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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stellenwechsel - wer muss bescheid wissen?



Zoidberg
11.01.2013, 21:00
Wer muss beim Stellenwechsel bescheid bekommen, Krankenkasse? Ärztekammer? Versorgungswerk? Sonst noch wer was den "Schreibkram" angeht?

Feuerblick
11.01.2013, 21:07
Krankenkasse, Ärztekammer, Versorgungswerk UND du musst einen neuen Antrag auf Befreiung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen (neu seit diesem Jahr)...

Zoidberg
11.01.2013, 21:19
danke, das mit dem erneuten Antrag wusste ich gar nicht!

Feuerblick
11.01.2013, 21:20
Hat mir das Versorgungswerk Ende 2012 geschrieben. Die dachten sich wohl "Die wechselt so oft die Stelle, da sollte die das wissen". *grins*

Muriel
12.01.2013, 08:34
Bei jedem Stellenwechsel auch innerhalb eines Versorgungswerkes? Wieder mal unnötiger Papierkram...

Feuerblick
12.01.2013, 08:37
Jepp... ist aber wohl so. Müsste auch auf den Seiten der Versorgungsämter zu lesen sein...

mainzer
12.01.2013, 09:15
Bei jedem Stellenwechsel auch innerhalb eines Versorgungswerkes? Wieder mal unnötiger Papierkram...

und bei den ewig langen antwortzeiten der dt. rentenversicherung auch unnötig langes warten für nix und wieder nix...

Brutus
12.01.2013, 09:51
http://www.aevwl.de/aktuelles/detail/befreiung-von-der-gesetzlichen-rentenversicherung-neuregelungen/
Und wieder mal ein bißchen mehr Papierkrieg... :-wand!

Evil
12.01.2013, 15:20
Soweit ich das verstanden habe, betrifft das aber nur angestellte Ärzte, keine Freiberufler.

Brutus
12.01.2013, 15:35
Das ist richtig. Aber nichts desto trotz einfach nur ein Formular mehr, das eigentlich unsinnig ist! Die Befreiung der BfA zugunsten der ÄV ist doch nix, was sich bei einem Stellenwechsel ändert. In der ÄV ist man doch eh Pflichtmitglied. Und da zusätzlich noch in die BfA einzahlen?
Zumal der Antrag ja, soweit ich das Verstanden habe, nicht an die BfA zu richten ist, sondern an das zuständige Versorgungswerk. Wenn Du jetzt vom AKH zum Josef INNERHALB der gleichen Stadt (somit auch innerhalb des Versorgungswerks) wechselst, dann musst Du trotzdem die Befreiung NEU bei der gleichen Institution beantragen??? Wie bekloppt ist das denn?

FirebirdUSA
14.01.2013, 17:53
Bedank dich beim Bundessozialgericht... ich glaube nicht das die DRV sich darüber freut, die haben sicherlich auch was besseres zu tun.

Moorhühnchen
14.01.2013, 22:01
Wie ich heute erfahren habe, isses bei mir auch bald schon wieder soweit. *grmpf*
Ist ja schön, daß es mit der Rotation nun doch noch klappt, aber ich hoffe, daß das ständige Neueinstellen auf andere Kollegen, Standards, Örtlichkeiten dann bald mal ein Ende hat! :-?

Frau_Doktor
18.07.2014, 11:56
ggf die versicherung - HUK etc. weil die andere tarfife erheben wenn man zb vorher nicht im öfftl dienst war

BetterCallSaul
18.07.2014, 16:25
Was ein Bürokratie-Jungle....