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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachschreibklausuren ohne Regelungen?



iamarockstr
28.02.2013, 11:45
Hallo,
vor knapp drei wochen haben wir eine Physiologie klausur geschrieben, die ich leider nicht bestanden habe. Nun gab es eine Woche später eine Nachschreibklausur, bei der ich ebenfalls (um einen Punkt) durchgefallen bin.
Im gegensatz zur ersten Klausur (direkt vor Anatomietestat) war ich auf die Nachschreibklausur gut vorbereitet und empfand mich selbst als gut gerüstet um zu bestehen. Allerdings empfand ich den Anspruch der Nachschreibklausur (natürlich subjektiv) als deutlisch schwerer.
Dass ich mit dieser Empfindung nicht alleine bin, zeigt sich daran, dass von 89 Mitschreibern nur 21 bestanden haben.
es konten maximal 30 Punkte erlangt werden, Bestehensgrenze war 18. (ich und viele andere haben wie gesagt 17)
Wir sind darauf hin zur Fakultät gefahren und haben die Verantwortlichen auf die enorme Durchfallquote angesprochen. Die Aussage war, dass Nachschreibklausuren immer schlechter ausfallen, weil da ja nur die Durchfaller der ersten klausur und ein paar krankfälle mitschreiben.
Sämtliche Regelungen zu Bestehensgrenzen und Bewertungskriterien der Studienordnung hätten nur beim Erstversuch Geltung. Somit wäre auch die enorme Durchfallerquote nicht anzufechten.

Weiterhin soll nächste Woche eine Klausureinsicht stattfinden. Allerdings ist es wohl untersagt Kopien, Fotos oder Abschriften der Klausurfragen anzufertigen.

Ich fühle mich hierbei etwas über den Tisch gezogen. Ich weiß, dass es vielen anderen ebenso geht. Wir wissen nur nicht, wie wir uns dagegen wehren sollen, welche Rechte wir haben, und an wen wir uns wenden können.

Wenn du bis hier hin gekommen bist, schon mal vielen Dank fürs durchhalten und evtl sogar für deine Antwort


lg chris

still-waiting?
28.02.2013, 12:03
Hey Chris,
man, das klingt ja total mies.
Bei uns ist das wohl auch so, dass in einigen Semestern die Durchfallquote der Nachklausuren katastrophal hoch waren, was teilweise dazu geführt hat, dass Studis dann lieber wieder die "normale" Klausur mitgeschrieben haben.
Machen kann man bei uns leider auch nix. Aber ein Bekannter von mir hatte hier das gleiche Problem und ist dann mit allen Durchfallern zur Einsicht. Da hat sich jeder eine Frage gemerkt und sich dann zu Hause intensiv damit beschäftigt ob man nicht vielleicht noch richtige Antworten findet. Die haben damals 2 Fragen gefunden die angefochten wurden und da wurden dann mehr Antworten als richtig gezählt, was bei einigen doch noch zum Bestehen geführt hat.

Ich wünsch dir ganz viel Erfolg, dass es doch noch klappt!

iamarockstr
28.02.2013, 12:12
ja, so ähnlich haben wir das auch vor. Allerdings kann ich einfach nicht glauben, dass da wirklich ein Rechtsfreier raum ist, wo die Institute einfach machen können sie wollen und am Ende nicht mal ihre Entscheidungen und Kriterien belegen müssen...
Es wird einem ja sogar aktiv schwer gemacht die Entscheidungen nachzuvollziehen.

Wir haben jetzt mal einen Termin bei der AStA Rechtsberatung gemacht, vielleicht können die da auch noch was zu sagen

Danke auf jeden Fall schon mal für deine Antwort.

Dr.Tommy
28.02.2013, 18:35
Das ist leider kein Einzelfall, aber da kann man leider gar nichts machen :-(
Ist an meiner Uni genauso. Selbst Dekanat etc. bringt nichts- die decken sich gegenseitig und fallen sich so nie in den Rücken.
Außerdem sind die Regeln in den Nachschreibeklausuren hinfällig.
Bei uns sind die folgenden Klausuren noch schwerer. Dann sag die vom Institut nur, dass man ja auch mehr Zeit zum lernen etc. habe.
Übertreibt es nicht. Ihr werdet leider das Institut nicht ändern. Aber die bekommen einen Hals und austragen müsst nur IHR das :-dagegen
Also: viel lernen und die Energie nicht in Klagen/Drohungen abbauen!

fallenangel30487
28.02.2013, 19:37
Ist ja krass...gibts bei euch keine Gleitklausel?

