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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Katholisches Krankenhaus verhindert Hilfe nach Vergewaltigung



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MuluGulu
17.01.2013, 08:46
Welcher Arzt setzt denn eine solch bescheuerte Regelung seines Arbeitgebers um und kann dann noch abends mit ruhigem Gewissen in den Spiegel schauen?

http://www.ksta.de/politik/hilfe-nach-vergewaltigung-kirche-setzt-aerzte-unter-druck,15187246,21483320.html


- ich war noch nicht ganz wach, der Titel sollte heißen:
"Kölner Krankenhaus verhindert Hilfe nach Vergewaltigung" :)

Carolinchen_Jule
17.01.2013, 09:20
Hallo ihr Lieben,
gestern beim Zeitung lesen ist es mir ziemlich sauer aufgestoßen.
Ich habe folgenden Artikel: http://www.ksta.de/politik/erzbistum-koeln-katholische-klinik-weist-vergewaltigte-ab,15187246,21481786.html gelesen und wollte um die rechtliche Zulässigkeit dieses Verhaltens der ärztlichen Kollegen hier erfragen bzw. diskutieren.
Es kann meiner Meinung nach nicht sein, dass ein Mediziner eine Patientin in einer solchen Situation abweist und eine Aufnahme verweigert.
Verstößt diese Handlungsweise nicht gegen erstens die Grundsätze des ärztlichen Handelns und zweitens gegen geltendes Recht im Bezug auf unterlassene Hilfeleistung?
Mich würde auch interessieren, da ich ja auch nicht mehr lange von der Approbation entfernt bin, ob wenn ich die Patientin an Stelle der Kollegen aufgenommen und behandelt hätte mit einer rechtsgültigen Kündigung durch den Träger der Klinik rechnen müsste?

Liebe Grüße
Jule

Feuerblick
17.01.2013, 09:54
Soweit ich weiß, wird wohl eine Erstversorgung und Beweissicherung zumindest theoretisch angeboten (was als Hilfeleistung ja erstmal ausreicht), aber die Pille danach gibt's in diesen Häusern dann eben nicht. Wenn das mit potentiellen Patientinnen so kommuniziert wird, dürfte das rechtlich okay sein. Was rein moralisch von derart mittelalterlichen Ansichten zu halten ist, lasse ich mal offen. Hab heute morgen angesichts dieser Meldung mein Frühstück auch fast wieder von mir gegeben... :-kotz

Brutus
17.01.2013, 09:56
^^ Hab den Titel mal geändert. :-)

Das Verhalten dieser Organisation nimmt immer merkwürdigere Züge an.
Da will sich eine Frau helfen lassen und geht nach einer evtl. stattgefundenen Vergewaltigung zur Notfallpraxis, wird dort aufgenommen, bekommt ein Rezept und soll zur Beweissicherung in ein KH. Und die beiden nächsten Krankenhäuser lehnen eben jene Beweissicherung mit Verweis auf den katholischen Glauben ab?
ICH nenne das 1. Unterlassene Hilfeleistung und 2. Strafvereitelung!
Kardinal Meissner sollte sich mal fragen, ob dieses Verhalten wirklich mit dem "Glauben" und den "Werten" seiner katholischen Kirche vereinbar sind!

http://www.ksta.de/politik/erzbistum-koeln-kliniken-weisen-vergewaltigte-ab,15187246,21481786.html

Eine Notärztin, die eine Vergewaltigung nicht ausschließen konnte, hatte die Kliniken um eine Spurensicherung gebeten, um mögliche Tatspuren gerichtsverwertbar zu sichern. Sie wurde mit der Begründung abgewiesen, die gynäkologischen Untersuchungen zur Beweissicherung seien seit zwei Monaten untersagt, weil damit ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch sowie das Verschreiben der Pille danach verbunden seien.
Fristlose Kündigung droht
Ärzte, die sich dieser Regelung widersetzten, müssten mit fristloser Kündigung rechnen.
Wobei ich auf den Ausgang diesen Prozesses gespannt wäre! :-))

