PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2. Facharzt - nicht mehr möglich oder nur nicht mehr abrechenbar?



Seiten : [1] 2

Dr. Glucosidase
12.01.2013, 10:25
Ist es heute wirklich nicht mehr möglich, einen 2. FA zu machen, weil die ÄK nicht mitmachen? Oder ist es nur eine abrechnungstechnische Sache, dass man sich auf einen FA beschränken muss? Da gibt es ja sehr unterschiedliche Ansichten zu.

MissGarfield83
12.01.2013, 10:55
Also es ist so, dass du so viele Fachärzte machen kannst wie du willst - du darfst aber grundsätzlich erstmal nur einen Facharzttitel führen. Ausnahmen gibt es bei manchen Konstellationen - die sind aber von ÄK zu ÄK abhängig.

Erdbeermond
12.01.2013, 11:18
Und welchen Sinn macht das bitte?

Leelaacoo
12.01.2013, 11:24
Interesse? Spaß? Facharzt fast fertig, aber nicht das Traumgebiet? Ist doch ok, warum auch nicht...ich überlege auch zum Internisten noch den Neurologen zu machen...war jetzt lange neurologisch -internistisch auf ITS tätig...wäre halt ne Nische (für den Arbeitgeber und die Patienten ist ein Doppelt-FA an der richtigen Stelle auch was wert, auch wenn er/sie nur EINE Bezeichnung führen kann...das Wissen/ die Erfahrung sind je dennoch da).

Ach ja....nur so, weil ich mir das jetzt seit 5 Jahren von meinem OA anhören musste: "Sinn machen" gibts nicht...das heißt "Sinn ergeben".

LG Lee

Erdbeermond
12.01.2013, 12:05
Gut dann eben Sinn ergeben.

Damit meinte ich aber nicht den Wunsch, zwei Fachärzte zu machen (das kann ich nämlich durchaus nachvollziehen), sondern warum das beschränkt wird, bzw. Man nur einen Titel führen darf.

Peter_1
12.01.2013, 12:31
Es "ergibt Sinn" wenn man mit seinem ersten Fach nicht glücklich ist, oder aber in benachbarten Fachgebieten (z.B. Neuro/Psych oä). In der Niederlassung ist es aber logischerweise so, dass man sich für ein Fachgebiet entscheiden muss, da z.B. der FA für Augenheilkunde und Kardiologie nicht gleichzeitig Herzkatheter und Augenoperationen abrechnen kann und auch die Sitze fachgebunden vergeben werden. Auch praktischerweise wird es wohl schwierig sein zwei nicht benachbarte Fachgebiete wirklich gleichberechtigt gut "ausüben" zu wollen, als Arzt muss man ja nun in seinem Fach auf dem Stand der Dinge bleiben und das dürfte halt schwierig sein, wenn es nicht benachbarte Fachgebiete sind. Anders herum: was nützt der erste FA für Augenheilkunde, wenn man dann nach der zweiten FA weiterbildung z.B. für Kardiologie 15 Jahre nicht mehr als Augenarzt gearbeitet hat? Klar die zusätzliche Erfahrung ist sicher was wert, aber den Stand eines eben dauerhaft das Fach praktizierenden Arztes wird man nicht erreichen.

NickRiviera
13.01.2013, 09:29
Aber ein Facharzt für Allgemeinmedizin der noch einen zweiten Facharzt als Kardiologe oder Gastroenterologe hat würde doch Sinn ergeben... Dann muss z.B. bei kardiologischen oder gastroenterologischen Krankheiten nicht immer gleich überwiesen werden.
Und benachbart ist es ja auch mehr oder weniger, sind ja alles internistische Spezialisierungen.
Klar Augenarzt und Kardiologe würde keinen großen Sinn machen, ausser man wird als Augenarzt nicht glücklich ;-)
Abrechnungstechnisch ist es aber generell so, dass man nichts ausser einer Facharztrichtung abrechnen kann, auch bei benachbarten inneren Fachrichtungen, oder?

Evil
13.01.2013, 10:41
Abrechnungstechnisch ist es aber generell so, dass man nichts ausser einer Facharztrichtung abrechnen kann, auch bei benachbarten inneren Fachrichtungen, oder?
Kann man so nicht sagen. Privat darfst Du alles mögliche abrechnen, kassentechnisch kannst Du all das abrechnen, wofür Du von der entsprechenden KV eine Genehmigung hast. Und da KV und ÄK nicht direkt zusammenhängen, gibt es da teilweise deutliche Unterschiede.

