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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbeutung bei der Einstufung als Ass-Arzt. in einer Praxis.



someonelikeme
20.01.2013, 14:31
Hallo,
ich habe bis jetzt klinische Erfahrung in zwei verschiedenen Fachrichtungen gesammelt und bin aktuell in der EG 1 Stufe 4 TV-Ä eingestuft (Ass- Arzt im 4 Jahr)., vor einige Zeit habe ich mit Gedanken gespielt Fachrichtung zu wechselt um Weiterbildung zum FA zu machen , habe mich dann beworben und sofort Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen, allerdings in einer Praxis....und dort hat man mir sofort gesagt, dass mein Gehalt bei der Einstellung wäre entsprechend EG1 Stufe 1 ! Ich finde das inakzeptabel und sehr unangenehm, wie kann man einen so unterstufen bzw. ausbeuten !? Ich darf mich innerhalb 2 Wochen noch melden falls mir das Angebot passt, oder einen anderen Gehaltsvorschlag machen. Hat jemand von euch Erfahrung mit den Praxen, ist das üblich das man so eine schlechte Einstufung bekommt? Was würdet ihr machen, sich woanders umschauen oder mit der Gehaltsstufe 2-3 zufrieden werden ( Stufe 1 kommt für mich nicht in Frage, ist klar)? Die Fachrichtung wo ich mich beworben habe sehe ich nähmlich als Traumfach zum FA.

Zünder
20.01.2013, 14:41
Guck doch mal wie es ist mit der Arbeitszeit und dem Arbeitsklima. Wenn sonst alles für Dich sehr angenehm ist, könntest Du ja drüber hinwegsehen, oder gehst gleich wieder.

anignu
21.01.2013, 22:30
Die Sache ist doch sehr einfach:

bei einem Arbeitgeber der Gruppe "Kommunales Krankenhaus" müssten die jede Arbeit egal in welchem Fach einfach als "Jahre" akzeptieren. Und in einer Praxis, also einem einfachen niedergelassenen Arzt ohne irgendwelche Tarifverträge oder sonstwas, könnten die auch sagen sie zahlen 3 Euro pro Monat. Obwohl, das verstößt gegen die "guten Sitten". Aber sie könnten sogar weniger als die 3844,25 (TVÄ-VKA EG I Stufe 1) zahlen. Da wird einfach dasgezahlt was man persönlich mit denen ausmacht.

Insofern: überlegt einfach wo die persönlichen Prioritäten liegen. Ist das Fach so viel wert, dass man auf viel Geld verzichtet? Wenn ja, dann machs, wenn nein, dann verhandel um mehr Geld und wenn "keinesfalls" dann stell selbst Bedingungen.

Thomas24
22.01.2013, 15:33
Stimmt das? Ich dachte nur Vorerfahrung im eigenen Fach wäre für die Stufeneingruppierung relevant. Wenn du beispielsweise 3 Jahre Innere gemacht hättest und dann zur Anästhesie wechselst, wärst du doch wieder Stufe I (da erstes Jahr Anästhesie) und nicht Stufe IV (zwar viertes Berufsjahr, aber die ersten drei Jahre fachfremd), oder irre ich mich?

Feuerblick
22.01.2013, 15:37
Nein, es zählen die Jahre seit Approbation... also die Jahre genereller ärztlicher Tätigkeit.

Thomas24
22.01.2013, 15:39
Ok, vielen Dank! Aber wenn man in einem Fach seinen FA schon hat und dann noch einen anderen FA machen möchte, fängt man trotzdem auf TV I an (und nicht auf TV II), oder? Weil es hiess im Tarifvertrag doch "Facharzt mit entsprechender Tätigkeit", oder hat sich das auch geändert?

Feuerblick
22.01.2013, 16:01
Das weiß ich nicht, das müsste ich nachschauen...

test
22.01.2013, 20:37
Das hängt auch von der Kulanz des Arbeitgebers ab. Meines Wissens gibt es auch Häuser, bei denen nur Fach-spezifische Vorerfahrung zählt. Ob das wirklich nicht ok ist nach Tarifvertrag kann ich nicht sagen.

Ich habe mal mitbekommen, dass ein Facharzt einer anderen Fachrichtung dann nach Ä1 Stufe 5 bezahlt wurde. Angeblich war das auch kulant vom Arbeitgeber, da theoretisch eine niedrigere Stufe möglich gewesen wäre. Ist aber schon ein paar Jahre her.

Dr. Glucosidase
23.01.2013, 21:51
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass die Kliniken das unterschiedlich auslegen. Wenn z. B. der Psychosomatik-Assi sein Innere-Jahr ins 5. WBJ legt, stuft die eine Klinik ihn in Ä1-5 ein, die andere ("da keine Innere-Vorerfahrung") in Ä1-1. Die Praxis handelt das Gehalt je nach "Umsatz" aus, das sind meist zwischen 2500 und 3500 Euro brutto - auch im 5. WBJ. Von Bewerbungsgesprächen, an denen ich als Ass-Sprecher teilnehmen musste, weiss ich, dass FÄ, die jetzt den 2. FA machen wollten, wieder Ä1-1 angeboten wurde - da ließen sie auch nicht mit sich handeln.

FirebirdUSA
24.01.2013, 05:45
Die Verwaltungen lesen alles mögliche in den Tarifverträgen... ich kenne einen Fall persönlich bei der ein ausländischer FA (Benelux-Staaten, in Deutschland voll anerkannt) von der Klinikverwaltung alles ernstes gesagt bekommen hat das zählt alles nichts es gibt nur Ä1-1, auch wenn er als FA in der Klinik arbeitet. Der Fall beschäftigt inzwischen die Juristen.
Zu der Ausgangsfrage: Wie schon gesagt kommt es auf den Umsatz in der Praxis an, außerdem hat man ja auch Vorteile außerhalb der Klinik wie z.B. keine Dienste. Man sollte sich selbst klar machen was will man und dann nachverhandeln.