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steffen_bs
22.02.2013, 14:42
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zu einer der Zulassungsvoraussetzungen an der Uni Witten/Herdecke.
Und zwar geht es mir um das 6-monatige Praktikum, welches vorab abgeleistet werden muss.

Ich würde mich gern im Jahr 2014 für einen Studienplatz bewerben, da ich mich momentan noch bis Anfang nächsten Jahres in einer Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt befinde.

Das große Problem bei mir ist, dass es mir faktisch nicht möglich ist, vorab ein 6-monatiges Praktikum zu absolvieren. Zum einen, weil ich momentan Alleinverdiener meiner Family bin, da meine Frau mit unserer kleinen Tochter zu Hause ist.
Zum anderen (und das ist viel gravierender) wird mein Arbeitgeber da definitiv nicht mitspielen, erst recht nicht, wenn ich mitteile, warum ich das Praktikum machen muss.

Und ich möchte nicht riskieren, meinen doch recht gut bezahlten Job zu kündigen, ohne bereits eine Zusage der Uni zu haben.

Haben einige von euch ebenfalls dieses Problem, bzw. kennen welche, die dieses Problem hatten?
Gibt es in solchen Fällen eine Ausnahme von der Praktikumspflicht?

Ich wäre bereit, das Praktikum später (z.B. in den Semesterferien) nachzuholen, nur geht es aktuell aus o.g. Gründen einfach nicht.

Vielen Dank für eure Antworten!

emsy
22.02.2013, 16:13
zunächst einmal muß festgestellt werden, dass eine Bewerbung in Witten immer mit Risiken verbunden ist. Das fängt mit den 150 Euro Bewerbungsgebühren an und hört spätestens bei dem 6 monatigen Praktikum auf, das im Falle einer erfolglosen Bewerbung umsonst ist. Alle Bewerber um Witten gehen mind. diese beiden notwendigen Risiken ein. Die Auswahlkommission möchte u.a. auch erkennen, ob man für einen Beruf als Mediziner bereit ist, diese Risiken auf sich zu nehmen. Das 6 monatige Praktikum ist nicht nur deshalb ein Teil des Auswahlverfahrens.
Es ist nur möglich, in den Bewerbungsunterlagen einen Praktikumsplatz nachzuweisen , der zu dem angestrebten Studienbeginn den Nachweis über das vollendete 6 monatige Praktikum ermöglicht. Ein eventuelles Verschieben auf die Semesterferien, was zu dem den sicheren Erhalt des Studienplatzes voraussetzt, würde die Mitbewerber um einen Studienplatz enorm benachteiligen, die diese Minimalkriterien erfüllen. Damit wäre der Gleichheitsgrundsatz eines Bewerbungsverfahrens verletzt. Ich denke nicht, dass Witten-Herdecke sich so einen Vorwurf leisten könnte.

steffen_bs
22.02.2013, 16:33
Vielen Dank für deine Antwort.

Der Gleichheitsgrundsatz besagt im Grunde, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist (zumindest ist es im Recht so).

Ich habe nunmal leider andere Voraussetzungen, als frische Abiturienten, die gerade ihr Abi machen oder seit kurzem fertig sind.
Daher sind meine Voraussetzungen gänzlich anders/ungleich, als bei den o.g. jüngeren Menschen.

Daher dachte ich, dass es u.U. die Möglichkeit gibt, dass voll berufstätige (und momentan von ihrem Job abhängige) Quereinsteiger ein solches Praktikum auch später ableisten können.

Und dass ich weiß, was ich in meinem Leben will (denn das soll mich das Praktikum ja erkennen lassen), denke ich, kann ich mit meinen knapp 30 Jahren mittlerweile gut für mich entscheiden.

