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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Drogenvergehen und Approbation



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Alessandro75
25.02.2013, 12:55
Ich habe schon mehrmahl gehoert dass man in Deutschland die Approbation entzogen bekommen bzw. verweigert werden kann wenn man mit BtM erwischt wird...... wie sieht die Sache eigentlich konkret aus? Verliert man die Approbation wenn man bspw. mit einigen Gramm Cannabis erwischt wird?

Aus meinem Umfeld ist mir ein Fall bekannt den ich schildern will um zu erlaeutern wie die Sache hier in Italien gehandhabt wird.

Im Garten eines Medizinstudenten werden einige sehr gross gewachsene (es ging um eine relevante Menge) Cannabispflanzen gefunden. Die Pflanzen wurden beschlagnahmt und er wurde auf freiem Fuß angezeigt.

Einige Wochen spaeter schloss er sein Studium erfolgreich ab. Dann erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen "nicht gebehmigten Anbaus von Betaeubungsmitteln".

Nach einigen Monaten bestand er die Staatspruefung und beantragte seine Approbation. Da er ein Verfahren am laufen hatte wurde er von dem lokalen Vorsitzenden der Aerztekammer zu sich gebeten.

Als der ehemalige Kommilitone dort erschien fragte ihn der Vorsitzende ob er ein Dauerkiffer sei. Er verneinte und behauptete ediglich Abends zum Entspannen zu kiffen. Der Vorsitzende meinte daraufhin, dass es ihm egal sei was ein Mediziner in seiner Freizeit macht, bat ihn allerdings darum kein Cannabis mehr anzubauen sondern es sich auf andere Weise zu besorgen. Daraufhin erhielt er seine Approbation.

Es ging aber, wie schon angesprochen, um eine relevante Menge: es wurde ein Gesamtgehalt von 800 Gramm THC ermittelt, sprich 8kg relativ potentes oder 4kg hochpotentes Cannabis.

Einige Monate spaeter wurde er dann erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten und 20 Tagen verurteilt (die Aerztekammer nahm das ohne Konsequenzen zur Kenntnis), schliesslich wurde er im Berufungsprozess gar freigesprochen (ja, das ist Italien ;) ) weil der Richter entschied, dass das Beherbergen von einigen Cannabispflanzen im Garten nicht zwingenderweise einem Betaeubungsmittelanbau im eigentlichen Sinne entspricht (der Anbau ist hier ansonsten immer strafrechtlich relevant) und weil trotz der grossen Menge keine Anhaltspunkte dafuer bestanden, dass der Angeklagte damit haette Handel treiben wollen.

Wie haette eine Aerztekammer in Deutschland auf solch einen Fall reagiert?

Gesocks
25.02.2013, 15:42
In Deutschland findet bei geringen Mengen (in Hamburg sind das z.B. für Cannabis 6 g, es gibt aber auch Grenzwerte für Heroin, Kokain und einige synthetische Drogen) regelmäßig überhaupt keine Strafverfolgung statt. Die Strafmaße für normale Mengen (geringe < normale < nicht-geringe Menge) unterscheiden sich zwischen den Bundesländern z.T. erheblich, vorgesehen sind bis zu 90 Tagessätze; erst darüber gibt's einen Eintrag ins Führungszeugnis. Immer vorausgesetzt ist natürlich der Eigengebrauch. Handel und Anbau werden anders angegangen. Als nicht-gering gelten 7,5 g THC, dann müsste regelmäßig Feierabend sein mit Straffreiheit und Approbation.
Die Duldung von Cannabispflanzen auf dem eigenen Grundstück (:-))) wird anscheinend aber zuweilen mit einem geringeren Strafmaß (< 90 Tagessätze) behängt, auch wenn die normale Menge überschritten ist (Fall aus meiner Heimatstadt).

Apo
25.02.2013, 15:46
Unter Umständen wäre die Approbation nicht erteilt worden unter Berücksichtigung der BÄO §2 Abs. 1 Nr. 3 "(1) Die Approbation als Arzt ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller
[...]
2.
sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt,
3.
nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist,
[...]"

Also ich weiß von den Pharmazeuten ( in deren Berufordnung steht das Gleiche in grün), dass in Recht immer auf dieser Unzuverlässlichkeit und Unwürdigkeit herumgehackt wurde, als Beispiel wurde betrunken Autofahren genannt. Wie streng es tatsächlich geahndet wird, hängt womöglich vom Sachbearbeiter in der zuständigen Behörde ab.

