PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befangenheitsantrag



Pünktchen
02.08.2003, 20:12
Huhu :-)


Hat von euch schon einmal jemand einen Antrag auf Befangenheit gegen einen Prüfer in einer mdl Prüfung gestellt?

Wie macht man das?
Wann macht man das? Bevor die Prüfer zugelost werden oder erst danach???



Gruß
Pünktchen

Die Niere
02.08.2003, 20:31
Klingt nach einer spannenden Geschichte...erzählt mal! :-))

gruesse, die niere

Pünktchen
02.08.2003, 20:51
@dieniere
mich betrifft es noch nicht....nur ist seit kurzem ein Prof hier wieder prüfungsberechtigt aus Personalgründen, der mal gesperrt wurde....


Ich hab einige Studenten hier gefragt, die wussten gar nicht, daß sie einen solchen Antrag stellen können...somit hab ich mal die Frage aufgeworfen....hab keinen Bock mich da nach 2 Minuten nur noch fertigmachen zu lassen und wahrscheinlich nur weil ich die Dosierungstabelle von Parkinsonmedikamentennicht auswendig kann und wenn dann nur die neusten die auf dem Markt und nicht nur eins sondern alle... :-blush



Also nochmal die Frage....kennt sich jemand damit aus???

Die Niere
02.08.2003, 21:14
Aber das ist dann doch eigentlich kein Befangenheitsantrag, oder ? Ich meine der Typ ist ja nicht Dein Onkel oder der Vater Deines Ex-Freundes...

Ich meine solche Fälle gibt es leider immer wieder wohl an jeder Uni und leider werden diese Typen alle paar Jahre wieder für eine Prüfung aktiviert und danach wieder gesperrt zu werden...das Argument, der war schon immer ein Ar*** zählt nicht, denn sonst hätte man ihn ja nicht wieder zur Prüfung zugelassen.

Aber Du merkst schon, Du sprichst hier nicht mit jemanden der sich damit wirklich auskenntaber ein schönes Beispiel hätte ich da noch: Bei uns gab es mal einen recht frischen Prüfer, der wirklich ein Arsch war - der hat in Anatomie nur unmögliche Sachen gefragt und hat fast alle durchrasseln lassen. Nach einer Beschwerde eines Studenten (der komischerweise danach in fast allen Anatomieprüfungen der nächsten 12 Monate durchgefallen ist) beim Obermufti wandelte sich eben dieser Prüfer zu einem der nettesten und angenehmsten Prüfer der Anatomie - so kann es auch gehen, aber der war ja noch jung und frisch und nicht so ein Alteingesessener Sack...

gruesse, die niere, die sich langsam Postings mit wenig Informationsgehalt verkneifen sollte, aber was tut man nicht alles um sich abzulenken :-music

Pünktchen
02.08.2003, 21:26
Genau dann stellt sich die Frage....

Wann könnte ich einen solchen Antrag denn stellen???

So einfach ist das, glaub ich, nicht. Ich finde, ein Prüfer, der einmal gesperrt wurde für Examinaprüfungen sollte das auch bleiben und man sollte nicht irgendwann sagen ok wir haben ihn für eine Prüfung gesperrt...nun darf er wieder...denn um einmal gesperrt zu werden, muss ja schon einiges passieren.

Der Prüfer hat die Eigenschaft an sich die Noten nach Gruppenleistung zu verteilen...also einer ist schlecht somit fällt eine Gruppe durch. Die Leute, die schon einmal bei ihm durchgefallen sind, haben garantiert ne gute Chance, den Prüfer ablehnen zu dürfen.

Nächste Frage, wenn es nicht klappt: hab ich dann nen Nachteil, weil der Prüfer davon weiß?

ada
03.08.2003, 10:31
hallo pünktchen,

wenn du keine PERSÖNLICHEN probleme mit diesem netten menschen hast, du SELBST mit ihm noch nie aneinandergerasselt bist, dann hast du glaube ich keine realistischen chancen.

ich hab mal überlegt, so einen antrag zu stellen, weil ich nicht von meinem ex-doktorvater, bei dem ich die arbeit abgebrochen habe, geprüft werden wollte... der hat dann aber die uni gewechselt :-))


da hätte ich den antrag BEVOR die prüfer ausgelost werden, beim lpa stellen müssen.

bei so einem fall vom prüfer wie deinem kann man aber, glaube ich, das lpa bitten, eine aufsicht zu entsenden!! frag da mal nach.

viel glück :-top

ada

netguru
04.08.2003, 19:39
Solche Leute kann man oft auch selbst als Student ganz gut handlen. Sie sind nämlich launisch und können auch anders.