Nochmals danke für deine Antwort.
Vielleicht findet sich ja noch jemand, dem es ähnlich wie mir ergangen ist und der mir etwas darüber berichten kann.

lilly92
22.02.2013, 16:56
Ich würde mal im Sekretariat anrufen. Ich könnte mir vorstellen, dass sie in manchen Fällen vielleicht eine Ausnahme machen. Vor allem, wenn man in so einer Situation steckt und es gar keine andere Möglichkeit gibt.
An den staatlichen Unis kann man die 3 Monate Pflegepraktikum ja auf jeden Fall auch während des Studiums absolvieren.

Coxy-Baby
22.02.2013, 17:22
Naja Gleichheit dürfte man aber bei allen Teilnehmern attestieren, die sich um den gleichen Studienplatz bewerben, zu deiner Frage, lies doch einfach mal in der Studienordnung nach was wie gefordert wird.

steffen_bs
22.02.2013, 17:39
In der Studienordnung heißt es:
Über die Anerkennung anderer vergleichbarer Tätigkeiten entscheidet der Aufnahmeausschuss...

Hmm... vielleicht rufe ich die Uni nochmal direkt an und frage.
Hatte eben nur die Hoffnung, hier Leidensgenossen zu finden.

Coxy-Baby
22.02.2013, 18:04
Vergleichbare Leistungen= Ausbildung Krankenschwester,RA, Bufdi etc....ja aber anrufen dürfte die sinnvollste Option sein.

Miss_H
22.02.2013, 19:35
mit meinen knapp 30 Jahren

Wie wäre es denn mit einer staatlichen Uni? Da musst du nur 3 Monate machen und kannst das auch in den Semesterferien machen.

steffen_bs
22.02.2013, 19:43
Hatte ich schon überlegt, bin aber ziemlich schnell von ab. Zum einen, weil die durschn. Wartesemester um die 8-10 sind, zum anderen, weil ich total vom Wittener Konzept überzeugt bin und ich glaube, dass diese Lehrmethoden für mich die besten sind, nach allem, was ich so gehört und gelesen habe.

Feuerblick
22.02.2013, 19:47
Hast du denn seit deinem Abi irgendwas studiert? Falls nicht, sollten doch mit knapp 30 Jahren die Wartesemester locker reichen?

FrlLittmann
22.02.2013, 20:13
-----------

steffen_bs
22.02.2013, 21:20
@feuerblick:
Ich erlange die allg. Hochschulreife, die mich zum Medizinstudium befähigt, erst mit Beendigung meines Fachwirtes im kommenden Jahr, somit beginnen die Wartesemester erst ab dann.
Und wenn ich dann noch mind. 4-5 Jahre Wartezeit einplanen muss, bin ich Mitte 30 zum Studienbeginn. Und ich weiß nicht, ob ich dann noch zu hartem Lernen (wie ich es momentan noch kann) fähig bin. Man wird ja schließlich nicht jünger... :-(

EVT
22.02.2013, 22:32
je nach abischnitt sind es zur zeit 6 bis 7 jahre wartezeit.
kriegst du denn drei monate praktikum hin? es wird ja auch längst nicht jeder zum wochenende eingeladen..

steffen_bs
22.02.2013, 23:14
Na, noch besser :-(

Nein, auch drei Monate wird leider nicht gehen. Ich kann nicht drei Monate Urlaub nehmen.

Besteht denn die Möglichkeit, dass man z.B. zwei-bzw. dreiwöchige Praktika absolviert? Das wäre die einzige Chance für mich, dass ich eben entsprechend viele kurze Praktika absolviere und somit auf (vorerst) 3 Monate komme.

FrlLittmann
23.02.2013, 08:38
-----------

emsy
23.02.2013, 11:19
@steffen_bs: "(...) weil ich total vom Wittener Konzept überzeugt bin und ich glaube, dass diese Lehrmethoden für mich die besten sind, nach allem, was ich so gehört und gelesen habe."

Zum Wittener Konzept gehört aber auch, dass in einer Bewerbung um einen Studienplatz mind. 6 Monate Pflegepraktikum berücksichtigt werden, die bei einer Bewerbung über hochschulstart gar keine Bedeutung haben. Selbst ein geleisteter Dienst (Zivi, FSJ,BFD) wird bei hochschulstart nur nachrangig - also nicht- berücksichtigt.