In Deutschland verstößt du durch den illegalen Anbau bereits gegen das BtmG, da Cannabis und seine Zubereitungen keine Außnahmen (nach §4 und den entsprechenden Anlagen) von der Erlaubnispflicht darstellen. Das regelt neben dem Handel nämlich auch den Anbau sehr ausführlich ;-) siehe BtmG §3

Alessandro75
25.02.2013, 16:22
Ich verstehe nicht warum hier mit zweierlei Mass gemessen wird.

Mediziner A baut Wein an und trinkt regelmaessig.

Mediziner B growt Gras und kifft.

Wieso darf A seine Approbation behalten und B nicht?

Zumal das BtMG keineswegs auf wissenschaftlichen Kriterien beruht.....

Lava
25.02.2013, 16:31
Weil Alkohol in Deutschland kein Betäubungsmittel ist???? *rolleyes*

Und wenn ein Arzt Alkoholiker ist und dadurch Patienten gefährdet, kann er sicher auch seine Approbation verlieren...

Alessandro75
25.02.2013, 16:48
Weil Alkohol in Deutschland kein Betäubungsmittel ist???? *rolleyes*

Und wenn ein Arzt Alkoholiker ist und dadurch Patienten gefährdet, kann er sicher auch seine Approbation verlieren...

Ich habe mich missverstaendlich ausgedrueckt: ich meinte mit dem regelmaessigen Alkoholkonsum keinen Alkoholismus.

Hierzulande ist Cannabis ja auch ein BtM, aber die Aerztekammern bestehen nun mal aus Medizinern und die meisten Mediziner sind sich durchaus bewusst dass die Drogenbewertungssysteme auf die die Drogengesetze basieren aus pharmakologischer und toxikologischer Sicht Bullshit sind.

Aus diesem Grund wurde meinem ehemaligen Kommilitonen troztz der grossen Menge cannabis die Approbation erteilt.

Alessandro75
25.02.2013, 17:01
Als nicht-gering gelten 7,5 g THC, dann müsste regelmäßig Feierabend sein mit Straffreiheit und Approbation.

In dem von mir geschilderten Fall war es mehr als das Hundertfache, und doch: Straffreiheit und Approbation

bella Italia http://www.vw-t2-bulli.de/download/smiley_italia.gif

SuperSonic
25.02.2013, 18:13
OT: Ja, so bella, dass ich das kalte Kotzen kriege. Sowas geht durch, aber z. B. gleichgeschlechtliche Küsse werden im italienischen TV zensiert. Na dann Prost mit den "Genussmitteln"!

Alessandro75
25.02.2013, 18:20
OT: Ja, so bella, dass ich das kalte Kotzen kriege. Sowas geht durch, aber z. B. gleichgeschlechtliche Küsse werden im italienischen TV zensiert. Na dann Prost mit den "Genussmitteln"!

ich kann die Homophobie hierzulande auch nicht ertragen, leider haben wir hier den Vatikan :-heul

Feuerblick
25.02.2013, 19:26
Ich verstehe nicht warum hier mit zweierlei Mass gemessen wird.

Mediziner A baut Wein an und trinkt regelmaessig.

Mediziner B growt Gras und kifft.

Wieso darf A seine Approbation behalten und B nicht?

Zumal das BtMG keineswegs auf wissenschaftlichen Kriterien beruht.....
Weil sich in Deutschland in der Regel genau an Gesetze gehalten und Einzelfallentscheidungen nicht drin sind? Du stellst Fragen... :-nix

Muriel
25.02.2013, 19:29
Wahrscheinlich aus dem Grund, dass hier ein Kasperle wie Berlusconi gar nicht die Chuzpe hätte, nochmals zu einer Wahl anzutreten ;-)

Zünder
25.02.2013, 19:42
Wer Alkohol und Cannabis vergleicht, sollte einfach mal in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie vorbeigucken. Die jugendlichen Komasäufer hocken in den Notaufnahmen der Republik, die psychotischen und schizophrenen Jugendlichen dort.

Ist schon ein wahnsinnig toller Stoff, und so mild...:-keule

Apo
25.02.2013, 20:01
Ich verstehe nicht warum hier mit zweierlei Mass gemessen wird.

Mediziner A baut Wein an und trinkt regelmaessig.

Mediziner B growt Gras und kifft.

Wieso darf A seine Approbation behalten und B nicht?

Zumal das BtMG keineswegs auf wissenschaftlichen Kriterien beruht.....