Strategie (ohne daß ich den Mensch kenne): Andere Studenten sind viel besser als ich, aber ich will auch so sein wie die und habe mich auf die Prüfung garantiert besser vorbereitet als Sie, wenn ich Ihnen das anhand dessen mal beweisen darf. Ich möchte mich natürlich nicht mit Student xy (dem besten der Runde falls ein wirklich Guter dabei, falls Dreiergruppe oder so) vergleichen.

Vor der Prüfung bei Assistentin selbstbewußt bis arrogant "Profifragen" stellen.

Also dann, mit kräftigem Händedruck und strahlend starten.

lore
04.08.2003, 23:07
Nächste Frage, wenn es nicht klappt: hab ich dann nen Nachteil, weil der Prüfer davon weiß?

hab natürlich auch keine ahnung von sowas, aber wärs nicht ne idee, den antrag als gruppe zu stellen? sind ja wohl alle betroffen und dann weiß der prüfer auch keine einzelne person.

Sebastian1
05.08.2003, 01:23
Nein, denn so weit ich weiss, muss ja erstens jeder Studierende persönlich gute Gründe haben ("Ich find den doof, hab Angst vor dem und ich glaub der mag mich nicht" wird denke ich nicht gelten), ausserdem müssen die ANträge ja schon vor Zuteilung gestellt werden. Und da weiss man seine Gruppenzusammenstellung ja noch nicht.

Und als "Gruppe" der Studierendenschaft köntne man höchstens anstreben, jemandem die prüfungsgenehmigung vollständig entziehen zu lassen, dafür müssen aber wiederholt ganz dicke Klöpse passiert sein (so auf dem Level von "Böswilligkeit"). Ist selten, aber schon vorgekommen. Nutzt aber in dieser Problematik nix.

Was aber als Grund zum Beispiel durchaus anerkannt wird, sind halt persönliche Reibereien mit einem Prof., also direkter Streit in der Vorgeschichte, am ehesten noch in einer "offiziellen" Funktion, zum Beispiel als Studierendenvertreter, AstA-Mitglied o.ä.

Letztendlich ist es immer eine Einzelfallentscheidung der LPÄ, aber ich denke, das die schon aus Schutz des Prüfungssystems diese Anträge eher ablehnen als ihnen zu entsprechen. Also wie gesagt, ich denke, das wird eine Einzelfallentscheidung bleiben, die recht genau abgewogen wird. Persönlich habe ich aber bisher damit noch keine Erfahrung.

Gruß,
Sebastian

Christian
05.08.2003, 10:41
Hi Punkt,

ein Fachmann für dieses Thema ist Rechtsanwalt Karasek aus Marburg. Er arbeitet eng mit uns zusammen und kann Dir ganz sicher zunächst einen Rat geben und später ggf. auch den Rat "in die Tat" umsetzen.
Das einfachste ist, wenn Du ihn einmal anrufst und Dich auf Medi-Learn beziehst. Das Beratungsgespräch ist in der Regel kostenfrei.

Hier ein Beitrag von der Webseite www.medi-recht.de, der in die Richtung Deiner Frage geht:




Kann ich mich gegen Willkür der mündlichen Prüfer wehren?

Rechtsanwalt Reinhard Karasek antwortet: Wenn man eine Prüfung nicht bestanden hat oder mit einer Note nicht recht einverstanden ist, muß man den Prüfer am Ende der Prüfung um Erläuterung bitten. Er muß sodann die Stärken und Schwächen in der mündlichen Prüfung im einzelnen darlegen. Er ist verpflichtet, insbesondere zu begründen, warum man eine bestimmte (schlechtere) Note erhalten oder nicht bestanden hat.


Wird dies verweigert, sollte man sofort an das Prüfungsamt schreiben. Gibt es keine Begründung, ist die Prüfungsentscheidung aufzuheben. Man hat einen neuen Versuch. Jede mündliche Prüfung muß protokolliert werden. Es ist unerläßlich, daß die einzelnen Themengebiete, Leistungen, Stärken und Schwächen notiert werden. Ist die Prüfung nicht bestanden, muß eine ausführliche Begründung hierfür notiert werden.



Weitere Details zum Befangenheitsantrag etc. bekommst Du wie gesagt am besten telefonisch. Vielleicht kannst Du die Antwort dann hier auch posten :-).

Hier die Kontaktdaten:
Reinhard Karasek, Wilhelm Roserstr. 25 35037 Marburg
Tel.: 06421/23027 Fax: 15828

Grüße aus Kiel

:-winky Christian :-winky