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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pack ich das wirklich??



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kra-
13.02.2013, 13:45
Mit der Klagerei seid ihr fünf Jahre zu spät dran. Es bringt wirklich nichts mehr, glaub mir. Meine Schwester hat das jetzt zwei Jahre lang versucht, da bekommt man einen guten Überblick, wieviele Plätze anfallen und unter wievielen Bewerbern verlost wird. Das war früher wirklich besser. Lass es!
Erkundige dich lieber über Ungarn oder, ganz neu, Lettland (Riga).

Stan.
13.02.2013, 14:16
Ich bin echt auf dieses WS gespannt, wenn die Doppeljahrgänge an die Unis kommen. Ich habe gar keine Ahnung wie man sowas überhaupt kompensieren soll. Brutal.


Welche doppelten Abiturjahrgänge meinst du? NRW und Hessen? In den letzten Jahren gabs ja schon ein paar doppelte Abijahrgänge (Bayern, BaWü, ...) und da haben sich die Auswirkungen auf den NC in meinen Augen in Grenzen gehalten. Ich hätte zumindest mit Schlimmerem gerechnet.

kra-
13.02.2013, 14:54
Die Doppeljahrgänge können sich doch noch gar nicht auf den NC auswirken. Erst in sechs Jahren, wenn die alle gewartet haben. Für die, die schon seit Jahren warten, spielen diese Jahrgänge überhaupt keine Rolle.

Kyutrexx
13.02.2013, 15:26
Ich weiß, dass die Chancen nicht besonders gut sind und es nicht billig ist. Letzteres ist aber nicht so das Problem, weil meine Mutter, selbst Ärztin, gleicher Abischnitt und Studienplatz durch Studienklage, da voll hinter mir steht und das zahlt. Wir hatten eben letztens das Infogespräch bei dem Anwalt und der meinte selbst, dass er für nichts garantieren kann und wirkte auch sonst sehr kompetent.
Ausland kommt nicht infrage.
Beim Klagen gibt es ein ganz anderes Problem:
Alle Beschlüsse durch die Verwaltungsgerichte in Sachen der Studienplatzklagen sind VORLÄUFIGE Beschlüsse.

Sie können sehr schnell durch die Uni angefochten werden.
Sofern das gemacht wird und das Gericht die Ansicht der Uni teilt, wirst du nach Erlass des Aufhebungsbeschlusses innerhalb von 1 bis 2 Tagen geext!

Dann haste nämlich erstmal deinen Studienplatz, bist im Semester.
Und BAM.
Da du zu dem Zeitpunkt in der Regel noch keine Scheine hast, fliegste einfach wieder raus und kannst dich beim nächsten Mal wieder einklagen.

Wenn deine Mutter das auch gemacht hat, muss das mindestens 20 Jahre her sein.
Zu dem Zeitpunkt war das Einklagen absolut exotisch.

Heutzutage wollen die Unis ein Studienplatzklägern ein Exempel statuieren und das gelingt ihnen inzwischen ziemlich gut.

Wurdest du dann geext, kannste das selbe Spiel im nächsten Semester wieder machen - und wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder gekickt.


Im Übrigen teilen die Anwälte einem dies nicht mit.
Der Grund: sie müssen es nicht.
Ihre Aufklärungspflicht betrifft nicht die Folgen des Urteils, sondern nur der Weg bis zum Urteil hin.

sunset4me
13.02.2013, 15:44
Die Doppeljahrgänge können sich doch noch gar nicht auf den NC auswirken. Erst in sechs Jahren, wenn die alle gewartet haben. Für die, die schon seit Jahren warten, spielen diese Jahrgänge überhaupt keine Rolle.

Natürlich haben die Doppeljahrgänge Auswirkungen auf alle Bewerber. Die Plätze sind begrenzt aber jetzt bewerben sich auf einen Studienplatz einfach deutlich mehr Menschen. Diese Konsequenz tritt aber nicht erst in sechs Jahren in Augenschein sondern sofort.

Relaxometrie
13.02.2013, 15:54
Ich halte zwar überhaupt nichts davon, sich ins Studium einzuklagen. Aber andererseits ist es von den Unis ja tatsächlich unseriös, einige Studienplätze, die noch zu vergeben wären, einfach "verfallen" zu lassen. Hat jemand genaue Zahlen, wieviele Studienplätze von den Unis nicht vergeben werden?
Oder habe ich da falsche Infos? Es ist doch so, daß die Studienplätze, die erklagt werden, daher kommen, daß man in der Klage nachweist, daß die theoretisch vorhandene Kapazität an Studienplätzen nicht ausgeschöpft wurde, oder?

Absolute Arrhythmie
13.02.2013, 16:01
Naja, die Unis haben ja bereits aus alten Fehlern "gelernt", daher werden ja heutzutage die Plätze auch überbucht, heißt es werden mehr Plätze vergeben, als eigentlich zur Verfügung stehen.

eb2911
13.02.2013, 16:10
vielleicht könntest du auch versuchen, über die zweitstudiumsquote reinzukommen. ich weiß nicht wie genau das funtktioniert, aber ich habe einige bei mir im semester, die zum zweiten mal studieren. leider glaube ich kaum, dass du mit 2,6 abi ne chance hast, selbst mit ausbildung und guten tms. und auch die wartezeit wird glaube ich die nächste zeit steigen.

sunset4me
13.02.2013, 16:25
Naja, die Unis haben ja bereits aus alten Fehlern "gelernt", daher werden ja heutzutage die Plätze auch überbucht, heißt es werden mehr Plätze vergeben, als eigentlich zur Verfügung stehen.

