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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnsitz ummelden



abi07
25.01.2013, 11:19
Mal angenommen, man macht sein PJ in drei verschiedenen Städten und ist sofort danach in der Lern-/Examensphase wieder an seinem alten Wohnort. Muss ich mich dann jedesmal für jeweils 4 bzw. nur 3 Monate ummelden?

Erdbeermond
25.01.2013, 11:31
Wenn du deinen hauptwohnsitz behältst, dann nicht.

abi07
25.01.2013, 11:43
Naja, behalten ist relativ - ziehe jetzt im Freisemester (vor PJ) offiziell zu meinen Eltern. Die bleiben natürlich in der Zeit dort wohnen. Also einfach so lassen, auch wenn ich quasi 11 Monate weg bin? Und ich kriege dann keine Probleme, wenn ich am PJ-Ort z.B. in einem Personalwohnheim wohne und an dem Ort aber gar nicht gemeldet bin?

Erdbeermond
25.01.2013, 11:59
Ich persönlich würde es so lassen - ob dass dann hochoffiziell richtig ist, kann ich dir nicht sagen.

Feuerblick
25.01.2013, 12:00
Interessiert in der Regel niemanden...

Gesocks
25.01.2013, 12:07
Es gilt je nach Bundesland eine Mindestdauer für den Aufenthalt, ab der man meldepflichtig wird. Steht jeweils im Meldegesetz und liegt z.B. in Hamburg bei zwei, in Berlin bei sechs Monaten.

Wird glaube ich aber nur interessant, wenn man sich zwischen ggf. Zweitwohnsitzsteuer und GEZ entscheiden muss.

Feuerengelchen
25.01.2013, 12:08
Nun, mir wurde an einem PJ-Ort gesagt, dass kurz zuvor die Stadtbehörden mal das Wohnheim so stichprobenmäßig überprüft hätten und dabei festgestellt worden war dass weniger als ein Viertel der Wohnungen auch tatsächlich die Bewohner gemeldet waren.
Ich habe mich mit Nebenwohnsitz jeweils dort gemeldet, Hauptwohnsitz in D war all die Jahre bei meinen Eltern. Den Hauptwohnsitz in Ö zu stornieren war ja nicht möglich und hab ihn daher einfach während des Auslands-PJs gelassen (Kontoführung, Miete und Mietvertrag, jedes Mal neu Aufenthaltstitel beantragen....bäh)

Strodti
25.01.2013, 17:24
Ich bin für das PJ auch bei meinen Eltern wieder gemeldet. Da kommt die Post wenigstens gut an und wenn etwas wichtiges dabei ist, dann schicken die es mir nach oder faxen mir das.

Relaxometrie
25.01.2013, 19:06
Und ich kriege dann keine Probleme, wenn ich am PJ-Ort z.B. in einem Personalwohnheim wohne und an dem Ort aber gar nicht gemeldet bin?
Da würde ich mich bei den jeweiligen Gemeinden erkundigen. Einige Städte haben ja jetzt eine Zweitwohnsitzsteuer eingeführt. Hab das nur mal am Rande im Radio gehört und weiß nicht mehr darüber. Aber ich kann mir vorstellen, daß ein offizieller Wohnheimplatz schon dazu führen kann, daß man die Zweitwohnsitzsteuer entrichten muß, wenn man gerade in einer Stadt lebt, welche diese Steuer einzieht.
Vielleicht wäre es im Zweifel also finanziell gesehen günstiger, im jeweiligen PJ-Ort den ersten Wohnsitz anzumelden, um der Zweitwohnsitzsteuer zu entgehen. Natürlich nur dann, wenn man bei der kurzen Aufenthaltsdauer überhaupt schon zweitwohnsitzsteuerpflichtig werden würde.
Allerdings weiß ich gar nicht, wie hoch diese Steuer überhaupt ist? Vielleicht würde der organisatorische Aufwand des ständigen Ummeldens die Ersparnis gar nicht rechtfertigen.

Feuerblick
25.01.2013, 19:16
Der organisatorische Aufwand einer Ummeldung ist ja nun überschaubar. Allerdings kräht normalerweise kein Hahn danach, wenn jemand drei Monate in einer Stadt wohnt und sich dort nicht anmeldet. Zumal wenn er über die Adresse bei den Eltern durchaus erreichbar ist. :-nix

Relaxometrie
25.01.2013, 19:20
Schon, aber manche Gemeinden machen sich da wohl ins Hemd, weil ihnen Gelder entgehen, die ihnen je Einwohner mit Erstwohnsitz zustehen. Also wollen sie mit der Zweitwohnsitzsteuer wenigsten ein bißchen Kohle reinholen.

Feuerblick
25.01.2013, 19:22
Dazu müssten die Gemeinden aber auch erst mal rausfinden, dass du da wohnst... die wenigsten machen sich die Mühe...

Nurbanu
25.01.2013, 23:35
http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/?page=hauptwohnung

abi07
26.01.2013, 08:11
Danke für eure Antworten, danke auch @Nurbanu für den Link. In Bayern also ab 2 Monaten - warum war mir das nur klar? Ist ja nicht so, als hätten wir hier nicht schon vollkommen SINNLOS 5000 Euro für Studiengebühren abgedrückt...ich korrigiere - mittlerweile sind es 5500. Aber ich drifte schon wieder thematisch ab...

Relaxometrie
26.01.2013, 10:14
Hier (http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/?page=ueberzws) und hier (http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/?id=4571) werden aber auch Ausnahmen, bzw. Befreiungen für Geringverdiener und Studenten besprochen.

flopipop
26.01.2013, 13:33
aber wenn man komplett umzieht, auch für kurze zeit, dann muss man doch die neue anschrift in der regel sofort melden, oder?

Nurbanu
26.01.2013, 13:36
Die in der Tabelle angegebene Fristen gelten nur, wenn bereits eine Wohnung im Inland gemeldet ist. Beabsichtigt man bereits zum Bezug der Wohnung eine längere Wohndauer, so ist man in der Regel verpflichtet, sich binnen zwei Wochen zu melden.

http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/?page=hauptwohnung

Brutus
26.01.2013, 17:01
Vielleicht mal so als Tipp: Zahlst Du in dem Personalwohnheim Miete? Weil die Zweitwohnsteuer wird ja von der Kaltjahresmiete berechnet. Wenn Du also keine Miete zahlst... :-nix
Oder beziehst Du nur ein Zimmer, das offiziell jemand anderem gehört, der aber zur Zeit eben auch woanders ist. Danach entgeht der Stadt ja nix.
Ich würde es auch nicht melden... Du hast einen Wohnsitz bei den Eltern und ansonsten machst Du ja nur ein unbezahltes Praktikum und wohnst umsonst beim Praktikumsarbeitgeber...

Feuerengelchen
27.01.2013, 17:00
... ein unbezahltes Praktikum und wohnst umsonst beim Praktikumsarbeitgeber...

Das stimmt leider so nicht mehr ganz fürs PJ: Ich habe an zwei deutschen Häusern PJ-Teile gemacht und lief beides Mal wie all meine deutschen Mit-PJler als Angestellte des jeweiligen Hauses mit Arbeitsvetrag, Lohnsteuerkarte abgeben u.v.m.; Betitelt war es in einem Haus als "geringfügig/PJ" und ich habe beides Mal zwischen 350 und 400 Euro erhalten. Und wohnen kostete zwar nicht viel, da unter Praktikantentarif laufend, aber ca 140 Euro im Monat waren es dann doch.