Und es ist auch ein erheblicher Unterschied, ob man mehrere Monate hindurch ein Pflegepraktikum leistet ( in Vollzeit wöchentlich a 40 h) oder immer nur 2 Wochen mit mehr monatigen Pausen zwischendurch auf Station verweilt und ein bischen zu schaut: Die Stationsleitung hat ja gar keine wirkliche Planungssicherheit Dich als ordentlicher Helfer im Interesse der Patienten einzusetzen. Die Patienten müssen sich ja auch auf Dich einstellen und erwarten auch von Dir als Helfer zu Recht eine gewisse Routine in Pflegenotwendigkeiten. Im Gegenteil es muss immer für zwei Wochen, wenn Du dann auf Station erscheinst, eine examinierte Pflegekraft Dich immer wieder erneut in die Pflegenotwendigkeiten einweisen. Damit wirst Du auf jeder Station schnell als eine unliebsame Belastung betrachtet. Du mußt auch bedenken, dass 3 Monate dieses 6 monatigen Pflegepraktikums der neuen ärztlichen Approbationsordnung genügen müssen und somit Teil der Prüfungs-und Studienordnung sind. Wenn Du der Pflegedienstleitung sagst, dass Du für ein Medizinstudium ein Pflegepraktikum absolvieren mußt, wird sie von Dir ein Praktikum von mindestes 6 Wochen am Stück verlangen. Immer nur 2 Wochen am Stück mit mehrmonatigen Pausen zwischendurch wird keine Pflegedienstleitung eines Krankenhauses mitmachen.

emsy
23.02.2013, 17:06
@steffen_bs: vielleicht würde bei Dir im Einklang mit der ärztlichen Approbationsordnung zunächst erstmal 2X ein 4-wöchiges Praktikum in der Krankenpflege funktionieren:

§ 6 Krankenpflegedienst der ÄApprO 2002

(1) Der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) ist vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand abzuleisten. Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen. Der Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat abgeleistet werden.

(2) Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen: 1.
eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,
2.
eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder nach den Vorschriften des Jugendfreiwilligendienstegesetzes,
3.
eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes nach den Vorschriften des Bundesfreiwilligendienstgesetzes,
4.
eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes nach den Vorschriften des Zivildienstgesetzes,
5.
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege sowie eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.

(3) Ein im Ausland geleisteter Krankenpflegedienst kann angerechnet werden.

(4) Die Ableistung des Krankenpflegedienstes ist bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. In den Fällen des Absatzes 1 erfolgt der Nachweis durch eine Bescheinigung nach Anlage 5 zu dieser Verordnung.

steffen_bs
23.02.2013, 21:41
@emsy:
Danke für deine Mühe!!!!
Das wäre u.U. noch eine Möglichkeit.
Ich werde nächste Woche nochmal in Witten anrufen und nachfragen.

LG

SB.
26.02.2013, 11:26
Hey Steffen,

ich kenne das Problem und hatte auch ein ähnliches Problem.
Bei der Bewerbung muss glaub ich mindenstens ein 2 oder drei monatiges Praktikum absolviert sein.
Vor dem Studium müssen die sechs Monate vollendet sein. Dafür kannst du bei der Bewerbung einen vorzeitigen Schein vorlegen, der belegt, dass du deine vier Monate oder 3 Monate noch vor dem Studiumbeginn machen wirst. Dafür musst du z.B. einem Krankenhaus die Bewerbungskriterien der Uni kurz schildern, sodass du eine Vorbestätigung bekommst. Jedoch musst du schon bei der Bewerbung 2 oder 3 Monate gemacht haben.
Wenn du sagst, dass du fast 30 bist hast du vielleicht einige Wartesemester die du bei der ZVS anrechnen kannst?

Ruf trotzdem die Uni an, um deine Situation zu schildern.

SB.
26.02.2013, 11:46
hi,

ich habe gelesen, dass die 2 Monate bis zur Auswahltagung gemachst sein müssen.