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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Begutachtung von externen Prüfern der Facharztprüfung - WICHTIG



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WackenDoc
07.04.2013, 07:32
Wenn die die Weiterbildung um ein Jahr verlängert haben wollen, müssen die ja erhebliche Mängel festgestellt haben müssen.

Aber mal ne andere Frage: Worauf soll sich denn das Gutachten beziehen? Waren die Fragen unangemessen oder gibt es unterschiedliche Ansichten was die Richtigkeit der Antworten angeht?
Warum legst du nicht erstmal Widerspruch gegen das Ergebnis ein und legst dar, warum du denkst, dass mit der Prüfung was nicht gestimmt hat (z.B. warum die Fragen ungerechtfertigt waren oder deine Antworten richtig waren)?

Nic129
07.04.2013, 09:17
Achja... verdammt! Stimmt ja! Dann nehme ich das zurück. Was will man denn wegen einem Prüfungsergebnis mit einem Staatsanwalt.. :-angel

Ne, auch Richter brauchen eine halbe Ewigkeit. Die sind ja chron. überlastet...

Peter_1
07.04.2013, 14:47
Ich würde auch befürchten, dass eine rechtliche Auseinandersetzung deutlich länger dauern würde, deutlich ungewisser und teurer wäre, wie die Prüfung einfach zu wiederholen. Widerspruch kannst Du ja so erst mal einlegen ohne einen Gutachter, oder einen Anwalt zu beuaftragen.

Reflex
07.04.2013, 15:04
Laut einer Freundin von mir, die Leiterin eines Prüfungsamtes einer Uni ist, werden solche Verfahren seltenst mit Bestehen der Prüfung abgeschlossen, meist erreicht man maximal Fristverkürzungen (was bei der Verfahrenslänge oft in keinem Verhältnis zu den reelen Fristen steht) und wenn überhaupt Schadenausgleich, soweit überhaupt berechtigt. In einem großteil der Fälle gehen die Verfahren aber zu ungunsten des Prüflings aus und außer viel Zeit wurde dann meist auch eine Menge Geld in den Sand gesetzt. Ob sich das lohnt muss man selber entscheiden...

Zumal die darauffolgende Prüfung der Ärztekammer garantiert unter strengerer Beobachtung laufen wird, was nicht unbedingt dann zu deinen gunsten sein muss..

Davon ab vielleicht einmal in kritische Selbstreflexion üben, ob das Durchfallen nicht vielleicht doch an fachlichen mängeln lag und es nicht wichtiger wäre die Energie lieber in ein Jahr Vorbereitung auf eine nächste zu stecken als in ein eher weniger aussichtsreiches Gerichtsverfahren.

hiddl
07.04.2013, 16:08
Meine Prüfung wurde auch aufgezeichnet (Tonband, nicht Video), bei uns (HH) scheint das immer so zu sein. Ich wurde jedenfalls nur mit dem Kommentar, ich habe doch sicher nichts dagegen, darauf aufmerksam gemacht.

Ich denke auch, formal wirst Du erst einmal Widerspruch einlegen müssen, damit die Frist nicht verstreicht. Dann wirst Du einen Anwalt brauchen, der sich mit dem Thema auskennt. Vielleicht kann die Ärztekammer ja auch weitere Gutachter nennen.

maniac89
07.04.2013, 19:22
Ich glaube ja nicht, dass die dir die Aufzeichnung einfach so aushändigen werden, damit du davon lustig irgendwelche Gutachten anfertigen lässt. Normalerweise wird der Gutachter vom Gericht bestellt, nachdem du Widerspruch und folgend Klage eingereicht hast.

anignu
08.04.2013, 08:43
Naja, also nachdem ja nun schon geklärt ist, dass "Gericht und Staatsanwalt" zwei verschiedene Dinge sind, können wir auch noch klären dass "Widerspruch und Gerichtsverhandlung/Richter/Zivilprozess" verschiedene Dinge sind. Zumindest meiner Meinung nach.

Ich versteh das so (in meinem laienhaften Verständnis): Den Widerspruch legt man gegenüber dem Prüfungsausschuss ein und der entscheidet dann erstmal anhand der Argumente die man vorbringt, ob der Widerspruch glaubhaft ist oder nicht. Und danach kann man vor Gericht ziehen, wenn man glaubt nicht ausreichend gehört worden zu sein / wenn der Prüfungsausschuss den Widerspruch ablehnt.

Ein Spezl von mir ist im mündlichen Hammerexamen durchgefallen. Dagegen hat er einen ausführlichen Widerspruch geschrieben und dargelegt was alles an Formalitäten schief gelaufen ist (inhaltlich ist auch einiges schief gelaufen, aber das ist schwerer nachzuweisen). Das Prüfungsamt hat sich den Widerspruch angesehen und erklärt die erste Prüfung sei damit ungültig, er müsse sein PJ nicht mehr (auch nicht teilweise) wiederholen und er habe einen erneuten Erstversuch. Ich mein es scheint zu gehen. Und es scheit als wären formale Fehler leichter anzugreifen als inhaltliche, da Formalitäten überprüfbarer sind.