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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Begründung für Zweitstudium Medizin nach Jura



Herzkasperl
27.01.2013, 17:28
Grundsätzlich sind mit einem Zweitstudiumsantrag für Juristen bei guter Begründung maximal 4 Punkte zu holen - wobei die gerne angeführte Begründung des Medizinrechts (es gibt da auch einen Fachanwalt für) regelmäßig allenfalls zu diesen 4 Punkten führt, da eben gerade wegen des Facharztitels und der allumfassenden Fähigkeiten von Juristen keine weiteren Punkte vergeben werden. Die für HSS zuständigen Instanzgerichte sehen die Sache ähnlich wie HSS, nur noch konsequenter: Auch 4 Punkte seien wohl schon zu viel, aber da der Antragsteller und nicht HSS gegen den Bescheid vorgegangen ist (logisch), können sie von den 4 Punkten nicht runter - ne ultra petita und reformation in peius lassen grüßen.

So, nun kommt das OLG München (1 U 4005/12) mit einer neuen Entscheidung in einer ganz anderen Sache um die Ecke - ich könnte mir aber vorstellen, dass damit die oben angeführte Argumentation ein Anwalt benötige keinerlei Zusatzqualifikation zumindest ins Wanken gerät. Hintergrund ist eine Klage auf Herausgabe von Gewebeproben in Vorbereitung für eine Schadensersatzklage. Die Gewebeproben sollen vom Pathologen herausgegeben werden, damit man nachvollziehen kann, ob er einen Tumor übersehen hat oder ob der Tumor einfach noch nicht da war und dementsprechend auch nicht zu erkennen war.

Das Gericht urteilt nun, dass für eine nicht übliche Herausgabe besondere Zuverlässigkeitsgewähr vorhanden sein müsse. Und jetzt kommt's: Diese sei dadurch gesteigert, "dass sie (die Anwältin) als Fachanwältin für Arztrecht und ausgebildete Ärztin über hinreichende Erfahrung mit der Versendung von Präparaten verfügt." Hervorhebungen und Anmerkungen von mir, Zitat nach der SZ.

Das heißt, dass die Anwältin in dem vorliegen Fall unter Umständen gerade deshalb für ihren Mandanten den Sieg davon getragen hat, weil sie beide Qualifikationen vorweisen konnte. Ändert nichts daran, dass man erstmal den Facharzt machen sollte, um die eingeschlagene Richtung plausibel darlegen zu können.

Bin mal gespannt, was die Juristen in NRW zu dem Ei sagen, das ihnen in München im Vorbeigehen gelegt wurde....

Muriel
27.01.2013, 17:36
Manchmal könnte ich mich beömmeln bei solchen Sachen. Dadurch, dass ich Ärztin bin, weiß ich also bestens Bescheid über die korrekte Verwahrung von Gewebeproben, was man einem Laien nicht erklären könnte? Abstrus, aber wenn es Juristen den Weg zum Zweitstudium erleichtern sollte, soll es mir Recht sein.

Herzkasperl
27.01.2013, 22:14
Manchmal könnte ich mich beömmeln bei solchen Sachen. Dadurch, dass ich Ärztin bin, weiß ich also bestens Bescheid über die korrekte Verwahrung von Gewebeproben, was man einem Laien nicht erklären könnte? Abstrus, aber wenn es Juristen den Weg zum Zweitstudium erleichtern sollte, soll es mir Recht sein.

Man gewöhnt sich daran.... aber ich musste auch laut lachen, als ich den Bericht in der SZ gelesen habe. Zuerst der Pathologe, der das Zeug nicht rausrücken will, dann hat er vorgeschlagen, ein Gutachter dürfe sich die Proben bei ihm im Labor ansehen und schlussendlich das Gericht mit der richtigen Entscheidung. Die Begründung ging dann aber doch noch etwas weiter: Die Dame ist Anwältin, also Organ der Rechtspflege. Daher kann man ihr vertrauen. Und weil man ihr vertrauen kann und sie außerdem als Ärztin grundsätzlich weiß, was Gewebeproben sind, wird sie auch entsprechende Vorkehrungen treffen, dass diese Proben unbeeinträchtigt bleiben. Die haben also ganz klar auf die Doppelqualifikation abgestellt. Nur Ärztin hätte klar nicht gereicht. Ob Anwältin ohne Zusatzqualifikation blieb offen, vermutlich hätten dann noch andere Maßnahmen hinzutreten müssen.

Die Idee, dass damit die Argumentation der Gerichte, welche über die Widersprüche gegen die HSS entscheiden, geknackt werden könnte, kam mir erst später.

Schubbe
27.01.2013, 23:27
Grundsätzlich ein interessanter Sachverhalt und für den einen oder anderen bestimmt nützlich.

Allerdings wundert mich dein erster Absatz über die Punktezahl. Als ich vor knapp einem Jahr bei HSS angerufen habe, um mich einmal nach den genauen Kriterien der "besonderen beruflichen Gründe" zu erkundigen (was da in der Broschüre steht ist ja mal vorne und hinten nicht zu gebrauchen), wurden mir beispielhaft Jura-Studenten vorgeschlagen, die in die Rechtsmedizin wollten. Solche Zweitstudienbewerber hätten dann nach Angabe der Person am anderen Ende der Leitung eine sehr gute Chancen auf hohe Punktewerte aus beruflichen Gründen.

