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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen rügen, Physikum F13



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henr
14.03.2013, 10:10
ok...also wenn ich die frage falsch hab, die raus ist...ist es eine weniger die falsch ist...und wenn sie richtig ist(bzw war) dann bekommt man den pkt doch gut geschreiben...ist doch also eine win - win situation,oder hab ich das falsch verstanden?

Nicht ganz richtig. Sagen wir mal Du hättest 179 Punkte. Die Bestehensgrenze beträgt aber 56% laut IMPP.
Wenn jetzt zwei Frage rausgenommen werden die Du falsch hattest bedeutet das, Du hast 179 von 318 Fragen richtig (100/318*179) = 56,28% = GESCHAFFT!
Wenn jetzt aber zwei Fragen rausgenommen werden, die Du richtig hattest, heisst dies, Du hast 179 von 320 Fragen richtig (100/320*179) = 55,93% = DURCHGEFALLEN!

Es ist also besser, eine Frage falsch beantwortet zu haben, die rausgenommen wurde!

glm45
14.03.2013, 11:06
ok...ich brauche noch ungefähr 6 Punkte...wenn jetzt 6 Fragen rausgenommen werden(die ich alle falsch habe)...dann ist alles ok,oder?
aber wenn ich eine oder mehrer richtig habe...wird mir bei doppellösung oder sowas nicht mehr der punkt anerkannt? das ist ja mies...was denkst du wie da die chancen stehen?

glm45
14.03.2013, 11:08
ahhh ...krass. danke für die info.und weisst du schon ungefähr wo diese grenze ist?

henr
14.03.2013, 12:39
ok...ich brauche noch ungefähr 6 Punkte...wenn jetzt 6 Fragen rausgenommen werden(die ich alle falsch habe)...dann ist alles ok,oder?
aber wenn ich eine oder mehrer richtig habe...wird mir bei doppellösung oder sowas nicht mehr der punkt anerkannt? das ist ja mies...was denkst du wie da die chancen stehen?

Ne, das mit den Punkten kannst Du nicht so sehen. Also wenn die momentane Bestehensgrenze bei 57,8% bestehen bleibt (wie von ML hochgerechnet). Sind das bei 320 Fragen 185 Punkte die Du brauchst. Bei 184 Punkten müssen 2 Fragen raus (318), bei 183 Punkten 4 Fragen (die Du falsch hattest).

Wo die Grenze ist weiß ich natürlich nicht, heiße nicht "Igor Max Paul Panzer" ;)

ninniya
14.03.2013, 15:34
Wenn jetzt aber zwei Fragen rausgenommen werden, die Du richtig hattest, heisst dies, Du hast 179 von 320 Fragen richtig (100/320*179) = 55,93% = DURCHGEFALLEN!



Sorry, deine Rechnung stimmt so nicht ganz und es hat (leider) doch auch einen Einfluss aufs Ergebnis:

Für dein Beispiel sieht es so aus:

100/318*177 = 55,66%

Fragen, die aus der Wertung genommen wurden, gelten als "nicht gestellt" und ob du sie richtig oder falsch beantwortet hast, bleibt die erreichbare Punktzahl gleich, nämlich hier 318.
Wenn du sie richtig beantwortet hast, fehlen dir natürlich die Punkte (hier 2), die Du dir laut der Experten-Auswertung hier schon gegeben hast. Aber wo keine Frage gestellt wurde, kann auch keine richtig oder falsch beantwortet werden...;-)
Wenn du sie falsch beantwortet hast, umso besser, da ja die errechnete Punktzahl gleich bleibt, aber die Berechnungsgrundlage (also die 100%) einer geringeren Punktzahl entspricht.

Coxy-Baby
14.03.2013, 15:46
Wenn man bei den rausgenommenen Fragen eine der Antworten richtig hat, dann erhöht sich natürlich auch die Gesamtzahl der Fragen!

ninniya
14.03.2013, 15:53
Wenn man bei den rausgenommenen Fragen eine der Antworten richtig hat, dann erhöht sich natürlich auch die Gesamtzahl der Fragen!
Wie kommst du darauf? Ich habe meine Ergebnismitteilung vom Herbst hier liegen und es ist NICHT so.
Wenn es nach eurem Schema berechnet worden wäre, hätte ich fast 1% mehr...

Coxy-Baby
14.03.2013, 15:58
http://www.impp.de/IMPP2010/pdf/AktM1H12.pdf

ninniya
14.03.2013, 16:13
Mmmmhh...
Dann weiß ich nicht, warum ich nur 177 statt 182 richtige Ergebnisse habe und bei Anzahl der gewerteten Fragen 313 und nicht 318 stehen...
7 Fragen wurden eliminiert, von denen ich 5 richtig hatte :-nix
Na ja, auch egal. IMPP-Logik offensichtlich...

henr
14.03.2013, 16:18
Ich glaub Du hast es aber nicht richtig verstanden, auch wenn Du die Ergebnisse vom Herbst hast.
Warum heißt das Konstrukt vom IMPP Nachteilsausgleich und nicht Fragen streichen? Richtig, weil man KEINEN Nachteil haben soll, wenn man eine Frage, die rausgenommen wurde, richtig hatte.
Was sich also beim Nachteilsausgleich verändert ist die Summe der gesamten Fragen.
Also ob Du 179 von 318 oder von 320 richtig hast.
Die 179 ändern sich in keinem Fall, Punkte die vergeben wurden werden ja grade NICHT wieder weg genommen (Sinn des Nachteilsausgleichs).
In der Bestehensgrenze wurde der Nachteilsausgleich mit einberechnet. Die Fragen werden aber bewertet (und die Bestehensgrenze steigt), wenn Du die Fragen richtig beantwortet hast.
Also wenn Du insgesamt 179 Fragen richtig hast und davon 5 eigentlich gekillt worden wären, steigt die Bestehensgrenze welche veröffentlicht wurde, für Dich.