McDübel
17.01.2013, 10:04
Ist das ekelhaft!! :-kotz

Leute, die so nem Drecksverein nach wie vor das Geld in den Rachen schmeißen oder bei solch menschenverachtenden Haltungen und Handlungen mitziehen, sind genauso ekelhaft!! Ich hab dafür kein Verständnis mehr! :-wand

JJ*
17.01.2013, 10:06
Mal vom zynischen Verhalten der katholischen Häuser abgesehen, wäre es nicht sinnvoller eine entsprechende Untersuchung und evtl. Beweissicherung in der nächsten erreichbaren Rechtsmedizin machen zu lassen statt in der benachbarten "Feld-Wald-und-Wiesen"-Gyn? So kenne ich das zumindest aus Norddeutschland.

Brutus
17.01.2013, 10:09
http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=80930
Hier ist das gleiche Thema angesprochen. :-)
Für MICH ist das nicht nur unterlassene Hilfeleistung, sondern auch Strafvereitelung!
Die Frau war ja schon versorgt! Es ging bei der Frage nur noch um die Beweissicherung!
Und da haben 2 (!) katholische Krankenhäuser gesagt, dass sie diese Beweissicherung nicht durchführen werden, weil sie eine Beratung, die schon gelaufen war (incl. Notfallrezept), nicht machen, weil der Oberhirte des Bistums den Mitarbeitern der Organisation unter Androhung einer fristlosen Kündigung diese Maßnahmen verboten hat???

Es ist ja rechtlich in Ordnung, wenn die katholische Kirche keine Schwangerschaftsabbrüche in ihren Häusern erlaubt, auch das Verbot von Verschreibungen von Kontrazeptiva ist rechtens (auch wenn es in den geschilderten Fällen moralisch fragwürdig ist!). Aber aus diesen Gründen eine Beweissicherung und damit eine Hilfe abzulehnen, geht in meinen Augen gar nicht!

Brutus
17.01.2013, 10:14
Sinnvoller könnte das schon sein, wobei ich eben nicht weiß, ob ein Rechtsmediziner eine vernünftige gynäkologische Untersuchung machen kann. IMHO ist da die Gyn schon richtig. Zumal der zeitliche Rahmen ja auch entscheidend ist. In Köln vll. machbar. Aufm Land wüsste ich gerade nicht, wo die nächste (ständig erreichbare) Rechtsmedizin wäre.

MissGarfield83
17.01.2013, 10:18
Die Frage ist doch : Was wiegt schwerer - ärztliche Therapiefreiheit oder Kirchenrecht?

Brutus
17.01.2013, 10:22
Ich werfe noch das Strafrecht in den Raum! Wenn die Organisation die Beweissicherung ablehnt, ist es dann nicht Strafvereitelung?

JJ*
17.01.2013, 10:24
Aufm Land wüsste ich gerade nicht, wo die nächste (ständig erreichbare) Rechtsmedizin wäre.
Das ist in der Tat ein Problem, werden ja auch immer weniger. Aus dem südlichen Schleswig-Holstein sind die entsprechenden Frauen immer nach Hamburg gegangen bzw. gebracht worden.

Rhiannon
17.01.2013, 10:40
Krass genug find ichs ja auch, dass das Heilig Geist das ablehnt. Die stehen explizit als Partnerkrankenhaus auf dem Flugblatt der Initiative Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten.........

http://rechtsmedizin.uk-koeln.de/dienstleistungen/forensische-morphologie-und-traumatologie/begutachtung-lebender-klinische-rechtsmedizin/ass-anonyme-spurensicherung_2.pdf

Brutus
17.01.2013, 12:06
Krass genug find ichs ja auch, dass das Heilig Geist das ablehnt. Die stehen explizit als Partnerkrankenhaus auf dem Flugblatt der Initiative Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten.........
http://rechtsmedizin.uk-koeln.de/dienstleistungen/forensische-morphologie-und-traumatologie/begutachtung-lebender-klinische-rechtsmedizin/ass-anonyme-spurensicherung_2.pdf
Nee, stimmt nicht mehr:

