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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Begutachtung von externen Prüfern der Facharztprüfung - WICHTIG



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Marie11
06.04.2013, 21:34
Hallo alle zusammen,
ich habe eine wichtige und eilige Frage und hoffe auf eure Hilfe.
Ich habe meine Facharztpüfung (Allgemeinmedizin), wie ich finde ungerechtfertigt, nicht bestanden. Diese habe ich allerdings aufzeichnen lassen und würde sie gerne von einem externen, unabhängigen Prüfer noch einmal anhören lassen, um seine Meinung dazu zu hören.
Kennt jemand vielleicht solche externen Prüfer, deren Urteil anerkannt werden würde? Oder kennt jemand vielleicht überhaupt externe Prüfer?
Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit einer nicht bestandenen Facharztprüfung und könnte mir einen anderen hilfreichen Tipp geben?
Ich wäre für JEDE Antwort dankbar!
MfG
Galyna

Feuerblick
06.04.2013, 21:57
Vorweg wäre mal interessant, WER die Prüfung aufgezeichnet hat und ob die Prüfer das wussten. Falls nicht, dann dürfte es schon mal schwer sein, das Video als "Beweismaterial" einzusetzen. Weiterhin glaube ich, dass es kostengünstiger und vor allem auch zeitlich günstiger wäre, die Prüfung einfach zu wiederholen. Selbst WENN es eine Möglichkeit der externen Bewertung gäbe (was ich ohne entsprechendes Verfahren für unwahrscheinlich halte), dürfte sich ein Gerichtsverfahren ewig hinziehen... :-nix

P.S. Ein Thread pro Frage reicht! Auch wenn dir die Sache wichtig ist...

Marie11
06.04.2013, 22:04
Entschuldigung ich wollte nicht, dass es zu Missverständnissen kommt. Zu Beginn der Prüfung fragen die Prüfer selbst, ob man eine Aufzeichnung erwünscht ist. Es ist für mich leider auch nicht kostengünstiger und zeitlich günstiger auf die nächste Prüfung zu warten, dehalb auch meine Frage.
Danke trotzdem

Feuerblick
06.04.2013, 22:05
Tun Prüfer das? Bei mir nicht... :-nix
Und ein Prozess, der sich über JAHRE hinzieht, ist garantiert teurer und zeitaufwändiger als eine erneute Prüfung nach einem Jahr... und deren Ausgang kannste wenigstens beeinflussen...

Marie11
06.04.2013, 22:12
Bei mir tun Prüfer das schon.
Ihre Begründungen scheint einleuchtend zu sein aber wie gesagt, ich habe meine persönlichen Gründe, warum ich mich für diesen Weg entscheide und suche nach externen Begutachtern.

Feuerblick
06.04.2013, 22:15
Ich wollte dir nur bewusst machen, dass es zum einen schwer sein dürfte, solche mal eben so zu finden und dass es zum anderen verdammt lange dauern kann, bis eine Entscheidung fällt. :-nix Such dir einen Rechtsanwalt, der sich mit solchen Dingen auskennt. Der kennt dann auch Gutachter für diesen Fall.

Relaxometrie
06.04.2013, 22:15
Es ist für mich leider auch nicht kostengünstiger und zeitlich günstiger auf die nächste Prüfung zu warten, dehalb auch meine Frage.
Leider wird aber keine Ärztekammer und kein Gericht einen Turbo einlegen, weil Du es gerne hättest. So verständlich Dein Wunsch auch ist.


als eine erneute Prüfung nach einem Jahr
Kann man die Prüfung wirklich erst in einem Jahr wiederholen?

Feuerblick
06.04.2013, 22:18
@Relaxo: Schreibt die TO in einem anderen Thread.

Marie11
06.04.2013, 22:22
Ja, leider ist in meinem Bundesland die Prüfung erst nach einem Jahr wieder möglich. Ich habe auch versucht mit den Prüfern zu reden und um eine Verkürzung dieser Zeit gebeten, doch die Antwort war nein.