Sorry, deine Rechnung stimmt so nicht ganz und es hat (leider) doch auch einen Einfluss aufs Ergebnis:

Für dein Beispiel sieht es so aus:

100/318*177 = 55,66%

Fragen, die aus der Wertung genommen wurden, gelten als "nicht gestellt" und ob du sie richtig oder falsch beantwortet hast, bleibt die erreichbare Punktzahl gleich, nämlich hier 318.
Wenn du sie richtig beantwortet hast, fehlen dir natürlich die Punkte (hier 2), die Du dir laut der Experten-Auswertung hier schon gegeben hast. Aber wo keine Frage gestellt wurde, kann auch keine richtig oder falsch beantwortet werden...;-)
Wenn du sie falsch beantwortet hast, umso besser, da ja die errechnete Punktzahl gleich bleibt, aber die Berechnungsgrundlage (also die 100%) einer geringeren Punktzahl entspricht.

ninniya
14.03.2013, 22:48
Na ja, ich weiß nicht, was das mit nicht verstehen zu tun hat, wenn ich hier die Berechnungen meines Bescheides von damals wiedergebe?

Ich kann dir nur sagen, dass ich lt. Bescheid 177 von 313 gewerteten Fragen zutreffend beantwortet habe und dies lt. LPA 56,5% entsprach (rechnet man so, wie ihr -also mit 182 von 318- wären es 57,2 %).
Wenn ich meine richtigen Antworten auszähle, komme ich aber auf 182 Punkte ( eben inkl. der nicht gewerteten, aber "richtig" beantworteten Fragen).
Habe ja schon im vorhergehenden Post gesagt, dass das den Aussagen zum Nachteilsausgleich auf der IMPP-Seite widerspricht, aber ich gebe nur wieder, was hier steht...?!?
Aber auch egal.

Liliac
15.03.2013, 00:20
Also ich hab ja nicht so viel Ahnung, hab aber die letzten Physika immer mitgelesen (Die frage kommt eh immer wieder ).
Soweit ich weiß ist es so, dass die zweifelhaften fragen rausgenommen werden, hat man die falsch, ändert sich an der Anzahl der richtigen Fragen nichts, allerdings an der gesamtanzahl der gewerteten Fragen. Hatte man die entsprechenden Fragen richtig, werden diese Punkte angerechnet und die Zahl der Gesamtfragen erhöht sich auf 320- falsch beantwortete, rausgenommene Fragen. Im Zeugnis allerdings steht das NICHT, außer es ist für die Note oder das bestehen wichtig. Das heißt, wenn es nichts ausmacht, dann werden die rausgenommenen Fragen nicht gewertet, würdest du allerdings mit den z.b. 3 richtigen von 5 rausgenommenen bestehen und sonst nicht, dann wird das natürlich mit einberechnet, dir soll ja kein Nachteil dadurch entstehen, dass du etwas gewusst hat :)

sney
15.03.2013, 07:12
ja, ich.

Vielen Dank!

roxolana
15.03.2013, 09:09
also ich meine gelesen zu haben, dass die rausgenommenen fragen, die man richtig hatte, nur dann mit reinzählen, wenn sich dadurch die note verbessert. hat man also mit rausgenommenen fragen eine bessere note, dann kriegt man die punkte, wenn nicht, dann nicht. das ist dann der nachteilsauchgleich. hat man keinen nachteil (sprich die rausgenommenen fragen ändern nichts an der note), dann muss auch nichts ausgeglichen werden.

roxolana
15.03.2013, 09:10
Vielen Dank!

keine ursache :)

Saphira.
15.03.2013, 09:27
also ich meine gelesen zu haben, dass die rausgenommenen fragen, die man richtig hatte, nur dann mit reinzählen, wenn sich dadurch die note verbessert. hat man also mit rausgenommenen fragen eine bessere note, dann kriegt man die punkte, wenn nicht, dann nicht. das ist dann der nachteilsauchgleich. hat man keinen nachteil (sprich die rausgenommenen fragen ändern nichts an der note), dann muss auch nichts ausgeglichen werden.

genau so müsste es meiner Erfahrung nach auch sein... war bei mir im Physikum nämlich damals schon so, dass dieser Nachteilsausgleich nur durchgeführt und auf dem Zeugnis notiert wurde, wenn er an der Note etwas ändert...

glm45
15.03.2013, 10:40
hey das ist ja interessant!
aber wann weiss man welche /ob und wieviele fragen rausgenommen werden?
wird das irgendwo bekannt gegeben?

Nils110987
17.03.2013, 14:40
Ich nehme mal an, dass wir das mit dem Bescheid vom LPA erfahren werden und dass das IMPP das auch nicht früher veröffentlicht.
Sind ja beides Behörden, die arbeiten immer auf den letzten Drücker, wenn sie selber was liefern müssen -- zum Ausgleich, dafür dass "Kunden" wenn sie was wollen sich so zeitig kümmern müssen. (Vgl. Anmeldeschluss M1: Dezember, Prüfung: März)

Das LPA muss die Bescheide ja bis zum Semesteranfang verschickt haben, sonst kann man ja nicht in den klinischen Abschnitt^^.
Schneller arbeiten da vielleicht einzelne, aber mindestens einer bremst den Dienstweg mit Sicherheit.

roxolana
26.03.2013, 10:35
Von den Fragen, die ich gerügt habe, wurden immerhin 2 (Lazarus und Rektusscheide) rausgenommen. Andererseits sind die Schneidezähne noch drin, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann... Aber naja, die Ausbeute ist trotzdem ganz ordentlich.