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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diskussion der Bestehensgrenze



MEDI-LEARN
18.04.2013, 17:28
Hallo,

hier kann die Bestehensgrenzen Prognose (http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=82301) diskutiert werden.

Viele Grüße
MEDI-LEARN

yvr11
23.04.2013, 20:38
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu den Bestehensgrenzen und dem Nachteilsausgleich für den Fall, dass Fragen nachträglich aus dem Examen gestrichen werden. Wie die Regelung diesbezüglich aussieht, findet man zwar allgemein verfasst im Internet, aber sie auf den konkreten Fall anzuwenden finde ich nicht ganz einfach.

Angenommen alle Lösungen der Medi-Learn-Dozenten stimmen mit der IMPP-Meinung überein, dann habe ich 254 Punkte in dem jetzigen Examen. Bei einer Notengrenze von 80% (von der wir ja derzeit ausgehen) hätte ich 256 Punkte gebraucht, um noch eine 2 zu bekommen. Wenn das IMPP nun nachträglich 3 Fragen aus der Wertung nehmen würde - würde ich dann in jedem Fall auf > 80% hochrutschen? Oder würde ich nur profitieren, wenn ich die nicht gewerteten Fragen richtig bzw. falsch habe?

Wie viele Fragen wurden in den letzten Examina jeweils nachträglich aus der Wertung genommen?

Vielen Dank für eure Antworten!
Liebe Grüße

SuperSonic
24.04.2013, 08:51
Die Bestehensgrenze liege bei 60% (keine Anwendung der Gleitklausel).

Wenn nur 317 Fragen gewertet werden, entspricht das 190,2 und somit aufgerundet 191 Punkten (191/317 = 60,3%). Die Notengrenze zur 2 liegt bei 191+(317-191)*0,5 = 254 Punkten (254/317 = 80,1%) für diejenigen, die keine der drei herausgenommenen Fragen richtig beantwortet haben.

Hat jemand zwei der herausgenommenen Fragen richtig beantwortet, steigt die individuelle Bestehensgrenze auf 192 Punkte (0,6*319 = 191,4) und die Notengrenze zur 2 auf 256 Punkte (192+(319-192)*0,5 = 255,5).

panikowski
25.04.2013, 10:58
Bist du sicher das es bei 190,2 auf 191 aufgerundet wird...und wocher Info stammt.
Ich dachte bis jetz, dass bei 0,2 zum Studentenvorteil auf 190 abgerundet wird...

THawk
25.04.2013, 11:06
Da liegst du leider falsch, panikowsky. Die Bestehensgrenze ist eine Grenze im wortwörtlichen Sinn. Du musst sie ungerundet betrachten und eben mindestens genau so viele Punkte haben.

Beispiel: rechnerisch 160,2
160 Punkte liegen drunter, 161 drüber -> mit minimal 161 Punkten hast du bestanden

Beispiel 2: rechnerisch 160,0
160 Punkte liegen genau drauf -> du hast mit min. 160 Punkten bestanden


Ein Runden zugunsten oder gegen die Studenten gibt es nicht.

SuperSonic
25.04.2013, 13:55
Bist du sicher das es bei 190,2 auf 191 aufgerundet wird...und wocher Info stammt.
§ 14 Abs. 6 ÄAppO

"Der schriftliche Teil des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit von zwei Jahren beim Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und sechs Jahren beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erstmals an der Prüfung teilgenommen haben."

Im Beispiel ist 190/317 < 60 %, deswegen muss 190,2 auf 191 aufgerundet werden, um der Anforderung "mindestens 60 Prozent" zu genügen.