Das Heilig-Geist-Krankenhaus und das St. Vinzenz-Hospital mussten nach Angaben des Notrufs für vergewaltigte Frauen nach ein paar Monaten aus der ASS aussteigen.
Beide Krankenhäuser gehören zur Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria, einem der katholischen Kirche verbundenen Gesundheits- und Pflegeunternehmen mit zehn Krankenhäusern, zwei Rehabilitationskliniken, 16 Seniorenhäusern sowie weiteren Einrichtungen im Gesundheitswesen in der Region Köln-Bonn-Aachen-Wuppertal.
Guckst Du hier! (http://www.ksta.de/politik/sexualstraftaten-anonyme-spurensicherung-ohne-zwang,15187246,21483328.html)
Wird wohl was mit diesem "Oberhirtenerlaß" zu tun haben... :-kotz

Rhiannon
17.01.2013, 12:45
Ah, ok. Machts ja trotzdem nicht besser. Bei dem hier: :-kotz schließ ich mich dir vollumfänglich an.

Muriel
17.01.2013, 13:17
Ich könnte kotzen :-kotzen. Ich überlege immer mehr, ob ich den Verein wechsel.

McBeal
17.01.2013, 13:23
Mal vom zynischen Verhalten der katholischen Häuser abgesehen, wäre es nicht sinnvoller eine entsprechende Untersuchung und evtl. Beweissicherung in der nächsten erreichbaren Rechtsmedizin machen zu lassen statt in der benachbarten "Feld-Wald-und-Wiesen"-Gyn? So kenne ich das zumindest aus Norddeutschland.

Ich finde es auch zum Kotzen.
Was die Beweissicherung angeht, ist es aber wirklich besser, wenn Rechtsmediziner zumindest anwesend sind und die Durchführung erklären, sonst können die Gyns auch viel kaputtmachen (Spermaspuren gehen z.B. Kaputt, wenn man versucht, sie mit einem abstrichding zu nehmen, das eigentlich für die Mibi gedacht ist etc.). Bei uns (leider gibt's in meinem Fach ja auch Vergewaltigungsfälle) kam auch schon öfter der Rechtsmediziner und hat dann unseren Gynäkologen schon das Entnahmematerial mitgebracht und die Beweissicherung erklärt. So hat das ganz gut geklappt.

LG
Ally

Autolyse
17.01.2013, 13:44
Ich werfe noch das Strafrecht in den Raum! Wenn die Organisation die Beweissicherung ablehnt, ist es dann nicht Strafvereitelung?
Nein. Es scheitert bereits im objektiven Tatbestand. Die Begehung durch Unterlassen erfordert die Garantenstellung; welche hier fehlt. Eine aktive Handlung ist nicht ersichtlich.

Muriel
17.01.2013, 13:50
Ich verstehe nicht, was du sagen willst, kannst Du das bitte noch mal erläutern?

Autolyse
17.01.2013, 14:09
Die Strafverteilung nach §258 Absatz 1 Variante 1(=Verfolgungsvereitelung) StGB stellt als Vorschrift nur das aktive Tun("Wer [...] vereitelt, dass ein anderer [...] bestraft [...]") unter Strafe(vgl. als echtes Unterlassungsdelikt: §138 Absatz 1 StGB: "Wer von dem Vorhaben [...] glaubhaft erfährt und es unterlässt[...]). Eine Begehung durch Unterlassen(als unechtes Unterlassungsdelikt) ist nur möglich, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 13 Absatz 1 StGB erfüllt sind. Dieser fordert die Garantenstellung(= "[...]rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt[...]"), also eine Pflicht den Erfolg(=die Verwirklichung des Tatbestandes, hier also des §258 I Var. 1 StGB) abzuwenden. Der ablehnende Arzt erfüllt aber keine der Fallgruppen des Beschützergaranten(und des Überwachergaranten schon gar nicht). Damit fehlt es an der Garantenstellung und daher kann der Tatbestand des §258 I Var 1 StGB nicht durch Unterlassen verwirklicht werden.

Muriel
17.01.2013, 14:47
Ich weiß, warum ich nicht Jura studiert habe... in kurz und verständlich: der Arzt steht in keiner Pflicht, nach einer (mutmaßlichen) Vergewaltigung die Frau zu untersuchen im Sinne der Beweissicherung?