Peter_1
13.01.2013, 11:46
Aber ein Facharzt für Allgemeinmedizin der noch einen zweiten Facharzt als Kardiologe oder Gastroenterologe hat würde doch Sinn ergeben... Dann muss z.B. bei kardiologischen oder gastroenterologischen Krankheiten nicht immer gleich überwiesen werden.
Und benachbart ist es ja auch mehr oder weniger, sind ja alles internistische Spezialisierungen.
Klar Augenarzt und Kardiologe würde keinen großen Sinn machen, ausser man wird als Augenarzt nicht glücklich ;-)
Abrechnungstechnisch ist es aber generell so, dass man nichts ausser einer Facharztrichtung abrechnen kann, auch bei benachbarten inneren Fachrichtungen, oder?

Die KV Zulassung ist normalerweise an einen KV Sitz einer Facharztrichtung gebunden. D.h. man muss sich entscheiden welchen KV Sitz man denn nun übernimmt. Das ganze ist an Bedarfspläne gebunden und damit eben auch eng begrenzt. Bei Allgemeinmedizinern und spezialisierten Internisten gibt es ja nun viele Überschneidungen, so dass man hier durchaus von teilweise benachbarten Fachgebieten sprechen kann, jedoch dürfte es auch da sehr schwierig sein bei einer Zulassung als Hausarzt eine Herzkathetergenehmigung zu bekommen, während es eher unproblematischer sein dürfte die Genehmigung für z.B. Echokardiographie auch als Hausarzt (plus Kardiologe) zu bekommen. In der Niederlassung muss man sich aber trotzdem in der Regel definitiv für einen Facharzt entscheiden, das macht ja auch Sinn, ich würde mich wahrscheinlich nicht von einem Kardiologen kathetern lassen wollen, der dies nicht schwerpunktmäßig betreibt und umgekehrt auch nicht einen Kardiologen als Hausarzt haben wollen, der nicht schwerpunktmässig Ahnung von hausärztlicher Medizin hat. Der Tag hat halt nur 24 Stunden und in der Regel reichen diese 24 Stunden auch nur aus um ein Gebiet wirklich gut auszufüllen, diese Erfahrung macht man halt in der Praxis (auch zB mit den versch. Zusatzweiterbildungen, die nutzen nur was wenn man sie denn auch wirklich betreiben kann und die Zeit muss man sich erst mal abzwacken!). Es macht meiner Meinung nach absolut keinen Sinn 2 Fachärzte zu machen, nur weil man sich da mehr Optionen erwartet. Es macht evtl. Sinn wenn es benachbarte Gebiete sind, oder aber wenn man mit seiner ersten Wahl unglücklich ist.

AndreasS.
13.01.2013, 12:15
Ich stelle es mir sehr schwer vor eine ZWEITE KV ZULASSUNG zu bekommen, ich stimme da Peter_1 völlig zu. Der Tag hat nur 24 Stunden, jedoch kenne ich einen Hausarzt der ebenfalls Gastroenterolge ist. Wobei er zuerst Gastroenterolge als Facharzt hatte und jetzt die Weiterbildung zum Hausarzt gemacht hat. Wobei als ich bei ihm eine Famulatur machte, er mir sagte dass er von der KV das Angebot zur Hausarzt Zulassung bekommen hat und sich danach für eine Weiterbildung entschlossen hat. Eine doppelte KV Zulassung kenne ich so in diesem Sinne nur von Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen. Da es in der Region aber einen Hausärzte mangel gab, hat eben dieser Facharzt eine weiter (zusätzliche) KV Zulassung angeboten bekommen. Den ganz großen Reibach lieber NickRiviera hat er damit aber jetzt auch nicht machen können :D Das ganze wäre nur "kosten deckend" ....

MissGarfield83
13.01.2013, 12:21
Hausarzt ist aber keine FA Bezeichnung ;) Hausarzt kann man sowohl als Internist als auch als FA für Allgemeinmedizin sein.

NickRiviera
13.01.2013, 12:37
Den ganz großen Reibach lieber NickRiviera hat er damit aber jetzt auch nicht machen können :D Das ganze wäre nur "kosten deckend" ....

Um Reibach geht es ja nicht, wenn der 2.Facharzttitel kostendeckend wäre, dann wäre es ja nicht schlimm - ich finde es nur einfach sehr interessant als Hausarzt sich in einem Bereich vertiefen zu können und dort auch mehr weiterführende Diagnostik zu betreiben als mit den normalerweise doch sehr eingeschränkten Mitteln die einem als Hausarzt zur Verfügung stehen... die wenigsten Hausärzte die ich kenne haben beispielsweise ein Röntgen... und schon für ein EKG wird man mittlerweile häufig zum Kardiologen geschickt. Über Impfungen, Blutabnahmen und bisschen Atemwege abhören geht es ja kaum noch hinaus.
Aber wenn Herzechos nicht bezahlt werden können trotz einer zweiten Facharztweiterbildung, dann ist es natürlich klar, dass man sich den zweiten Facharzt sparen kann... Denn man lernt zwar für das Leben, aber trotzdem hat man ja wie bereits erwähnt wurde nicht unendlich Zeit und kann ständig unbezahlte Untersuchungen aus Fun machen.
Ausserdem könnte man sich doch beispielsweise auch mit einem anderen Arzt, der ausschließlich auf Kardiologie spezialisiert ist, in einer Praxisgemeinschaft niederlassen... Könnte man diesen dann vertreten und da dann voll abrechnen, da er ja die KV Zulassung hat?
Naja, mal gucken, die Politik ändert ja auch ständig etwas :-P