Ganz nebenbei wurde auch gesagt, es sei so, da Jura-Studenten schon gut sind, wenn sie unter 3.0 wären und sonst im normalen Verfahren konkurrenzunfähig blieben.

Das beißt sich irgendwie mit deiner Aussage. Wie kommst du auf die 4 Punkte?

Herzkasperl
28.01.2013, 07:58
Aus Gerichtsurteilen der Gerichte, die über die Bescheide der HSS urteilen. Da landen dann natürlich nur die abgelehnten Fälle. Das mit der Rechtsmedizin als Argumentation ist mir neu. Ein schöner Ansatz, noch schöner, wenn er funktioniert!

Die meisten versuchen es anders: Sie wollen Medizinrecht (oder Arztrecht) machen. Da lautet dann die Begründung für die Ablehnung, dass es dafür einen Facharzt gebe und daher alles paletti sei.

Muriel
28.01.2013, 12:03
Facharzt oder Fachanwalt?

Herzkasperl
28.01.2013, 15:04
Fachanwalt. Danke.

Muriel
28.01.2013, 18:13
Ah ok. Ich war etwas verwundert ;-)

LotF
28.01.2013, 19:54
die 4 Punkte kommen von "sonstigen beruflichen Gründen" und sind eben zusätzlich zu dem Abschluss vergeben worden.

advomed
30.01.2013, 13:32
Also wenn das stimmen sollte, dass Jura Studenten aufgrund der Tatsache, dass für sie ein einser oder zweier Schnitt beim Examen fast unmöglich ist wenigstens bei den sonstigen beruflichen Gründen etwas sanfter angefasst werden, wäre dass mal eine echt gute Nachricht. Nur glauben kann ich das leider nicht so recht. Ich habe gestern bei hochschulstart angerufen und die Dame am Telefon sah keinerlei Möglichkeit eine sinnvolle Verbindung zwischen Jura und Medizin herzustellen um zumindest Fallgruppe 4 begründen zu können. Sie meinte, es gäbe genug ausseruniversitäre Möglichkeiten sich zu qualifizieren. Vielleicht ist es aber auch vom Sachbearbeiter abhängig. Das wäre dann ja echt schade, wenn man wegen einem nicht so wohlwollenden Sachbearbeiter nicht zugelassen würde. Nur kann man sich den ja leider nicht aussuchen. Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit Hochschulstart gemacht?

LotF
30.01.2013, 13:45
Also wenn das stimmen sollte, dass Jura Studenten aufgrund der Tatsache, dass für sie ein einser oder zweier Schnitt beim Examen fast unmöglich ist wenigstens bei den sonstigen beruflichen Gründen etwas sanfter angefasst werden, wäre dass mal eine echt gute Nachricht. Nur glauben kann ich das leider nicht so recht.

steht explizit so in dem Merkblatt für Zweitstudienbewerber.

Schubbe
30.01.2013, 14:03
Das mit der Notenbewertung ist eben so eine Sache der verordneten Willkür. Keine Klausur ist universitätsübergreifend genorm und damit eigentlich auch nicht vergleichbar. Irgendein Gerichtsurteil hatte diesen Misstand auch schon festgestellt (nach Klage eines Jura-Absolventen). Passieren wird da aber sowieso nichts, es sei denn jemand klagt sich bis nach ganz oben durch :D

Und der Punkt mit dem Sachbearbeitern ... mir wurde auch telefonisch gesagt, dass zwischen Medizin und Physik kein sachlicher Zusammenhang bestünde ;)

advomed
30.01.2013, 14:04
Wo kriege ich dieses Merkblatt denn her? Bitte nicht schlagen, falls die Frage extrem dumm sein sollte. Ich suche wie viele hier auch nur nach einem Strohhalm, der mir noch zu einem Studienplatz verhelfen könnte.

LotF
30.01.2013, 14:18
auf der HSS Seite. Also ja doch schon extrem dumm. Allein in Anbetracht der Tatsache, dass man ja offensichtlich bereits erfolgreich ein Studium absolviert hat und trotzdem nicht in der Lage ist sich Informationen zu besorgen....

advomed
30.01.2013, 14:40
Sorry, aber du meinst wahrscheinlich das Merkblatt für Zweitstudienbewerber von HSS. Das kenne ich freilich, nur kann ich darin keine "Sonderregelungen" für Juraabsolventen finden. Auch über eine Besserstellung bei den sonstigen beruflichen Gründen steht da nichts. Ich hatte geglaubt es gibt vielleicht noch ein anderes Merkblatt, was mir bisher verborgen geblieben ist.

LotF
30.01.2013, 14:42
da steht ganz klar auf Seite eins rechte spalte "Noten 'gut' und 'voll befriedigend' 3 Punkte" - voll befriedigend gibt es nur im Jurabereich.

advomed
30.01.2013, 14:46
Dann reden wir aneinander vorbei. Aber sowas kommt vor.

LotF
30.01.2013, 16:32
oh, okay.