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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einstufung nach TV-Ärzte/VKA



Syringa
16.01.2013, 13:55
Hallo, möglicherweise habe ich es auch überlesen, habe aber im Tarifvertrag aber nichts Entsprechendes gefunden.

Die Einstufung erfolgt ja nach den Jahren der ärztlichen Tätigkeit. Sind da Teilzeittätigkeiten auch nur zu 50% zu rechnen oder gelten kalendarische Jahre?

Danke für Antworten.

Muriel
16.01.2013, 14:29
Es gelten Kalenderjahre. Steht auch explizit drin, hatte das mal nachgelesen.

Syringa
16.01.2013, 19:12
Danke dir, ich habe nur den Terminus "Berufsjahre" gefunden, dies wäre ja durchaus interpretationsbedürftig.

Aber so rollen die Euros....:-))

Muriel
16.01.2013, 20:22
2Zeiten, in denen Ärztinnen und Ärzte mit einer kürzeren als der regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten beschäftigt
waren, werden voll angerechnet.

Auf Seite 21 dieser Quelle (http://www.marburger-bund.de/tarifpolitik/vka/tarifvertraege/TV-Aerzte-VKA_idF2010.pdf) habe es gerade noch mal gesucht. Viel Spaß beim Geldausgeben ;-)

Syringa
17.01.2013, 17:02
Danke, im Vergleich zu dem Einkommen aus einer Assistententätigkeit in der Allgemeinpraxis Teilzeit auf Steuerklasse V wirklich deutlich mehr....;-)