Die Unis haben überhaupt nichts gelernt. Ist denen ja auch grundsätzlich egal. Schau dir doch die Entwicklung der Studienplatz-Anzahl und Bewerberanzahl an. Das einzige was passiert, ist das der NC bei 1.0 bleibt und das ADH sich diesem NC immer weiter annähert. Die Menschen die dann noch über 20% über ihre Wartezeit reinkommen, werden immer mehr WS aufgebrummt. Wo soll das Enden, sehe aber auch keine Alternative wie man dieses System verändern kann.

Medicus91
13.02.2013, 16:26
Ja ich glaub auch dass das in den nächsten paar Jahren schlecht aussehen wird mit einem Studienplatz. Müsstest beim TMS schon unter die besten 5 Prozent kommen um eine halbwegs realistische Chance zu haben.

Relaxometrie
13.02.2013, 16:33
Die Unis haben überhaupt nichts gelernt. Ist denen ja auch grundsätzlich egal. Schau dir doch die Entwicklung der Studienplatz-Anzahl und Bewerberanzahl an.
Das ist ein anderes Thema.


Meine Frage war, ob die Unis immer noch Studienplätze brach liegen lassen, und ob diese brachliegenden (also: nicht vergebenen Studienplätze) diejenigen sind, die eingeklagt werden.
Oder mit welcher Argumentation wird geklagt?
Wenn es so ist, wie Abolute Arrhythmie schreibt, ist die Argumentation mit Studienplätzen, die nicht vergeben worden sind, ja hinfällig.

EVT
13.02.2013, 17:02
und die die einklagen stehen unter absoluter kontrolle von der uni - lass es, die prüfen einen dann vermutlich extra raus.

das ist nur ein gerücht. ich war an einer uni hiwi, wo es immer ein paar plätze durch klage gab, in allen vorklinischen semestern, und habe mich mit meinem prof mal drüber unterhalten. die profs wissen gar nicht, wer sich eingeklagt hat. und selbst wenn, meinst du, die würden es wagen, genau dann eine unfaire prüfung zu machen? da holt man sich eben das zweite mal einen anwalt. und sooo viele mündliche prüfungen gibt es gar nicht mehr.
wenn man dann wieder geext wird und noch keine scheine hat, hat man natürlich ein problem. die meisten eingeklagten plätze sind sowieso nur teilstudienplätze.

ich habe ein paar freunde, die sich eingeklagt haben. manche hatten sofort im ersten anlauf glück, andere mussten vier jahre warten. ich würde das geld, wenn es denn vorhanden ist, in ein auslandsstudium stecken. wobei man sich da mittlerweile auch oft zurückklage muss.. aber da stehen die chancen deutlich besser.

Kyutrexx
13.02.2013, 17:04
Das ist ein anderes Thema.


Meine Frage war, ob die Unis immer noch Studienplätze brach liegen lassen, und ob diese brachliegenden (also: nicht vergebenen Studienplätze) diejenigen sind, die eingeklagt werden.
Oder mit welcher Argumentation wird geklagt?
Wenn es so ist, wie Abolute Arrhythmie schreibt, ist die Argumentation mit Studienplätzen, die nicht vergeben worden sind, ja hinfällig.
Es handelt sich nicht wirklich um REAL brach liegende Plätze.
Es handelt sich um solche, die nach den Vorgaben des Gesetzgebers angeblich noch da wären.

Mit der Realität hat das leider oft wenig zu tun.

Das Verfahren läuft so: der Anwalt argumentiert, WARUM angeblich die Auslastung nicht 100% betrüge.
Das GERICHT legt dann die Anzahl der frei zu gebenden Plätze frei!

Man klagt also nicht auf seinen eigenen Platz, sondern darauf, dass einer oder mehrere weiter Plätze, die angeblich da waren, aber nicht ausgeschrieben wurden, den Bewerbern zur Verfügung stehen.

Was vielen nich klar iss: wenn 100 Leute klagen und das Gericht 10 Plätze für nicht ausgelastet hält, dann gibt es sogar Streit unter denen, die das Verfahren gewonnen haben - weil dann trotzdem weniger Plätze als Kläger zur Verfügung stehen.

EVT
13.02.2013, 17:07
Das ist ein anderes Thema.


Meine Frage war, ob die Unis immer noch Studienplätze brach liegen lassen, und ob diese brachliegenden (also: nicht vergebenen Studienplätze) diejenigen sind, die eingeklagt werden.
Oder mit welcher Argumentation wird geklagt?
Wenn es so ist, wie Abolute Arrhythmie schreibt, ist die Argumentation mit Studienplätzen, die nicht vergeben worden sind, ja hinfällig.

da habe ich auch mal mit einem prof und einer sehr netten frau aus dem studentensekretariat drüber geredet. eigentlich wollen sie die eingeklagten plätze dann im nächsten semester regulär verteilen. aber wenn man sich die anzahl der plätze bei hss anschaut, haut das wieder nicht hin.. daher wird an manchen unis immer erfolgreich was eingeklagt und an anderen nie.
die unis lassen wohl nicht extra plätze für kläger frei, sondern sind einfach etwas zu nachlässig bei der berechnung. die anwälte stürzen sich auf jeden fehler und manche richter sind eben gütiger als andere.
daher hab ich auch nichts gegen klagen, die plätze würden sonst gar nicht vergeben. es freut mich für jeden, der so an einen platz kommt. und selbst mit vielen klägern steht man nicht mit 15 mann an der leiche...

unter den klägern wird dann gelost. d.h. selbst wenn es freie plätze geben sollte, muss man dann auch wieder glück haben.

kra-
13.02.2013, 22:19
@sunset4me: hast natürlich Recht, mein Kommentar war natürlich auf die Wartezeit bezogen (um die es aber gar nicht ging). War irgendwie durcheinander, sorry.^^