Da vergleichst du Äpfel mit Birnen! Zumal beim Sachverhalt B eine Straftat besteht, die sich nicht primär im Konsum sondern im Anbau begründet. Jeder Arzt/angehende Arzt ist/sollte mit dem BtmG vertraut sein sollte (korrigiert mich, wenn ich mich irre!)
Wenn Arzt A gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist, dann kann ihm ebenso die Appr. nicht erteilt bzw. entzogen werden. Der "illegale Weinanbau" ist sicherlich nicht strafbar :-)

Alessandro75
25.02.2013, 20:50
Wer Alkohol und Cannabis vergleicht, sollte einfach mal in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie vorbeigucken. Die jugendlichen Komasäufer hocken in den Notaufnahmen der Republik, die psychotischen und schizophrenen Jugendlichen dort.

Ist schon ein wahnsinnig toller Stoff, und so mild...:-keule


Wer Alkohol und Cannabis vergleicht, sollte einfach mal in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie vorbeigucken. Die jugendlichen Komasäufer hocken in den Notaufnahmen der Republik, die psychotischen und schizophrenen Jugendlichen dort.

Ist schon ein wahnsinnig toller Stoff, und so mild...:-keule

Dass Cannabis bei vulnerablen menschen psychosen und Depressionen triggern kann ist ja mittlerweile altbekannt.

Dennoch ist Alkohol fuer die allgemeine Gesundheit schaedlicher, weshalb das Aufrechterhalten der Cannabisprohibition nicht gerechtfertigt ist.

Die Universität Bristol veröffentlichte im März 2007 eine Studie von David Nutt, Psychiater, Neuropsychopharmakologe und als Vorsitzender des Advisory Council on the Misuse of Drugs (ACMD) oberster Drogenberater der britischen Regierung, und seinem Forscherteam, in der festgestellt wurde, dass Alkohol wesentlich gefährlicher als Cannabis fuer die allgemeine Gesundheit ist. Das Forscherteam umfasste 40 Drogenexperten, darunter Chemiker, Pharmazeuten, Psychiater, andere Ärzte und Polizisten, und stufte zwanzig gängige Drogen nach ihrer Gefährlichkeit ein. Die Experten bewerteten das Gefährdungspotenzial jeder Droge anhand von neun Kriterien. Diese Kriterien reichten von drogenspezifischen Gefährdungen bis hin zu sozialen Kosten und solchen der öffentlichen Gesundheit. Die Studie wurde in der Juli-Ausgabe der Lancet veroeffentlicht.


The results of this study do not provide justifi cation for the sharp A, B, or C divisions of the current classifi cations in the UK Misuse of Drugs Act. Distinct categorisation is, of course, convenient for setting of priorities for policing, education, and social support, as well as to determine sentencing for possession or dealing. But neither the rank ordering of drugs nor their segregation into groups in the Misuse of Drugs Act classifi cation is supported by the more complete assessment of harm
described here. Sharply defi ned categories in any ranking system are essentially arbitrary unless there are obvious discontinuities in the full set of scores. Figure 1 shows only a hint of such a transition in the spectrum of harm, in the small step in the very middle of the distribution, between buprenorphine and cannabis. Interestingly, alcohol and tobacco are both in the top ten, higher-harm group. There is a rapidly accelerating harm value from alcohol upwards. So, if a three-category classifi cation were to be retained, one possible interpretation of our findings is that drugs with harm scores equal to that of alcohol and above might be class A, cannabis and those below might be class C, and drugs in between might beclass B. In that case, it is salutary to see that alcohol and tobacco—the most widely used unclassifi ed substances—would have harm ratings comparable with class A and B illegal drugs, respectively

http://dobrochan.ru/src/pdf/1109/lancetnorway.pdf

Im November 2010 erschien in der Lancet eine ueberarbeitete Version der Studie aus 2007, die gleichermaßen die Gefährlichkeit gegenüber dem Individuum wie auch gegenüber dem Umfeld bewertete. Die Ergebnisse sind in der folgenden Grafik zusammengefasst.

http://media.economist.com/sites/default/files/imagecache/original-size/20101106_WOC504_0.gif

Dr. Psycho
25.02.2013, 21:42
Dennoch ist Alkohol fuer die allgemeine Gesundheit schaedlicher, weshalb das Aufrechterhalten der Cannabisprohibition nicht gerechtfertigt ist.


A ( ) Aussage 1 ist richtig, Aussage 2 ist richtig, Verknüpfung ist richtig.
B ( ) Aussage 1 ist richtig, Aussage 2 ist richtig, Verknüpfung ist falsch.
C ( ) Aussage 1 ist richtig, Aussage 2 ist diskussionswürdig, Verknüpfung ist richtig.
D (x) Aussage 1 ist richtig, Aussage 2 ist diskussionswürdig, Verknüpfung ist falsch.
E ( ) Aussage 1 ist falsch, Aussage 2 ist falsch, Verknüpfung ist richtig.

