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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PJ Deckelung Schweiz, LPA sagt ist ok



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Kuschelbu
13.02.2013, 12:04
Hallo!

Ich studiere aktuell noch in Ulm, will aber zum PJ (August 2013) an die TU München wechseln.
Das erste Tertiär habe ich einen Platz in der Schweiz und würde 993 Franken verdienen. Mit der PJ Deckelung ist das ja zu viel. Von der TU München wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie das PJ trotzdem anerkennen würden.
Heißt das ich kann den Vertrag bedenkenlos unterschreiben? Wäre es mit diesem Gesetz nicht "illegal" für mehr Lohn zu arbeiten oder kann nach diesem Gesetz jedes LPA nochmal für sich entscheiden? Man findet so wenig darüber im Internet, wer weiß mehr???

Danke für die Hilfe schonmal im Voraus.

kra-
13.02.2013, 13:35
Ich weiß nicht wie das in München ist, aber generell ist es den Krankenhäusern doch freigestellt, wie viel sie ihren PJs zahlen. Die Uni GÖ hatte so weit ich weiß den Lehrkrankenhäusern verboten, mehr als die Uniklinik zu zahlen, aber das LPA hat damit nichts zu tun und die PJs wurden auch nicht "bestraft" wenn sie mehr verdient hatten.
Abgesehen davon wird überall in der Schweiz mehr gezahlt als in D. Und 993 Franken sind richtig wenig, da kannst du dir nicht viel von leisten. Habe damals knapp 1300Sfr gekriegt (+ Weihnachts- und Urlaubsgeld).

SuperSonic
13.02.2013, 14:55
Ich weiß nicht wie das in München ist, aber generell ist es den Krankenhäusern doch freigestellt, wie viel sie ihren PJs zahlen.
Nicht mehr:

Neue Obergrenzen für Aufwandsentschädigungen im PJ
"Mit der jüngsten Reform der Approbationsordnung wurden neue Obergrenzen für Aufwandsentschädigungen im Praktischen Jahr des Medizinstudiums beschlossen. Der Marburger Bund lehnt solche Obergrenzen grundsätzlich ab. Immerhin aber wurde der Bedarf von bisher 373 Euro um 224 Euro monatlich angehoben. Die Obergrenze im Inland liegt nun bei 597 Euro. Für das Ausland gilt anderes. Zur Abgeltung des besonderen Bedarfs bei einer Ausbildung im Ausland soll die Höchstgrenze gegebenenfalls in Höhe der BAföG-Empfängern zustehenden Leistungen steigen, die zur Deckung von Studiengebühren im Ausland und von Reisekosten zum Ort der ausländischen Ausbildung gewährt werden, außerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Schweiz auch um einen monatlichen Auslandszuschlag als Kaufkraftausgleich. Leistungen, die die Höchstgrenze bei einer Ausbildung im Ausland übersteigen, sind nach § 12 ÄApprO zu berücksichtigen. Dies ist schwer zu verallgemeinern und erfordert im Zweifelsfall, dass Studierende beim zuständigen Landesprüfungsamt nachfragen, wie im konkreten Fall verfahren wird. Der MB vertraut darauf, dass die Landesprüfungsämter die neuen Regelungen so umsetzen, wie sie vom Verordnungsgeber gedacht waren: als Ansporn für die Lehre und nicht als Hürde für die Studierenden."
Quelle: http://www.marburger-bund.de/

Kuschelbu
13.02.2013, 16:00
"Dies ist schwer zu verallgemeinern und erfordert im Zweifelsfall, dass Studierende beim zuständigen Landesprüfungsamt nachfragen, wie im konkreten Fall verfahren wird. Der MB vertraut darauf, dass die Landesprüfungsämter die neuen Regelungen so umsetzen, wie sie vom Verordnungsgeber gedacht waren: als Ansporn für die Lehre und nicht als Hürde für die Studierenden.""

Also scheint es kein Problem zu sein, wenn ich das richtig verstehe. Schön :)

Kuschelbu
13.02.2013, 16:01
"Dies ist schwer zu verallgemeinern und erfordert im Zweifelsfall, dass Studierende beim zuständigen Landesprüfungsamt nachfragen, wie im konkreten Fall verfahren wird. Der MB vertraut darauf, dass die Landesprüfungsämter die neuen Regelungen so umsetzen, wie sie vom Verordnungsgeber gedacht waren: als Ansporn für die Lehre und nicht als Hürde für die Studierenden.""



Also scheint es kein Problem zu sein, wenn ich das richtig verstehe. Schön :)

epeline
13.02.2013, 16:08
hab jetzt mal ne mail an mein eigenes lpa geschrieben.
werde euch die antwort mitteilen.

Lizard
24.02.2013, 12:09
Ich hatte mal beim LPA Stuttgart angefragt und die Antwort war: "Wir werden deswegen kein Tertial ablehnen." Also kein Problem.
Unser Dekanat sagte sinngemäß, dass es sich in der Schweiz um einen Arbeitsvertrag mit entsprechendem Lohn handelt und nicht um eine PJ-Vergütung. Von daher sollte das gar kein Problem sein.