P.S.: Mit Hausarzt meine ich den Facharzt für Allgemeinmedizin, danke für den Hinweis ;-)

Peter_1
13.01.2013, 16:26
Hausarzt ist aber keine FA Bezeichnung ;) Hausarzt kann man sowohl als Internist als auch als FA für Allgemeinmedizin sein.

Die Unterscheidung ist zwar richtig, aber seit der 2005er WB reform nicht großartig relevant, de facto können beide das gleiche abrechnen, ausser dass der Allgemeinmed. noch zusätzlich die psychosomatische Grundversorgung abrechen kann.

Evil
13.01.2013, 16:28
Das kann der Internist auch, wenn er den 80-Stunden-Kurs absolviert. Er ist bloß beim Internisten nicht in der Weiterbildung vorgeschrieben.

Muriel
13.01.2013, 16:30
Und jetzt die spannende Frage: ist das in jedem KV-Bezirk so? ;-)

Peter_1
13.01.2013, 16:48
Ja, der Allgemeinmediziner kann auch Echos abrechnen wenn er die entsprechende Quali zusätzlich gemacht hat. Ich gehe vom "nackten und typ." frischen FA aus und da ist der Unterschied wie genannt. Ziemlich spitzfindig heute das Forum, muss das Wetter sein.
Und ja, je nach KV kann es wieder anders aussehen. Ich wollte eigentlich nur sagen: die Unterschiede in den Abrechnungsmöglichkeiten als internistischer und allgemeinmedizinischer Hausarzt (post WB 2005) sind nicht sonderlich von Belang, ich hoffe das kam jetzt rüber:-)

Peter_1
13.01.2013, 16:56
@NickRiviera: ich habe keine Ahnung was Du für Erfahrungen mit Hausärzten hast, ich kann nur für meine allgemeinmed. Praxis sprechen, dort an Diagnostik vorhanden und regelmässig benutzt: EKG, Ergo, Sono Abd., Schilddrüse, Gefäße, Langzeit RR, Langzeit EKG, Lungenfunktion. Das reicht durchaus um vernünftige Diagnosen stellen zu können. Ein Hausarzt der wegen einem EKG zum Kardiologen schickt ist alles, aber kein Hausarzt!

WackenDoc
13.01.2013, 17:23
LZ-EKG machen die meisten nicht mehr: Zu aufwändig und meiner persönlichen Meinung nach gehört das auch in die Hände eines Kardiologen.
Gefäße machen auch viele nicht mehr, weil das viele nicht abrechnen können.
Genauso sieht es mit Procto/Rectos aus.

Peter_1
13.01.2013, 17:33
@wackendoc:
ich habe keine Ahnung was Du mit "die meisten" meinst: 3 meiner Nachbarkollegen haben ebenfalls Langzeit EKGs und die Auswertung eines solchen ist beileibe kein Hexenwerk (so man es wirklich gelernt hat). Die differenzierte Therapie von einigen Herzrhythmusstörungen gehört natürlich in die Hände eines Kardiologen, bzw. je anch Befund gehört der PAt. auch stationär, die Diagnostik kann trotzdem in der Hausarztpraxis erfolgen. Viele Langzeit EKG s werden auch zur Frequenzkontrolle zB beim VHF, oder zur Ausschlussdiagnostik gemacht. Ich würde Deine Erfahrung nicht generalisieren wollen...

Evil
13.01.2013, 17:36
LZ-EKG finde ich schon sehr sinnvoll, die Mehrzahl der Untersuchungen soll Vorhofflimmern und Bradykardien/Pausen erfassen, das ist nun kein Hexenwerk. Bei merkwürdigen Rhythmusstörungen kannst Du immer noch weiterüberweisen.
Bei Gefäßen hast Du recht, das Genehmigungsverfahren ist je nach KV recht aufwändig, das habe ich mir erspart. Nichtsdestoweniger halte ich trotzdem schnell den Schallkopf drauf, wenn ich einen Thromboseverdacht habe ;-)