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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AU für Familie ausstellen als Assistenzarzt



erdbeersoda
26.03.2013, 23:29
hey,
ich frage mich, ob es möglich ist z.B. dem Bruder (der GKV versichert ist) eine AU auszustellen bei eher was banalem z.B. gripalem Infekt und dafür einfach die Daten in das AU Formular einzutragen und Klinikstempel drauf. Es ist ja schon oft nervig wenn man dafür extra zum Hausarzt muss, um die AU dem Arbeitgeber vorlegen zu können.
die Frage hatte sich bereits bezüglich Rezeptausstellung für Familie gestellt, die GKV versichert sind. Hier ist ja aber die Sache, dass der GKV Kosten enstehen würden (wenn das Rezept eingelöst wird), bei der AU ginge es ja aber weniger um die Krankenkasse sondern um den Arbeitgeber (da die AU ja nicht länger als 6 Wochen bestünde).
Was meint ihr dazu, ist das möglich?:-?

PsychoFan
27.03.2013, 01:14
Dies ist kein Forum über Berufsethik. Deshalb beschränke ich mich auf eine Gegenfrage: schon mal überlegt, was passiert, wen der banale grippale Infekt doch ein bißchen komplizierter verläuft als geplant, einer längeren Krankschreibung bedarf und das Ganze auffliegt? Oder - wollen wir es dem kranken Bruder nicht wünschen - das was initial als grippaler Infekt imponierte, dann doch eine etwas ernsthaftere Erkrankung darstellt?

Aber zurück zu Deiner Frage: Es ist möglich, vorausgesetzt man verfügt über das entsprechende Formular, einen Stift und einen Stempel. Der ICD-10-Schlüssel lautet J06.9.

Muriel
27.03.2013, 06:56
Technisch ist es möglich, wenn die Klinik eine KV-Zulassung hat und Du die Karte Deines Bruders durchziehst. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass das von Deinem AG so gewünscht wäre. Ich würde da tunlichst die Finger von lassen.

ehem-user-02-08-2021-1033
27.03.2013, 07:44
Dies ist kein Forum über Berufsethik. Deshalb beschränke ich mich auf eine Gegenfrage: schon mal überlegt, was passiert, wen der banale grippale Infekt doch ein bißchen komplizierter verläuft als geplant, einer längeren Krankschreibung bedarf und das Ganze auffliegt?

Was soll da "auffliegen"?
Entweder der Bruder ist krank oder er ist nicht krank...
Allerdings bräuchte deine Klinik halt eine Kassenzulassung und du musst die Karte deines Bruders durchziehen, oder noch besser und einfacher: Du untersuchst halt deinen Bruder... Das setzt aber voraus, dass du auch normalerweise Kontakt zu ambulanten internistischen Patienten hast. Sonst wirds auch gegenüber deinem Arbeitgeber unter Umständen blöd zu erklären. ;-)

Wichtig ist nur zu wissen, dass du keine Gefälligkeitsbescheinigungen austellen solltest,
denn da greift: http://dejure.org/gesetze/StGB/278.html

Kackbratze
27.03.2013, 09:38
Oder - wollen wir es dem kranken Bruder nicht wünschen - das was initial als grippaler Infekt imponierte, dann doch eine etwas ernsthaftere Erkrankung darstellt?

Berufsethik mal aussen vor.

Was *schluck* macht denn der Allgemeinmediziner in so einem Fall?
Richtig, er schickt den Patienten zum Kollegen, der dafür spezialisiert ist.
Im "Bruderfall" müsste noch der Umweg über den Allgemeinmediziner genommen werden für die Überweisung, aber ansonsten sehe ich da nicht technische Probleme in der Umsetzung...wobei der Hausarzt sicherlich sich wundert, woher die erste Krankschreibung kommt...

FirebirdUSA
27.03.2013, 16:15
die Frage hatte sich bereits bezüglich Rezeptausstellung für Familie gestellt, die GKV versichert sind. Hier ist ja aber die Sache, dass der GKV Kosten enstehen würden (wenn das Rezept eingelöst wird), bei der AU ginge es ja aber weniger um die Krankenkasse sondern um den Arbeitgeber (da die AU ja nicht länger als 6 Wochen bestünde).


