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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Behindert mit 2,3



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Weedman82
31.07.2003, 14:41
Hallo, ich hätt da ma ne Frage!

Ich hab diesen Frühling in Bayern mein Abi mit einem (nicht so supertollen) Schnitt von 2,3 geschafft!

Jetzt hab ich mich bei der ZVS beworben und hoffe wie viele andere auch das ich im WS einen Platz in München bekomme.

Bin im allgemeinen Auswahlverfahren, hab mich aber auch gleich für das Auswahlverfahren der Hochschulen beworben (hab mir also den Joker nicht aufgehoben bis zu SS)

Jetzt würde ich mal gerne eure Meinung dazu hören: :-))

wie seht ihr meine Chancen wenn ihr noch mitbedenkt das ich (aufgrund meines Diabetes) schwerbehindert und somit Sozialkriterium 1 bin....


Wäre für Einschätzungen von euch echt dankbar, da ihr euch ja ein wenig besser auskennt und ich langsam durchdrehe wenn ich nichts höre.... :-music


Danke

Weedman :-top

FataMorgana
31.07.2003, 14:47
Wenn ich mich richtig erinnere, hat das Sozialkriterium mit dem allgemeinen Auswahlverfahren nichts zu tun, sondern nur mit der anschließenden Ortsverteilung.

Präzise Informationen über den nötigen NC in den vergangenen Semestern erhältst Du hier:
http://www.zvs.de/

Da kannst Du sehen, dass Du mit Deinem Abischnitt in den letzten paar Auswahlverfahren keinen Platz bekommen hättest. Ich vermute also, dass Du Dich auf Wartezeit gefasst machen musst.

Sebastian1
31.07.2003, 15:00
Dem schliesse ich mich an. Drücke dir aber schon mal die Daumen :)

Die Niere
31.07.2003, 15:13
Etwas OT: Man kann mit einem Diabetis den Status "Schwerbehindert" tragen ? Das wußte ich nicht, vielleicht hilft mir das ja bei einer der SozMed-Fragen :-))

BTT: Auch soweit meine Infos's gehen - und die der anderen anscheinend auch - zählt erst die Note und wenn Du dann dabei bist, entscheidet Dein Sozialkriterium nur die Ortswahl...nichts anderes. Sorry...aber vielleicht klappts ja trotzdem, ansonsten mach die nen schönes Jahr und reis 'n bißchen rum

gruesse, die niere

Weedman82
31.07.2003, 15:31
@ die Niere: ja, mit Diabetes mellitus Typ I (nicht TypII) ist man, wenn man es beantragt, zu 50% schwerbehindert... weiss nur keiner und deswegen holt sich kaum einer den Ausweis

@all: das ich im allgemeinen Auswahlverfahren kaum eine Chance habe weiss ich, doch hier mein Gedankengang.

die, die es im allgemeinen Auswahlverfahren nicht schaffen, die kommen ja dann (wenn sie es wollen) ins Auswahlverfahren der Hochschulen... da müsste ich mit 2,3 ja eigentlich reinkommen...
dort wird dann soweit ich weiss münchen nicht nach Auswahlgesprächen verteilt sondern die Auswahl läuft wieder über die ZVS --> 25% der plätze nach note und die anderen 75% nach SozKriterium vergeben --> da müsste ich doch dann ganz gute Chancen haben meinen Wunsch erfüllt zu bekommen, oda?

Danke auf jedenfall für eure schnelle Antwort! :-top

Weedman :-top

Rico
31.07.2003, 15:46
Mit welcher Begründung führt denn ein Diabetes zu einer Schwerbehinderung und wieso soll eine Schwerbehinderung auf Grund eines Diabetes zu einer bevorzugten Studienplatzvergabe führen?
Folgekrankheiten okay, aber die wirst Du ja im biblischen Alter von 20 noch nicht haben.
Die Schwerbehindertenbevorzugung is doch für Leute gedacht, die vor Ort eine behindertengerecht ungebaute Wohunung haben und so'n Zeugs...

Wenn Du aber wirklich Kathegorie 1 bist, dann mußt Du Dir eigentlich keine Sorgen machen, denn dann werden ja nacheinander die Kriterien abgearbeitet, also alle mit Kriterium 1, dann alle mit K2, K3, usw. und erst wenn es bei einem Kriterium nicht mehr reicht, allen einen Platz zu geben, dann schaun sie die Note an...

Sebastian1
31.07.2003, 16:12
Dabei geht es aber, wie oben beschrieben wurde, um die StudienORTverteilung, nicht um die PLATZvergabe!
Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege.

Gruß,
Sebastian

Die Niere
31.07.2003, 17:43
Original geschrieben von Weedman82
@ die Niere: ja, mit Diabetes mellitus Typ I (nicht TypII) ist man, wenn man es beantragt, zu 50% schwerbehindert... weiss nur keiner und deswegen holt sich kaum einer den Ausweis
Aha! Gibt es da irgendeine offizielle Begründung für? Ich meine, man ist ja nicht besonders eingeschränkt mit dieser Krankheit...

gruesse, die niere

lore
31.07.2003, 20:15
ja, mit Diabetes mellitus Typ I (nicht TypII) ist man, wenn man es beantragt, zu 50% schwerbehindert... weiss nur keiner und deswegen holt sich kaum einer den Ausweis

Aha! Gibt es da irgendeine offizielle Begründung für? Ich meine, man ist ja nicht besonders eingeschränkt mit dieser Krankheit...

begründung könne ne menge krankenhausaufenthalte sein, (wenn man denn doch schon folgeprobleme hat oder oft neu eingestellt wird) oder viele unterzuckerungen.
ob der antrag erfolg hat, is ziemlich davon abhängig, wie der diabetologe das formulieren mag.

