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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Facharztprüfung für Ausländische NRW



Liliana_Wolf
11.02.2013, 19:08
Hallo liebe Mitglieder,

ich suche Rat für meinen Freund. Er will dieses Jahr seine Facharztprüfung machen. Er hat in Syrien Medizin studiert und hat viel zu tun, weshalb ich für ihn nachfragen möchte, um ihm zu helfen.

Er hat folgende Probleme:

• Im Gebiet "Augenheilkunde" steht in der Weiterbildungsordnung, dass die Weiterbildungszeit 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten im Gebiet der Augenheilkunde (bei Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte) beträgt. Darunter steht aber, 36 Monate im ambulanten Bereich. Was ist mit dem Rest? Stationär, oder einfach nur in einer Klinik gearbeitet zu haben?
Das wird leider auch von der Ärztekammer nicht beantwortet, warum auch immer!?
Aber viele Ärztekollegen sagen, dass es unmöglich sei, mehr als zwei Jahre dort gearbeitet zu haben, also stationär.

-> In Deutschland hat er aber auch noch weitere 16 Monate auf Station gearbeitet. Aber nicht mehr als zwei Jahre. Es wird ja zusammengerechnet, aber offenbar scheint es nicht zu reichen?

• Da er diese zwei Jahre Station hat, sogar mehr, aber in Syrien. Die Lage dort ist wohlbekannt. Das Krankenhaus, wo er dort gearbeitet hat, ist geschlossen, wegen den ganzen Bombenanschlägen dort. Der Arzt ist nicht auffindbar, vielleicht sogar tot, da sie dort auch Ärzte erschießen, damit sie den Revolutionskämpfern nicht helfen.
Daher ist es unmöglich jetzt einen Leistungskatalog zu bringen. Wie soll er das nun bewerkstelligen?

• Woanders einen Arbeitsplatz suchen, ist praktisch unmöglich, da er keine weitere Berufserlaubnis bekommt, da er die Approbation machen soll und daran arbeitet er, aber das braucht auch seine Zeit.


Hat jemand vielleicht einen Tipp?

Wünsche euch eine stressfreie Arbeitswoche.
Lily

Feuerblick
11.02.2013, 19:12
Er muss in seiner Bescheinigung 24 Monate stationäre (!!!) Tätigkeit stehen haben. Ob er die gemacht hat, steht auf einem anderen Blatt, aber die 60 Monate muss er am Ende erreichen. Die meisten Augenärzte arbeiten länger als zwei Jahre in Kliniken und dann ist die stationäre Zeit kein Problem. :-nix

Muriel
12.02.2013, 10:12
In NRW, zumindest Nordrhein, müssen nicht explizit 24 Monate stationäre Arbeit bescheinigt werden. Man muss nur eine entsprechende Zeit an einer Klinik, die prinzipiell eine stationäre Versorgung bietet, gearbeitet haben und das muss bescheinigt sein.

Feuerblick
12.02.2013, 13:44
Oh, dann legt man das bei euch großzügig aus.... Bei uns wird explizit Station gefordert....

Muriel
12.02.2013, 19:04
Die Anmeldung scheint hier eh einfacher zu sein als bei Euch. Du sagtest doch mal, Du habest Deine Arbeitsverträge mitschicken müssen wegen Vollzeitangabe etc. Braucht man hier nicht. Man muss bei Aufnahme/Weiterführung der WB in Teilzeit einen Antrag dafür stellen, das Bewilligungsschreiben, aus dem hervorgeht, welche Zeiten gearbeitet werden müssen für welche anerkannten Zeiten, schickt man dann bei der Prüfungsanmeldung mit. Auf dem Antragsblatt zur Anmeldung stehen dann die verschiedenen Stellen/Tätigkeitszeiträume drauf mit entsprechender Monatsangabe und die ÄK-Mitarbeiter rechnen dann selber. Wenn man es genau nimmt, hätte ich das alles gar nicht machen müssen, es hätte nie jemand nachgeprüft. Anmeldung hier also: Antragsformular mit pers. Daten und Stellenangaben, unterschriebenes Logbuch, Weiterbildungszeugnis, Doku der WB-Gespräche, Unbeglaubigte Kopie der Approbationsurkunde und ebenso bei evtl. Doktorurkunde. Fertig. Nur noch alles in vierfacher Ausfertigung.

Feuerblick
12.02.2013, 19:16
Bei uns zwar alles nur einmal, aber dafür alle Verträge seit Approbation, beglaubigte Kopie von Approbationsurkunde und früheren Zeugnissen, Logbuch, extra Auflistung operativer Tätigkeiten mit genauer Anzahl der einzelnen Eingriffe, WB-Zeugnis, Anmeldeformular... War ein ordentlich dicker Packen, weil ich ja doch mehrfach Stelle gewechselt habe...