oqi
04.08.2003, 20:57
Hallo verehrte Experten !
Ich fange zum WS 03/04 ein Medizinstudium in Köln an.
Ich absolviere aber bereits mein Pflegepraktikum (PP).
Hierzu habe ich eine einfache und eine sehr knifflige Frage:
Zuerst die einfache Frage: Ich bin davon ausgegangen, dass das PP nur 2 Monate dauert. Diese wurde mir auch von der PDL des Krankenhauses bestätigt :-??? :-??? . Stimmt das ? Bin mir unsicher, da ich gelesen habe, dass man mittlerweile schon 3 Monate absolvieren muss. :-dagegen
Falls nicht, ist doch sicherlich eine Ableistung in 2 Schritten auch möglich, so dass ich den fehlenden Monat einfach innerhalb der Semesterferien ableisten kann, oder ?
Nun die richtig knifflige Frage:
Da ich lange Zeit berufstätig war und eigentlich für den Zeitraum des Praktikums Bafög beantragen wollte, dieser Antrag aber abgelehnt wurde, weil mein Studium ja erst ab Oktober beginnt, stehe ich jetzt für 2 Monate ohne jegliche Einnahmen da. :-dagegen
Da brachte mich ein Freund auf die Idee doch für die 2 Monate Arbeitslosengeld zu beantragen. Dies würde das Arbeitsamt auch mit einigem Augenzwinkern (das Praktikum würde als betriebliche Weiterbildungsmaßnahme gelten) machen.
Als ich jedoch mit dem Formular vom Arbeitsamt zur PDL ging, meinte der Pflegedienstleiter, dass in den Regeln für dieses Praktikum ganz klar stehen würde, dass das Praktikum unentgeltlich sein muss und ich evtl. Schwierigkeiten bekommen würde, wenn dieses Praktikum vom Arbeitsamt gefördert werden würde.
Stimmt das ? Gibt es keine Möglichkeit irgendwie legal an finanzielle Unterstützung ran zu kommen, wenn man das Praktikum vor dem Beginn des Studiums absolviert ?
Vielen Dank für Eure Bemühungen !
Gruß
Olli
Ich fange zum WS 03/04 ein Medizinstudium in Köln an.
Ich absolviere aber bereits mein Pflegepraktikum (PP).
Hierzu habe ich eine einfache und eine sehr knifflige Frage:
Zuerst die einfache Frage: Ich bin davon ausgegangen, dass das PP nur 2 Monate dauert. Diese wurde mir auch von der PDL des Krankenhauses bestätigt :-??? :-??? . Stimmt das ? Bin mir unsicher, da ich gelesen habe, dass man mittlerweile schon 3 Monate absolvieren muss. :-dagegen
Falls nicht, ist doch sicherlich eine Ableistung in 2 Schritten auch möglich, so dass ich den fehlenden Monat einfach innerhalb der Semesterferien ableisten kann, oder ?
Nun die richtig knifflige Frage:
Da ich lange Zeit berufstätig war und eigentlich für den Zeitraum des Praktikums Bafög beantragen wollte, dieser Antrag aber abgelehnt wurde, weil mein Studium ja erst ab Oktober beginnt, stehe ich jetzt für 2 Monate ohne jegliche Einnahmen da. :-dagegen
Da brachte mich ein Freund auf die Idee doch für die 2 Monate Arbeitslosengeld zu beantragen. Dies würde das Arbeitsamt auch mit einigem Augenzwinkern (das Praktikum würde als betriebliche Weiterbildungsmaßnahme gelten) machen.
Als ich jedoch mit dem Formular vom Arbeitsamt zur PDL ging, meinte der Pflegedienstleiter, dass in den Regeln für dieses Praktikum ganz klar stehen würde, dass das Praktikum unentgeltlich sein muss und ich evtl. Schwierigkeiten bekommen würde, wenn dieses Praktikum vom Arbeitsamt gefördert werden würde.
Stimmt das ? Gibt es keine Möglichkeit irgendwie legal an finanzielle Unterstützung ran zu kommen, wenn man das Praktikum vor dem Beginn des Studiums absolviert ?
Vielen Dank für Eure Bemühungen !
Gruß
Olli