:-keks

Zünder
25.02.2013, 21:58
Ich spreche nicht von der allgemeinen Gesundheit, ich spreche von der Gesundheit Jugendlicher bzw. junger Menschen. Und da bitte ich Dich mir mal rauszusuchen, wieviele Jugendliche bzw. junge Menschen mit Psychosen und Schizophrenien in den Psychiatrien sitzen, die

a) Cannabis konsumiert haben oder

b) Alkohol

Du tust das hier mit einem Satz ab: "Dass Cannabis bei vulnerablen menschen psychosen und Depressionen triggern kann ist ja mittlerweile altbekannt."

Das ist allerdings (m)ein Hauptkritikpunkt an dieser halluzinogenen Droge und der allein rechtfertigt meiner Meinung nach ein striktes Verbot derselbigen.

Alessandro75
25.02.2013, 22:21
Ich spreche nicht von der allgemeinen Gesundheit, ich spreche von der Gesundheit Jugendlicher bzw. junger Menschen. Und da bitte ich Dich mir mal rauszusuchen, wieviele Jugendliche bzw. junge Menschen mit Psychosen und Schizophrenien in den Psychiatrien sitzen, die

a) Cannabis konsumiert haben oder

b) Alkohol

Keine Frage, viel mehr Jugendliche di Cannabis konsumiert haben.


tust das hier mit einem Satz ab: "Dass Cannabis bei vulnerablen menschen psychosen und Depressionen triggern kann ist ja mittlerweile altbekannt."

Das ist allerdings (m)ein Hauptkritikpunkt an dieser halluzinogenen Droge und der allein rechtfertigt meiner Meinung nach ein striktes Verbot derselbigen.

Obwohl ich dir weiter oben ohne weiteres zugestimmt habe, muss ich hier unterstreichen dass ein Verbot mMn ueberhaupt nicht gerechtfertigt ist.

In den Studien die ich gepostet habe ging es um die Klassifizierung der Drogen nach Schaedlichkeit.

Beruecksichtigen wir mal ein anderes Kriterium, was letztendlich wichtiger ist: durch Verbote will man eine geringere Verfuegbarkeit verschiedener psychotroper Substanzen also eine geringere Konsumpraevalenz innerhalb der Bevoelkerung erreichen. Klappt das denn ueberhaupt?

last year prevalence of cannabis use among 15- to 34-year-olds (EMCDDA Report 2011)

http://www.emcdda.europa.eu/userfiles/image/ar2011/ar2011Figure5.gif

Man vergleiche die Konsumpraevalenz in den Niederlanden mit der in Deutschland, Frankreich, Daenemark, Italien, Spanien, UK usw.

http://www.emcdda.europa.eu/online/annual-report/2011/cannabis/3

Leelaacoo
26.02.2013, 07:39
Ähmm..und was soll jetzt der ganze Post? Dass hier Leute zu Kiffern werden sollen? Oder die Legalisierung unterstützen? So ein Quatsch...auf deine Frage hast du doch eine Antwort bekommen, also viel Spaß beim Weiterkiffen...bekehren muss man hier niemanden, glaube ich...denn die meisten klinisch tätigen Mediziner sehen eben auch Nachteile des Kiffens (demletzt ist erst ein 24jähriger mit somatoformer Störung und internistischer Abklärung von a.e. psychogenen Anfällen bei mir auf der Liege gelegen...IQ um 140, letztlich jetzt aus der Bahn geraten, kognitiv deutlich verlangsamt wirkend (auch ohne akuten Konsum) und mit fraglich optischen und akustischen Halluzinationen ...das nach ca. 4 Jahren Konsum, jetzt stationär in der Psychiatrie). Aber mit Drogenbefürwortern streiten ist wie mit Impfgegnern argumentieren...heiße Luft und nichts dahinter.

LG Lee (die, wie jeder klinisch tätige Arzt, auch genug Alkoholkranke und -sterbende gesehen hat...aber nur weil Stoff A schadet muss man ja nicht Stoff B legalisieren, das ergibt ja gar keinen Sinn).

PS: jetzt habe ich erst gelesen, dass ja auch du klinisch tätiger Arzt bist...damit verstehe ich das Ganze noch weniger....aber seis drum, als angehender Psychiater in D darfst du dich um die Folgen des Cannabis -Konsums in Jugend- und jungem Erwachsenenalter ja auch ganz unmittelbar kümmern...also: have fun!

Zünder
26.02.2013, 16:38
Zünder et al. konnten in ihrer Arbeit aus dem Jahre 1989 in Bezug auf Schwachsinnspostings folgendes Beweisen:

par
26.02.2013, 17:03
Die Reviewer haben die fehlenden Einheiten durchgehen lassen? :eek: