PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mündlichses Physikum durchgefallen - Was mache ich mit den Scheinen der Vorklinik?



Seiten : [1] 2

Shirin
04.04.2013, 10:41
Hallo zusammen,

vor einigen semsetern bin ich scheinfrei geworden und habe das schriftliche physikum geschafft. im mündlichen bin ich durchgefallen und da die situation in der prüfung für mich ganz schrecklich war, bin ich nicht mehr zu den nächsten versuchen hingegangen und die prüfung endgültig nicht bestanden. warum, lag an meiner psychischen lage und die panik vor der prüfung und situation. das bei seite...

nun nach 3 jahren und nach einer therapie gegen meine starke depression überlege ich , ob ich mit den scheinen der vorklinik etwas anfangen kann...?!
kann ich diese für einen anderen beruf anerkennen lassen , und wenn ja für welchen...?!
kann ich eventuell zu zahnmedizin wechseln oder in einem anderen land weiterstudieren?

für weitere ideen bin ich offen und würde mich über eure hilfe und antworten freuen.


vielen dank und liebe grüße
Shirin

SuperSonic
04.04.2013, 12:05
Die Scheine kannst du dir sicherlich auf ein Studium der Zahnmedizin anrechnen lassen, aber du solltest dich fragen, was du denn beruflich jahrzehntelang machen möchtest. Ein Zahnarzt ist nun mal kein Humanmediziner. Wenn es unbedingt weiterhin HM sein soll, musst du wohl oder übel das Studium im (am besten EU-)Ausland fortsetzen und abschließen. Danach könntest du in D die Approbation erhalten.

Nessiemoo
04.04.2013, 15:31
Kann man nicht rückgängig durch Arztbescheinigung ein Ausnahmefall gelten lassen und dir noch 1-2 Versuche geben? kA ob es rechtlich geht.

SuperSonic
04.04.2013, 15:59
Rückwirkend geht da gar nichts, §§ 18-19 ÄAppO.

maniac89
04.04.2013, 16:09
Was ist mit einem Härtefallantrag? Ist ja was anderes als rückwirkend krankschreiben.

Coxy-Baby
04.04.2013, 16:16
Seit wann gibt es Härtefälle beim Physikum?

fallenangel30487
04.04.2013, 19:09
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast kannst du versuchen die Versuche per Anwalt anzufechten...weiß leider aber nicht wie lange das im Nachinein möglich ist.

Shirin
05.04.2013, 00:11
ich danke euch für eure beiträge. ich werde recherchieren und schauen, was sich machen lästt.
ganz lieben dank und liebe grüße, S.

Nic129
05.04.2013, 09:40
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast kannst du versuchen die Versuche per Anwalt anzufechten...

Ha. Also ich weiß nur das man für das Examen selbst immer sehr gute Chancen hat, wenn man bzgl. der Ergebnisse das ganze per Anwalt anfechtet. Aber das ist ja kein Geheimnis. Das sind die dort ja schon gewohnt. Stapelt sich ja jedes Jahr immer wieder aufs neue.

Aber wie sich das nun bei der Teilnahme bzw. bei einer Wiederholung gestaltet - gute Frage! Man müsste es einfach mal probieren. Mehr als "Nein" kann nicht kommen. Was hat man also zu verlieren?


Man müsste mich nur einmal kurz aufklären:

Damals zum Physikum angetreten und den schriftlichen Teil bestanden, richtig?
Lediglich bei mündlichen Teil durchgefallen, soweit auch richtig?

Also hättest Du ja lediglich den mündlichen Teil noch einmal wiederholen müssen. Wie ich aber gelesen habe, hast Du das gar nicht erst versucht, weil Dir die Angst in den Beinen steckte dann noch einmal durchrasseln zu müssen.

Ergo: Du bist im Verlauf des Studiums nur 1x durchgerasselt (im mündl. beim Physikum) und das ist - soweit ich in Erinnerung habe - kein Grund, um von einer Wiederholung (auch Jahre später) ausgeschlossen zu werden?! Oder schmeiß ich etwas durcheinander? :-nix

lio
05.04.2013, 09:59
Ergo: Du bist im Verlauf des Studiums nur 1x durchgerasselt (im mündl. beim Physikum) und das ist - soweit ich in Erinnerung habe - kein Grund, um von einer Wiederholung (auch Jahre später) ausgeschlossen zu werden?! Oder schmeiß ich etwas durcheinander? :-nix
Der TE wurde bereits zu zwei weiteren Versuchen vorgeladen und ist (unentschuldigt) nicht angetreten. Damit ist er dreimal durchgefallen.


Ha. Also ich weiß nur das man für das Examen selbst immer sehr gute Chancen hat, wenn man bzgl. der Ergebnisse das ganze per Anwalt anfechtet. Aber das ist ja kein Geheimnis. Das sind die dort ja schon gewohnt. Stapelt sich ja jedes Jahr immer wieder aufs neue.
Keine Ahnung, ob das wirklich so üblich und aussichtsreich ist. Allerdings fechtet man das Ergebnis n der Regel auch sofort an und nicht erst nach Jahren.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Landesprüfungsamt so ungeschickt ist und einen Bescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung verschickt, also geh ich mal davon aus, dass die Widerspruchsfristen schon vor Jahren abgelaufen sind. Das macht's nicht unbedingt einfacher…

NickRiviera
05.04.2013, 12:54
Hallo zusammen,

vor einigen semsetern bin ich scheinfrei geworden und habe das schriftliche physikum geschafft. im mündlichen bin ich durchgefallen und da die situation in der prüfung für mich ganz schrecklich war, bin ich nicht mehr zu den nächsten versuchen hingegangen und die prüfung endgültig nicht bestanden. warum, lag an meiner psychischen lage und die panik vor der prüfung und situation. das bei seite...

nun nach 3 jahren und nach einer therapie gegen meine starke depression überlege ich , ob ich mit den scheinen der vorklinik etwas anfangen kann...?!
kann ich diese für einen anderen beruf anerkennen lassen , und wenn ja für welchen...?!
kann ich eventuell zu zahnmedizin wechseln oder in einem anderen land weiterstudieren?

für weitere ideen bin ich offen und würde mich über eure hilfe und antworten freuen.


vielen dank und liebe grüße
Shirin

Die Anerkennung der Scheine bei Zahnmedizin ist recht problemlos.
Ansonsten kann ich Lettland oder Rumänien empfehlen, von den beiden Ländern weiss ich, dass dort deine Scheine anerkannt werden, also je nach ECTS Credits kannst du da im 2. oder 3. Jahr weiterstudieren.

Shirin
05.04.2013, 18:44
Ich danke euch allen :)


@Nick122
es ist genauso, wie NickRiviera geschrieben hat.
2mal unentschuldigt nicht hingegangen, heißt durchgefallen.


meint ihr das schriftliche physikum würde mir auch in anderen ländern, die ihr genannt habt oder für zahnmedizin anerkannt werden?

SuperSonic
05.04.2013, 19:23
Der schriftliche Teil alleine reicht nicht als Äquivalent zur zahnärztlichen Vorprüfung:

"Studierende der Medizin, die die ärztliche Vorprüfung oder den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem mindestens zweijährigen Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405) vollständig bestanden haben, können zur zahnärztlichen Vorprüfung zugelassen werden, wenn sie nachweisen, daß sie (...)"
§ 61 Abs. 2 ZÄPrO

Shirin
05.04.2013, 22:21
danke :)

maniac89
06.04.2013, 13:27
Seit wann gibt es Härtefälle beim Physikum?

Mit Härtefallantrag meine ich einfach, gegen die Prüfungsentscheidung Widerspruch einzulegen und im Zweifelsfall bei Ablehnung zu klagen. Das ist im Physikum wie in allen anderen Prüfungen möglich. Wie gesagt kann es sein, dass es dafür gewisse Fristen gibt.

@TS Ich würde mich mal bei einem Anwalt für Hochschul- und Prüfungsrecht beraten lassen.

Coxy-Baby
06.04.2013, 13:54
Gegen welche Prüfungsentscheidung? Der Kollege ist vor mehreren Jahren NICHT angetreten, also durchgefallen weil NA , wenn man klagt bräuchte man ja auch noch jemanden der einen nachträglich (mal eben ein paar Jahre zurück) Prüfungsunfähigkeit attestiert, das wird wohl schon sehr schwer werden.... Ich sehe da 0,00 Chancen.

ehem-user-02-08-2021-1033
06.04.2013, 14:02
Gegen welche Prüfungsentscheidung? Der Kollege ist vor mehreren Jahren NICHT angetreten, also durchgefallen weil NA , wenn man klagt bräuchte man ja auch noch jemanden der einen nachträglich (mal eben ein paar Jahre zurück) Prüfungsunfähigkeit attestiert, das wird wohl schon sehr schwer werden.... Ich sehe da 0,00 Chancen.

Wenn die Person nachweislich zu diesem Zeitpunkt in psychiatrischer Behandlung war (idealerweise stationär), glaube ich nicht, dass das sehr schwierig wäre nach Aktenlage eine Prüfungsunfähigkeit zu Bescheinigen.

Interessanter wirds dann aber meiner Meinung nach erst beim Beantragen der Approbation. :-oopss

Herzkasperl
06.04.2013, 14:07
Die Scheine bringen dir schon ne menge in zahnmedizin - anatomie alleine.... und ob du jetzt 1 oder 2 semester verlierst, ist doch jetzt auch egal. oder eben ausland, da gilt es dann nachzuforschen, welches land mit der anerkennung der scheine keine probleme hat.

die alten fehlversuche mit was auch immer anfechten duerfte unmoeglich sein, das ist alles bestandskraeftig...

Shirin
06.04.2013, 16:52
Vielen vielen dank an euch alle für eure meinungen und beiträge.

mein psychiater würde attestieren, dass ich mich in dieser zeit in behandlung befand, weil ich sehr oft wegen meinen panikattaken bei ihm war aber ich wüsste wirklich nicht, ob es für einen widerspruch nicht zu spät ist.

@Herzkasperl, das stimmt, auf diese zeit kommt es wirklich nicht mehr an :)


DANKE und schönes wochenende!!

Shirin

Coxy-Baby
06.04.2013, 17:11
Versuch macht klug! Mehr als nein sagen können sie nicht und wenn du schon solange beim gleichen Psychiater bist und der das attestiert würde ich es vielleicht versuchen und notfalls mal beim Anwalt nachfragen.
Viel Erfolg!