Liliana_Wolf
11.02.2013, 19:08
Hallo liebe Mitglieder,
ich suche Rat für meinen Freund. Er will dieses Jahr seine Facharztprüfung machen. Er hat in Syrien Medizin studiert und hat viel zu tun, weshalb ich für ihn nachfragen möchte, um ihm zu helfen.
Er hat folgende Probleme:
• Im Gebiet "Augenheilkunde" steht in der Weiterbildungsordnung, dass die Weiterbildungszeit 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten im Gebiet der Augenheilkunde (bei Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte) beträgt. Darunter steht aber, 36 Monate im ambulanten Bereich. Was ist mit dem Rest? Stationär, oder einfach nur in einer Klinik gearbeitet zu haben?
Das wird leider auch von der Ärztekammer nicht beantwortet, warum auch immer!?
Aber viele Ärztekollegen sagen, dass es unmöglich sei, mehr als zwei Jahre dort gearbeitet zu haben, also stationär.
-> In Deutschland hat er aber auch noch weitere 16 Monate auf Station gearbeitet. Aber nicht mehr als zwei Jahre. Es wird ja zusammengerechnet, aber offenbar scheint es nicht zu reichen?
• Da er diese zwei Jahre Station hat, sogar mehr, aber in Syrien. Die Lage dort ist wohlbekannt. Das Krankenhaus, wo er dort gearbeitet hat, ist geschlossen, wegen den ganzen Bombenanschlägen dort. Der Arzt ist nicht auffindbar, vielleicht sogar tot, da sie dort auch Ärzte erschießen, damit sie den Revolutionskämpfern nicht helfen.
Daher ist es unmöglich jetzt einen Leistungskatalog zu bringen. Wie soll er das nun bewerkstelligen?
• Woanders einen Arbeitsplatz suchen, ist praktisch unmöglich, da er keine weitere Berufserlaubnis bekommt, da er die Approbation machen soll und daran arbeitet er, aber das braucht auch seine Zeit.
Hat jemand vielleicht einen Tipp?
Wünsche euch eine stressfreie Arbeitswoche.
Lily
ich suche Rat für meinen Freund. Er will dieses Jahr seine Facharztprüfung machen. Er hat in Syrien Medizin studiert und hat viel zu tun, weshalb ich für ihn nachfragen möchte, um ihm zu helfen.
Er hat folgende Probleme:
• Im Gebiet "Augenheilkunde" steht in der Weiterbildungsordnung, dass die Weiterbildungszeit 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten im Gebiet der Augenheilkunde (bei Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte) beträgt. Darunter steht aber, 36 Monate im ambulanten Bereich. Was ist mit dem Rest? Stationär, oder einfach nur in einer Klinik gearbeitet zu haben?
Das wird leider auch von der Ärztekammer nicht beantwortet, warum auch immer!?
Aber viele Ärztekollegen sagen, dass es unmöglich sei, mehr als zwei Jahre dort gearbeitet zu haben, also stationär.
-> In Deutschland hat er aber auch noch weitere 16 Monate auf Station gearbeitet. Aber nicht mehr als zwei Jahre. Es wird ja zusammengerechnet, aber offenbar scheint es nicht zu reichen?
• Da er diese zwei Jahre Station hat, sogar mehr, aber in Syrien. Die Lage dort ist wohlbekannt. Das Krankenhaus, wo er dort gearbeitet hat, ist geschlossen, wegen den ganzen Bombenanschlägen dort. Der Arzt ist nicht auffindbar, vielleicht sogar tot, da sie dort auch Ärzte erschießen, damit sie den Revolutionskämpfern nicht helfen.
Daher ist es unmöglich jetzt einen Leistungskatalog zu bringen. Wie soll er das nun bewerkstelligen?
• Woanders einen Arbeitsplatz suchen, ist praktisch unmöglich, da er keine weitere Berufserlaubnis bekommt, da er die Approbation machen soll und daran arbeitet er, aber das braucht auch seine Zeit.
Hat jemand vielleicht einen Tipp?
Wünsche euch eine stressfreie Arbeitswoche.
Lily