Weedman82
31.07.2003, 20:53
das braucht der diabetologe gar nicht formulieren... es reicht das man Diabetes hat!
Jeder Typ-I-Diabetiker ist in Deutschland aufgrund seiner Erkrankung in Deutschland schwerbehindert.

Nur der Grad der Behinderung hängt vom Verlauf der Krankheit ab... 90% aller Diabetiker sind 50% schwerbehindert, der Rest hat einen niedrigeren Satz, bis auf Kinder. Bis zur volljährigkeit ist man zu 100% schwerbehindert.

ObiWan
31.07.2003, 21:26
ich hatte als kind nen unfall und kann seitdem nur 10 % auf dem einen auge sehen!was meint ihr: Zählt das auch als behinderung?

hibbert
31.07.2003, 21:59
Neeee!

Natürlich! Was denkst du denn??? Das zählt!

milz
31.07.2003, 22:11
ich hatte als kind nen unfall und kann seitdem nur 10 % auf dem einen auge sehen!was meint ihr: Zählt das auch als behinderung?

Da müßte man dann aber auch einen entspr. Nachweis mitschicken.
Hast Du einen Behindertenausweis?

ObiWan
31.07.2003, 22:32
neee hab ich ja nicht!war oder bin mir ja nicht so sicher ob das überhaupt als behinderung zählt!wo bekommt man denn nen behindertenausweis?

hibbert
31.07.2003, 22:35
Also es zählt bestimmt. Einem bekannten fehlt ein Finger und der hat auch Prozente. Also zählt es bei dir 100%ig auch. Wo Du die bescheinigung bekommst weiß ich aber nicht. Dein Hausarzt weiß das aber...denk ich mal...oder?

Spindmaus
31.07.2003, 22:56
SB-Anträge gibts beim Versorgungsamt.
mit insulinpflichtigem Diabetes ist man meines Wissens zu 40 % schwerbehindert, und zu 50 % erst dann, wenn der Diabetes "schwer einstellbar" ist. Grund dafür sind die Einschränkungen in der Arbeitswelt. Schichtdienst wäre z. B. für Diabetiker ungünstig etc. Und darum geht es ja bei der Anerkennung zum Schwerbehinderten. In wie weit man im Leben eingeschränkt ist. ;-)
So ein Ausweis soll u. a. (zumindest theoretisch, die praxis sieht leider völlig anders aus) eine Eingliederung ins Berufsleben erleichtern. Hat Vor- und Nachteile.
Wenn du erst einmal anerkannter Schwerbehinderter bist, dann mußt du das z. B. deinem zukünftigen Arbeitgeber mitteilen. Und der wird dich daraufhin wahrscheinlich nicht einstellen.

Rico
31.07.2003, 23:23
Kann aber auch Vorteile haben.
Im öffentlichen Dienst müssen bei gleicher Eignung und Qualifikation Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt werden...

Die Niere
31.07.2003, 23:41
Original geschrieben von Spindmaus
So ein Ausweis soll u. a. (zumindest theoretisch, die praxis sieht leider völlig anders aus) eine Eingliederung ins Berufsleben erleichtern. Hat Vor- und Nachteile.
Wenn du erst einmal anerkannter Schwerbehinderter bist, dann mußt du das z. B. deinem zukünftigen Arbeitgeber mitteilen. Und der wird dich daraufhin wahrscheinlich nicht einstellen.
Das denke ich nicht unbedingt, denn im öffentlichen Dienst wirst Du nicht nur theoretisch bevorzugt eingestellt, sondern die müssen ja auch ihre Behindertenquote erfüllen und je besser die Bewerber trotz Behinderung qualifiziert, desto eher erhalten sie einen Job.

gruesse, die niere

Spindmaus
01.08.2003, 08:16
quote:
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Original geschrieben von Rico
Kann aber auch Vorteile haben.
Im öffentlichen Dienst müssen bei gleicher Eignung und Qualifikation Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt werden...
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meine Schwester ist schwerbehindert und arbeitet mittlerweile nach endlosen Jahren Arbeitslosigkeit im öffentlichen Dienst. "Müssen" muss gar nichts. Wenn die Quote nicht erfüllt wird, dann fallen nur "Ausgleichszahlungen" an. Viele Arbeitgeber zahlen lieber, bevor sie sich einen SBler "ins Nest setzen".
Grundsätzlich ist es aber sicher richtig, dass der öffentliche Dienst noch am ehesten Schwerbehinderte eingstellt.
Schwerbehinderte Menschen sind von der gegenwärtigen Massenarbeitslosigkeit überproportional betroffen. So erhöhte sich die Arbeitslosenquote dieses Personenkreises nach den Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit von 14,6 Prozent im Jahr 1993 auf 17,9 Prozent im Jahr 1997. Gleichzeitig betrug die Arbeitslosenquote aller Erwerbspersonen 11,4 Prozent. In den neuen Bundesländern stieg die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen sogar auf 24,2 Prozent im Jahr 1997. Nur rund 1,3 Millionen schwerbehinderte Menschen sind ins Arbeitsleben integriert. Etwa eine weitere Million schwerbehinderte Menschen sind zwar im Erwerbsalter zwischen 18 und 60 Jahren, aber nicht erwerbstätig. Das bedeutet: Ca. 44 % aller SBler sind arbeitslos!Die Zahlen sind etwas alt, ich weiß. Habe aber die aktuellen gerade nicht zur Hand. Nur so viel: Die Situation hat sich weiter verschärft. So sieht es in der Praxis aus. Öffentlicher Dienst hin oder her.
Allerdings gibt es auch Steuervorteile für SBler. :-))

nightingale
01.08.2003, 15:43
Deswegen ist eine hohe berufliche Qualifikation für Behinderte auch so wichtig!