Feuerblick
06.04.2013, 22:25
Hmmm, also in der WBO Hessen heisst es:

(5) Die Dauer der verlängerten Weiterbildung beträgt mindestens 3 Monate, für Facharztweiterbildungen
höchstens 2 Jahre, für Schwerpunkte und ZusatzWeiterbildungen höchstens 1 Jahr.
Ist das bei dir soviel anders? Ich dachte immer, das sei im Grundtenor überall gleich?

Relaxometrie
06.04.2013, 22:26
Ja, leider ist in meinem Bundesland die Prüfung erst nach einem Jahr wieder möglich. Ich habe auch versucht mit den Prüfern zu reden und um eine Verkürzung dieser Zeit gebeten, doch die Antwort war nein.
Das ist natürlich wirklich unangenehm, vorallem, wenn man schon Pläne für die Zeit nach der (bestandenen) Prüfung geschmiedet hat.
Aber es dürfte doch kein Problem sein, eine Stelle zu finden. Finanziell sitzt Du dann nicht auf dem Trockenen, und Du kannst nochmal in aller Ruhe Wissenslücken füllen.
Oder hattest Du Dich schon in irgendeine Form der Niederlassung eingekauft und musst jetzt alles rückgängig machen?

Feuerblick
06.04.2013, 22:27
Noch was: Hast du schon Widerspruch eingelegt??

Thomas24
06.04.2013, 22:33
Kann man die Prüfung wirklich erst in einem Jahr wiederholen?

Das hängt von der gezeigten Leistung ab- in meinem Kammerbezirk mindestens 3 Monate, maximal 2 Jahre.

Feuerblick
06.04.2013, 22:36
@Thomas: Bei uns auch (siehe oben).

Marie11
06.04.2013, 22:41
Nein, einen Widerspruch habe ich nicht eingelegt, weil ich mir sicher bin, dass dieser ohne ein externes Gutachten, keinerlei Wirkung hätte. Ich komme aus Niedersachsen, falls diese Information hilfreich ist. Und es ist so, dass ich dieses Gutachten will, weil ich mir sicher bin, aufgrund von anderen Gründen (und nicht meines Wissens) durchgefallen zu sein. Jedes externe Gutachten würde dies sofort bezeugen.

Nic129
06.04.2013, 22:51
Also ich wurde bei meiner Facharztprüfung auch nicht gefragt, ob ich es gerne aufgezeichnet haben möchte. Naja, man sieht, auch da gibt es deutliche Unterschiede. Ob man das aber als Beweismittel verwenden kann, da bin ich mir gar nicht so sicher. Das müsste man mal von einem Rechtsanwalt klären lassen. Denn ich glaube ohne Information von einem Juristen kann man da gar nichts zu sagen.

Fakt ist: Eine Gerichtsverhandlung zieht sich wirklich ewig. Die eigentliche Vorladung vor Gericht - sofern die Staatsanwaltschaft auch wirklich Anklage erhebt - kann oft zwischen 6 - 24 Monate dauern. Meistens kann man aber mit einem guten Jahr rechnen.

Selbst wenn man die Prüfung erst in einem Jahr wiederholen dürfte, würde sich das wesentlich mehr lohnen bis dorthin abzuwarten, als sich eine elende Schlammschlacht zu liefern, um im ungünstigsten Falle noch auf den Kosten sitzen zu bleiben - die wesentlich hoch ausfallen können. Dazu kommt auch noch der Unkostenbeitrag für das unabhängige Gutachten - der gute Mann möchte ja auch ein paar Scheine sehen.

Ich glaube - auch wenn man schon Pläne geschmiedet hat - kann es doch nicht schaden noch einmal ein Jahr abzuwarten. Da hat man dann auch noch einmal genügend Zeit sich damit zu beschäftigen und wer weiß, vielleicht lernt man ja dann doch noch etwas im Laufe des Jahres dazu.

Edit:

Noch ein kleiner Nachtrag: Ich überlege gerade, ob man überhaupt ohne Widerspruch noch dagegen vorgehen kann?! Setzt eine Anfechtung des Ergebnisses nicht auch erst einen Widerspruch voraus?

Ich glaube, die Aussichten auf Erfolg sind nicht gerade rosig... Es wäre wirklich klüger, die Prüfung einfach zu wiederholen.