Dr.Tommy
28.02.2013, 19:40
wie reden hier von Wiederholungsprüfungen, da gibt es so was NICHT mehr.

Coxy-Baby
28.02.2013, 19:42
Ganz so einfach ist da die Rechtslage nicht, unsere Studis haben die Uni verklagt, seitdem Gleitklausel bei allen Wiederholungsklausuren mit mehr als 50% MC und mehr als 45 Teilnehmern....steht seitdem auch in der Prüfungsordnung.

fallenangel30487
28.02.2013, 20:00
Ganz so einfach ist da die Rechtslage nicht, unsere Studis haben die Uni verklagt, seitdem Gleitklausel bei allen Wiederholungsklausuren mit mehr als 50% MC und mehr als 45 Teilnehmern....steht seitdem auch in der Prüfungsordnung.

So ist das bei uns auch. Die Klausel greift bei allen Klausuren egal ob Hauptklausur oder Nachklausur sobald es mehr als 50% MC Fragen sind.

Kyutrexx
28.02.2013, 20:45
Die Prüfungsordnungen regeln rechtsverbindlich die Grundlagen für die Bewertung.
Die Profs erzählen also einfach nur Unsinn, wenn sie behaupten, das gelte nich für Nachholprüfungen.

iamarockstr
28.02.2013, 23:20
Danke für eure Antworten, die machen ja etwas Mut. Ich habe wirklich den Eindruck, dass absichtlich desinformiert wird. Es wird sich immer auf irgendwas berufen, was man nicht nachprüfen kann. Was meint ihr, wer ist für mein Problem der richtige Ansprechpartner? Das Dekanat?

Gruß chris

fallenangel30487
28.02.2013, 23:29
Bei uns an der Uni so eine Rechtsberatung, ich glaub das is vom Asta oder Studentenwerk. Ansonsten mal bei der Fachschaft anfragen, das betrifft ja sicherlich noch andere Studenten. Bringt ja nix wenn 50 Studenten das Dekanat stürmen.

Nessiemoo
28.02.2013, 23:40
Also bei uns haben die auch die Bestehensgrenze bei Nachholklausuren verschoben, ich weiss nicht auf welche rechtliche Grundlage.

Kyutrexx
01.03.2013, 10:33
Ansprechpartner ist immer das Studiendekanat.

Asta und Studentenwerk haben KEINE Befugnisse in Prüfungsangelegenheiten!
Die sind nur beratend tätig und wenn man sich an die wendet, geht das erst über 3 Ecken, bevor bei dem entsprechenden Institut irgendwas ankommt.

Also in jedem Falle direkt ans Studiendekanat wenden!

krisenherd
01.03.2013, 10:50
@iamarockstr
Uh, das klingt aber ganz gewaltig nach den Physioklausuren in Marburg?
Das geht hier leider jedes Jahr so, mit der Masse an Durchfallern und stellt hier wohl die größte Hürde von allen in der Vorklinik da... sowohl die Klausur im 2. als auch die im 4. Semester.

Falls es um Marburg geht wird das mit dem Fragen merken relativ schwierig, da die Einsicht ja am Computer stattfindet und die Fragen häufig bei unterschiedlichen Leuten in unterschiedlicher Reihenfolge angezeigt werden.
Aber es soll schon Leute gegeben haben, die es trotzdem geschafft haben da ´ne Klausur abzufilmen. ;-)

LaTraviata
01.03.2013, 22:30
Da man Dir leider keine PNs schicken kann.. in Sachen rechtliches Vorgehen gegen die Uni könnte ich eventuell weiterhelfen, sofern es sich um MR handeln sollte. War zwar in unserem Semester eine etwas andere Geschichte, aber auch wir mussten sämtliche Instanzen durchschreiten. Möchte das nur ungerne in einem so öffentlichen Raum diskutieren...