Möglich ist erstmal alles auch Rezepte, legal ist etwas anderes. Du machst ja eine ärztliche Leistung über dein Krankenhaus ohne eine "Rechnung" zu stellen. Insofern könnte dich dein Arbeitgeber wenn es auffliegen sollte fristlos kündigen. Auch bei einer AU können der Krankenkasse kosten entstehen (Krankentagegeld nach xx Wochen Krankheit) und jede AU wird i.d.R. der Krankenkasse gemeldet.

Peter_1
27.03.2013, 16:21
Was *schluck* macht denn der Allgemeinmediziner in so einem Fall?
Richtig, er schickt den Patienten zum Kollegen, der dafür spezialisiert ist.
@Kackbratze:
Das ist so nicht richtig, sondern kommt darauf an was denn für eine "schlimme" Erkrankung vermutet wird. Auch der Allgemeinmediziner kann manche "schlimme" Erkrankung (z.B. Pneumonien) seber feststellen und ggfs. behandeln. Auch hat der normal gebildete Hausarzt meist etwas mehr klinische Erfahrung wie der im 2. WB-jahr befindliche Ass.arzt in der Orthopädie.
Die durchscheinende Meinung: was so ein Hausarzt kann, das kann doch auch der Ass.arzt jeglicher anderer klin. Fachrichtung zeugt von Unkenntnis der hausärztlichen Medizin. Vielleicht hast Du es jedoch auch nicht so gemeint, dann vergiss meinen Einschub und es ei Dir verziehen.:-D

@Threadersteller:
Die Ausstellung von GKV Rezepten dürfte mit einem Risiko behaftet sein falls der Arbeitgeber des ausstellenden Arztes dahinter kommt. Die GKV Rezepte gehen auf das Budget der Krankenhausambulanz, es gab diesbezüglich auch schon Arbeitsprozesse und Kündigungen wenn ich mich richtig erinnere, ausserdem ist die Haftungsfrage sehr heikel (das KH hängt ja mit drin, falls was schief geht!).
Auch bei der Ausstellung von AU-s kann es Probleme geben, der Arbeitgeber kann z.B. jederzeit eine Überprüfung der AU durch den MDK verlangen, die Nachfragen gehen dann an die ausstellende Stelle, das kann dann übel werden wenn dem KH nicht bekannt ist, dass eine Behandlung stattgefunden hat. Auch eine AU verursacht ggfs. Kosten, es besteht also auch diesbezüglich ein Haftungsrisiko und zwar wie bei den Rezepten auch für das KH dessen Stempel auf der AU ist!
Natürlich wird in den seltensten Fällen wirklich was passieren, keine Frage. Den allzu lockeren Umgang mit Rezepten und AU s für Freunde/Verwandte als Ass.arzt würde ich aber absolut nicht propagieren! Im Einzel/Notfall, wird zwar wahrsch. nix passieren, aber als häufigere "Dienstleistung": Finger weg. Auch beachten, dass der Einzelfall evtl. weitere Nachfragen seitens der Freunde/Verwandtschaft nach sich zieht, so dass aus dem "einmaligen Fall" schnell eine Erwartungshaltung wird.
Generell muss man eigentlich auch vor der Verwandtenbehandlung warnen, häufig hat man da als angehöriger Arzt nicht die notwendige professionelle Distanz, so dass die Gefahr einer Fehl/Falschbehandlung gerade bei engen Angehörigen meiner Meinung nach deutlich erhöht ist.

Kackbratze
28.03.2013, 09:58
Die durchscheinende Meinung: was so ein Hausarzt kann, das kann doch auch der Ass.arzt jeglicher anderer klin. Fachrichtung zeugt von Unkenntnis der hausärztlichen Medizin. Vielleicht hast Du es jedoch auch nicht so gemeint, dann vergiss meinen Einschub und es ei Dir verziehen.

Ich hab es nicht so gemeint, ich persönlich habe einen Mordsrespekt vor den Kollegen, die die medizinische Grundversorgung gewährleisten.