Feuerblick
06.04.2013, 22:52
WBO Niedersachsen (nachzulesen hier (https://www.aekn.de/assets/downloadcenter/files/Arzt-und-Recht/Weiterbildung/Weiterbildungsordnung01Mai2005.pdf) ):

(4) Bei Nichtbestehen der Prüfung beschließt der Prüfungsausschuss, ob auf Grundder festgestellten Mängel die Weiterbildungszeit unter zusätzlichen Anforderungen zu verlängern oder der Prüfling zu verpflichten ist, bis zur Wiederholungsprüfung einzelne noch zu erwerbende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten
nachzuweisen.
(5) Die Dauer der verlängerten Weiterbildung beträgt mindestens drei Monate und
höchstens zwei Jahre. Bei Prüfungen zur Anerkennung von Schwerpunkten, Zusätzlichen Weiterbildungen und Zusatzbezeichnungen beträgt die Höchstdauer
davon abweichend ein Jahr. Insofern stimmt die Aussage "erst nach einem Jahr möglich" so schon mal nicht. :-nix Wer hat das behauptet? Die Prüfer? Dann meinten sie offensichtlich "in diesem Fall nicht möglich".
Und Widerspruch solltest (musst) du einlegen... sonst brauchst du nicht mit irgendeinem externen Gutachten zu kommen. Wobei ganz ehrlich... "andere Gründe" müssten in einer Aufzeichnung (nur Ton, oder) dann schon SEHR gravierend sein, um wirklich anerkannt zu werden. Ich fürchte sehr, dass du da scheitern wirst. Einzig sinnvoller Tipp: Nimm dir einen Rechtsanwalt. Wenn der Erfolgsaussichten sieht, wird er sich um Gutachter kümmern, das ist unter anderem sein Job!

Sebastian1
06.04.2013, 22:55
Selbst, wenn das so wäre und du opfer einer echten Ungerehctigkeit wärest (wie auch immer der Sachverhalt aussieht) - ein Gutachten dauert LANGE. Und ist erstmal nur ein Gutachten. Und wenn es dann zu einem Prozess kommt, muss dieses erstmal anerkannt werden. Und es kann Gegengutachten geben (die lange dauern). Und der Prozess selbst dauert schon bis zu seiner Eröffnung vermutlich länger als die Wartezeit bis zur Wiederholbarkeit der Prüfung.
Und wenn du nicht innerhalb der Fristen Widerspruch einlegst, hast du dein Rechtsmittel vermutlich ohnehin verwirkt (aber ich bin kein Jurist...)

Thomas24
06.04.2013, 23:04
Wenn du das Verfahren anfechten willst, musst du gegen den Verwaltungsakt binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Falls der Verwaltungsakt gegen dich ohne schriftlichen Rechtsbehelf ergangen sein sollte, verlängert sich die Einspruchsfrist auf 1 Jahr.

Kandra
07.04.2013, 07:06
Fakt ist: Eine Gerichtsverhandlung zieht sich wirklich ewig. Die eigentliche Vorladung vor Gericht - sofern die Staatsanwaltschaft auch wirklich Anklage erhebt - kann oft zwischen 6 - 24 Monate dauern. Meistens kann man aber mit einem guten Jahr rechnen.

Das ganze dürfte zivil-/verwaltungsrechtlich ablaufen, damit hat die Staatsanwaltschaft nix am Hut ;) Zeitlich dürfte aber das was du geschrieben hast durchaus hinkommen, Richter sind nicht schneller wie Staatsanwälte ^^

@TE: Wenn du wirklich versuchen willst dagegen zu klagen, dann MUSST du auf jeden Fall Widerspruch gegen die Prüfung einlegen, egal ob du bis dahin schon ein Gutachten etc besitzt oder nicht. Und dann such dir einen Anwalt, der sich damit auskennt. Aber die ganze Sache wird sich sicher länger wie das eine Jahr ziehen, dass du jetzt warten musst. Bei deiner Klage ginge es also ausschließlich ums Prinzip und nicht darum, dich schneller zum FA zu machen. Musst du dir selber überlegen, ob es dir das Wert ist oder ob du die ganze Zeit, die du in das Verfahren stecken musst, nicht besser in die Vorbereitung auf die neue Prüfung steckst.