ganzgrossentennis
02.02.2013, 01:12
Hallo,
auf der Webseite unserer schönen Uni findet sich nun folgender Satz: "Die 30 Fehltage während des PJ`s stehen Studierenden zur Verfügung, wenn sie aus triftigen Gründen (z. B. Krankheit o. bes. familiäre Ereignisse) nicht zur Arbeit/Studium kommen können. Wenn dies nicht der Fall ist, können diese Fehltage ohne Genehmigung der Klinik / des Krankenhauses nicht eingebracht werden."
Nun frage ich mich, was das soll. Erstmal steht in der Approbationsordnung nichts, dass die Fehltage irgendwie begründet sein müssen. Sonst wären es ja auch irgendwie keine Fehltage. Zweitens: Was soll die Klinik denn machen, wenn man einfach fehlt? Auf der Bescheinigung die Fehltage vermerken? Das sollte aber auch zu keinem weiteren Problem führen, da das LPA nicht nach den Gründen fragt.
Insofern also ein sehr fragwürdiger Satz. Die Frage ist, wie das umgesetzt wird und ob das überhaupt eine rechtliche Grundlage hat. Was sagt ihr dazu? Wie ist das an euren Unis geregelt?
PS:
Interessant ist auch, dass auf der gleichen Seite ein bisschen weiter oben folgendes steht: "Gemäß der ÄAppO Änderung vom 17.07.2012 werden Fehlzeiten wegen Urlaub, Krankheiten, Erziehungszeiten oder sonstige Fehlzeiten bis zu insgesamt 30 Ausbildungstagen auf die Ausbildungszeit angerechnet."
Widerspricht sich irgendwie.
auf der Webseite unserer schönen Uni findet sich nun folgender Satz: "Die 30 Fehltage während des PJ`s stehen Studierenden zur Verfügung, wenn sie aus triftigen Gründen (z. B. Krankheit o. bes. familiäre Ereignisse) nicht zur Arbeit/Studium kommen können. Wenn dies nicht der Fall ist, können diese Fehltage ohne Genehmigung der Klinik / des Krankenhauses nicht eingebracht werden."
Nun frage ich mich, was das soll. Erstmal steht in der Approbationsordnung nichts, dass die Fehltage irgendwie begründet sein müssen. Sonst wären es ja auch irgendwie keine Fehltage. Zweitens: Was soll die Klinik denn machen, wenn man einfach fehlt? Auf der Bescheinigung die Fehltage vermerken? Das sollte aber auch zu keinem weiteren Problem führen, da das LPA nicht nach den Gründen fragt.
Insofern also ein sehr fragwürdiger Satz. Die Frage ist, wie das umgesetzt wird und ob das überhaupt eine rechtliche Grundlage hat. Was sagt ihr dazu? Wie ist das an euren Unis geregelt?
PS:
Interessant ist auch, dass auf der gleichen Seite ein bisschen weiter oben folgendes steht: "Gemäß der ÄAppO Änderung vom 17.07.2012 werden Fehlzeiten wegen Urlaub, Krankheiten, Erziehungszeiten oder sonstige Fehlzeiten bis zu insgesamt 30 Ausbildungstagen auf die Ausbildungszeit angerechnet."
Widerspricht sich irgendwie.