Ohne Gewähr ;)

epeline
24.02.2013, 17:50
mein dekanat hat gesagt, dass wir, die schon vorher mit dem pj angefangen haben,nicht unter die neue regelung fallen und es uns damit egal sein kann ^^

Gast26092018
25.02.2013, 19:55
Ich fände das absolut unmöglich, wenn man in der Schweiz bis zu dieser Obergrenze verdienen dürfte. Dort wird man ja viel mehr fest eingebunden, bekommt mehr eigene Patienten und mehr Verantwortung und hat höhere Lebenshaltungskosten. Deswegen wäre das überhaupt nicht rechtmäßig.

Aber ich finds cool, dass die Obergrenze im Inland auf 597EUR erhöht wurde*freu*, ich kann das Geld gut gebrauchen.

Lizard
25.02.2013, 19:59
I
Aber ich finds cool, dass die Obergrenze im Inland auf 597EUR erhöht wurde*freu*, ich kann das Geld gut gebrauchen.
Ich könnte das Geld auch gut gebrauchen ;) Ist halt die Frage wie man neben dem PJ noch arbeiten will/kann.

Reislord
16.03.2013, 11:07
Unser Dekanat sagte uns, dass das LPA (Baden-Württemberg) für diejenigen, die jetzt im August ins PJ gehen, noch soviel in der Schweiz verdienen können wie sie wollen. Diejenigen aber, die erst im April 2014 ins PJ gehen, dürfen nur noch 597 Euro inkl. aller Sachleistungen (!!!) verdienen. Was stimmt da nun jetzt??

Miyu
16.03.2013, 11:10
Wenn es Dekanat und LPA so angeben, wird es wohl stimmen.... Bist du den einfachsten Weg gegangen und hast mal beim LPA angefragt? Hier wirst du auf diese Frage keine definitive Antwort bekommen.

Lizard
16.03.2013, 11:32
Ich hab das Gefühl, dass man drei verschiedene Aussagen von drei verschiedenen LPA Mitarbeitern bekommt.
Zu mir sagte ein MA des LPA(Stuttgart) sie würden niemanden wegen "zu hoher" Vergütung ablehnen.

erdbeertoertchen
26.04.2013, 13:54
Diejenigen, die im August ins PJ gehen und einen Platz in der Schweiz haben, wie handhabt ihr das? Sagt ihr ab, geht ihr hin?

Lizard
26.04.2013, 19:59
Ich kann zwar nicht fürs kommende PJ sprechen aber ich hab meine Stelle nicht abgesagt. Allerdings hat mich die schweizer Klinik kürzlich angeschrieben und gefragt ob der Vertrag auf Grund der neuen AO angepasst werden muss. Ich hab das mal verneint ^^

Amy_Maus
27.04.2013, 09:28
Ich hab nicht abgesagt und hoffe, dass das klappen wird...

daCosta
24.05.2013, 14:32
Absolute Frechheit mit der Deckelung in der Schweiz: Sind dem Dekanat die hohen Lebenshaltungskosten dort unbekannt?
Ich glaube kaum , dass sie so weltfremd sind. Vielmehr wollen sie billige Arbeitskräfte/Springer und Lückenbüßer an der Uniklinik halten. So manche geplante OP fiel ja schon aus, weil kein Student da war und man das Tertialende vergessen hat.

Aber letztendlich gibt man ja eh nur die Tertialbescheinigung beim LPA ab soweit mir bekannt.
Bei mir stand da überhaupt nichts von Bezahlung drauf, wie will das LPA das auch kontrollieren?


597€ sind für eine 40 Stunden Woche als Praktikant auch eher untere Mittelklasse nach 5 Jahren Studium und demnächst nach bestandenem Hammerexamen. Personalanwerbung und - bindung scheint ja immer noch für viele ein Fremdwort zu sein.
Wenn ein PJler in der Klinik bleibt, entfällt z.B. ein Teil der Einarbeitung, soweit muss man erstmal denken können.

dbl27
23.10.2013, 09:09
die Antwort des LPA´s lautet, so lange es keinen richterlichen Beschluss gibt, werden sie die Bezahlung im PJ Tertial in der Schweiz nicht nachprüfen, es wird keinem sein PJ nicht anerkannt wegen sowas!

FirebirdUSA
23.10.2013, 13:32
Stand doch auch der letzt im MB-Blatt oder im Dt. Ärzteblatt: Die LPAs haben keine rechtliche handhabe zu kontrollieren wieviel du tatsächlich bekommen hast. Sie dürfen also keine Bestätigung o.ä. verlangen aktuell. Wer von sich aus nichts erzählt oder nachfragt hat also nichts zu befürchten..

Lizard
23.10.2013, 20:40
Mein Schweiztertial wurde ohne murren anerkannt (BaWü).