, 13:25
Es will sich mir nicht erschliessen, wie du geichzeitig schreiben kannst, dass du 30-40 Jahre arbeitsfaehig sein kannst, aber gleichzeitig bei Verzoegerung dass Studium wahrscheinlich nicht zuende wirst brignen koennen, worauf dein Antrag ja fußt. Das widerspricht sich doch grundsaetzlich, oder nicht? Verstehe ich nicht.

Kyutrexx
12.01.2013, 13:53
@Miyu: diese Beweisführung von wegen Verzögerung ist rein juristischer Natur. Verwaltungsrecht, um genau zu sein.

Das ist manchmal DERART weit weg von der Realität (weiß ich aus eigener rechtspraktischer Erfahrung), dass sich ein Außenstehender nur an den Kopf fassen kann, dass so etwas als Begründung fungieren kann.


Zudem ist die Aussage, dass eine Auflage war, dass die Chance auf erfolgreichen Abschluss besteht, auch mit Vorsicht zu genießen.
Es handelt sich dabei um eine JURISTISCHE Prognose und die ist nicht zwingend mit einer medizinischen Prognose gleichzusetzen.

Spätestens im Pflegepraktikum wird sich schnell zeigen, ob die Fähigkeit nun da ist oder nicht.
Wenn er das Pflegepraktikum nicht durchhält, ist ohnehin Schluss - ohne Nachweis kein 1. Examen.

Famulatur und PJ sind dann auch nochmal eine entsprechende Belastungssituation.


Eigentlich ironisch: man kann als praktizierender Arzt blind, traub, im Rollstuhl oder sonstig körperlich behindert sein und es geht.
Aber im Verlauf des Studiums, das einen da erstmal hinbringt, ist es im Zweifelsfalle das akademische Todesurteil.

Ein weiterer Beleg für die Widersinnigkeit, die sich in unserem Rechtssystem manchmal zeigt.

Egal wie man die Situation beurteilen mag - in der Haut des Threaderstellers möchte ich nicht stecken.

EVT
12.01.2013, 14:17
es wurde doch schon gesagt, dass man das pflegepraktikum auch in teilzeit machen kann, genau wie pj auch.
man muss sich eben eine station aussuchen, auf der man klarkommt. ich kenne studenten, die körperlich sehr eingeschränkt waren und das kpp trotzdem geschafft haben. bei interesse gerne pn an mich.
später sucht man sich dann auch den fachbereich raus, den man schaffen kann.

Sticks
12.01.2013, 16:05
"Woher weißt du, ob du dem psychischen Druck, der Verantwortung usw. später im Beruf gewachsen bist? Darauf sollst du jetzt vorbereitet werden. So sicher wäre ich mir an deiner Stelle nicht."
Ich habe bereits sechs Jahre in der Klinik gearbeitet. Ich denke ich weiß sehr gut was auf mich zukommt.

Das du mit den Hindernissen 1,8 schaffst ist wirklich toll. Das du aber davon nichts hast wie du sagtest, können wir auch nichts für.

Und das hier gesagt wurde ich geb mein Geld und dann sollen mich behinderte in Ruhe lassen ist doch viel zu krass ausgedrückt.
Nochmal. Er soll alle Hilfe bekommen! Aber nicht zu Lasten anderer.

Mit deiner falschen Medikation zum Abi wusste ich nicht.

Sticks
12.01.2013, 16:33
Also das man sagt das körperlich benachteiligt nicht studieren sollen find ich auch nicht richtig. Auch sie sollen die Chance bekommen wie jeder andere auch!
Aber nicht bevorzugt werden. Darum geht es mir.

Kyutrexx
12.01.2013, 16:36
es wurde doch schon gesagt, dass man das pflegepraktikum auch in teilzeit machen kann, genau wie pj auch.
man muss sich eben eine station aussuchen, auf der man klarkommt. ich kenne studenten, die körperlich sehr eingeschränkt waren und das kpp trotzdem geschafft haben. bei interesse gerne pn an mich.
später sucht man sich dann auch den fachbereich raus, den man schaffen kann.
Ja, aber Teilzeit heißt ja nur, dass man die halbe Schicht durchmacht.

Wenn aber generell die gesundheitlichen Einschränkungen so groß sind, dass jemand grundsätzlich die Tätigkeiten im Pflegepraktikum nicht machen kann, nützt das wenig.

Da wir hier nix über die Diagnose des Threaderstellers wissen, ist das alles Spekulation.

Dennoch muss das angesprochen werden.

Zudem sind die bei der Studienplatzklage beauftragten Anwälte im Übrigen nicht verpflichtet, über all diese Folgeaspekte aufzuklären.
Ihr Mandat ist die Studienplatzklage - und nicht mehr.

Coxy-Baby
12.01.2013, 16:54
Das bringt doch hier alles nichts, worüber soll man hier noch diskutieren..... Hat er halt im Härtefallverfahren seinen Platz bekommen und gut ist, viel Spass noch im Leben, er wirds wahrscheinlich schwer genug haben........

SuperSonic
12.01.2013, 16:56
Die Approbationsordnung ist absolut eindeutig: in einem jeden Kurs können 15% der Termine gefehlt werden (ohne Begründung, ohne Attest).
Fehlt man häufiger, gilt der Kurs als nicht bestanden.
Das regelt nicht die Approbations-, sondern Studienordnung der jeweiligen Universität. Dementsprechend können die erlaubten Fehlzeiten auch 10% oder 20% betragen.

ehem-user-21-08-2023-1542
12.01.2013, 17:17
Also ich habe mir das Ganze hier mal durchgelesen und habe diesen zeitlichen Ablauf nicht verstanden:

Du hast mit 26 (oder 25) Abi gemacht und warst dann 3,5 Jahre so krank, dass der TMS nicht möglich war? Jetzt bist Du 28. Du warst aber auch viel im Ausland und bei Vorträgen? War das vor dem Abitur?

Also es ist schon schwer, sich eine Meinung zu bilden, wenn man die ganzen Details nicht kennt. Ich kann aber gut verstehen, dass Du anonym bleiben möchtest.
Auf der anderen Seite erwähnst du Schicksalsschläge aus der Vergangenheit. Also ich denke schon, dass Menschen, die Dich halbwegs kennen, Dich hier auch identifizieren können.

An die Allgemeinheit:
Forum ML als Bühne? Meiner Meinung nach nutzen die meisten das hier als Bühne..also von daher..

Anonsten gibt es da etwas, was mich schon länger beschäftigt:

Ich muss zugeben, dass ich dieser Härtefallsache schon länger etwas kritisch gegenüberstehe (vielleicht, weil ich mich selbst mit viel Schweiß ins Studium kämpfen musste..). Dabei fiel mir auf, dass ich noch nie an einer naturwissenschaftlichen Fakultät einen Studenten im Rollstuhl gesehen habe. Geht Euch das auch so? Davon abgesehen sind die Lehrgebäude oft gar nicht barrierefrei und das, obwohl man so viele Möglichkeiten hat, als Arzt mit Gehbehinderung zu praktizieren. Ist mir da was entgangen oder kann man das Medizinstudium als Rollstuhlfahrer tatsächlich vergessen? Wäre schon traurig..von wegen Sozialstaat!

Kyutrexx
12.01.2013, 17:22
Die Approbationsordnung regelt das in § 2 Absatz 7 Satz 1 und 2.

Die 15% Regelung ist das Ergebnis rechnerischer Arbeit - nämlich der, dass ansonsten das Studium nicht in der Regelstudienzeit geschafft werden kann. D.h. SWS in Verbindung mit den Mindestvoraussetzungen.
Das kam im Nachhinein - ist aber de facto Bestanteil der AppO; wenn auch nur durch Auslegung.

Inzwischen haben das aber praktisch alle Universitäten übernommen (weil der Gesetzgeber es auch gerne wollte).
Anderenfalls riskieren sie Ärger von diversen Behörden.

Natürlich kann ne Uni die Fehlzeiten noch STRAFFER machen, aber mehr als 15% zu erlauben bringt sie in eine rechtlich schwierige Lage.

abcd
12.01.2013, 17:59
08 bis 18:00 Uhr ist doch gar nichts. Das sind 12 Stunden.

nicht ganz

Sticks
12.01.2013, 18:09
also ich glaube wir sollten mal abwarten. sehr geehrter Schreiber dieses Themas hier, berichte uns doch einfach mal im Studium wie es so läuft.
Wir können die Gesetze leider alle nicht verändern, ob wir wollen oder nicht. Und wir müssen dich auch nicht mögen, ob du möchtest oder nicht. Ich würde dich an der Uni nicht verachten oder unfreundlich sein, wir haben in unserem Semester auch einen Studenten mit offensichtlicher Behinderung und Härtefallantrag-zu dem bin ich auch nett. Er kann ja nichts dafür was andere regeln und er nutzte seine Chance. Aber wenn jemand sechs Jahre auf seinen Platz wartet weil die Abiturnote entscheidend ist, dann wirkt das auf ihn unfair wenn bei jemanden die Abiturnote weniger zählt ;-).

Relaxometrie
12.01.2013, 18:18
Aber wenn jemand sechs Jahre auf seinen Platz wartet weil die Abiturnote entscheidend ist, dann wirkt das auf ihn unfair wenn bei jemanden die Abiturnote weniger zählt ;-).
:-sleppy