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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gilt nur eine abgeschlossene Berufsausbildung??



LauraS000
19.04.2013, 15:31
Hi!
Bestimmt wurde diese Frage schon mindestens einmal in den Unmengen von Beiträgen mal beantwortet aber ich wäre echt dankbar wenn mir trotzdem jemand helfen könnte!?
Ich bin gerade im letzten Jahr meiner Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung und möchte mich jetzt zum Wintersemester 13/14 für Humanmedizin bewerben. Wird mir meine Ausbildung bei der Bewerbung dann bei den entsprechenden Unis schon berücksichtigt oder gilt das dann nur als 3 Jahre "Berufstätigkeit" ? Mich verwirrt das alles irgendwie total und ich hab Angst was falsch zu machen bei der Bewerbung.
Und zum Thema TMS.. wenn ich den am 4.5.13 mache dann muss ich in der Bewerbung bei hochschulstart nur angeben dass ich den dieses Jahr mache und schick meinen Antrag ab, druck den aus und schick ihn mit den beglaubigten Kopien von Abizeugnis usw. per Post weg und sobald ich das TMS-Ergebnis habe, schick ich das dann direkt auch per Post extra nochmal dahin oder?
HILFE !!

davo
19.04.2013, 16:39
Steht alles auf hochschulstart.de.

"Von einigen Hochschulen wird im Auswahlverfahren der Hochschulen eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit berücksichtigt."

Quelle: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=769

"Das Testergebnis steht Ihnen über Ihren persönlichen Account frühestens am 27. Juni 2013 und spätestens am 30. Juni 2013 zum Abrufen und Ausdrucken zur Verfügung. Sie müssen das Testergebnis bis spätestens 30. Oktober abgerufen haben, da danach das Testergebnis gelöscht wird.

Bei einer Bewerbung für das Wintersemester 2013/14 senden Sie bitte eine unbeglaubigte Kopie des Testergebnisses mit Angabe der Registriernummer des Antrages bis zum 15. Juli 2013 an hochschulstart.de.

Für Altabiturienten, die am TMS 2013 teilnehmen, gilt folgende Sonderregelung:
Sie dürfen in Kenntnis Ihres TMS-Ergebnisses die Studienorte für das AdH und auch Ihren Studiengangwunsch einmalig neu festlegen.
Diese Änderung ist formlos schriftlich vorzunehmen und unter Angabe Ihrer Registriernummer zusammen mit der Kopie des Testergebnisses bis zum 15. Juli 2013 (Eingang bei hochschulstart.de) auf dem Postweg einzusenden."

Quelle: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=793

LauraS000
19.04.2013, 18:03
Ok danke :)
Aber das mit der Ausbildung hab ich anders gemeint. Ich weiß schon das manche Unis das berücksichtigen und hab mich auch schon auf welche festgelegt. Aber meine Frage ist, ob meine Ausbildung nur angerechnet wenn ich sie bis zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen hab und somit ein Abschlusszeugnis usw. vorweisen kann oder ob das ok ist wenn ich sie Ende August abschließe und dann nur meinen amtlich beglaubigten Ausbildungsvertrag als "Beweis" schicke!?

davo
19.04.2013, 18:34
Siehe http://www.hochschulstart.de/index.php?id=termin_ws - alle Unterlagen müssen bei Altabiturienten bis 14. Juni in Dortmund sein. Und, wie auf http://www.hochschulstart.de/index.php?id=769 steht, "Die Termine der Hochschulen können gegebenenfalls abweichen. Informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Hochschulen über eventuelle Fristen."

D.h. wenn du erst Ende August fertig wirst hast du zur Einreichfrist noch keine abgeschlossene Ausbildung und kannst somit logischerweise keine geltend machen.

An manchen Unis kannst du auch Berufserfahrung geltend machen - in Greifswald z.B. würdest du 35 Bonuspunkte bekommen weil du mehr als neun Monate berufspraktische Erfahrung hast. Wie in der Auswahlsatzung der Uni Greifswald steht gilt "eine Berufsausbildung auf pflegerischem, medizinischem oder zahn-medizinischem Gebiet" als berufspraktische Erfahrung in diesem Zusammenhang. Das ist natürlich bei jeder Uni anders. Insofern musst du dir die Auswahlsatzungen aller Unis die Boni für Berufserfahrung vergeben durchlesen.

Aber was die Berufsausbildung anbelangt: die muss soweit ich weiß immer abgeschlossen sein. Die kannst du also frühestens bei einer Bewerbung zum Sommersemester 2014 geltend machen. Aber auch hier empfiehlt es sich sicherheitshalber die entsprechenden Auswahlsatzungen im Detail durchzulesen. In Ulm z.B. steht auf der Website der 15. Juli - siehe http://www.uni-ulm.de/studium/bewerbung-und-immatrikulation/studiengaenge-medizin-und-zahnmedizin/bonuskriterien-fuer-medizin.html Wenn das wirklich stimmt dann wäre das eine spätere Frist als die die auf hochschulstart.de erwähnt wird, aber in deinem Fall noch immer zu früh. Allerdings gibt es auch in Ulm einen Bonus für Berufserfahrung (mindestens zwei Jahre), den würdest du vermutlich bekommen.

Insofern: ich befürchte dass du dir alle Auswahlsatzungen durchlesen musst...

EVT
19.04.2013, 20:52
was hast du denn für einen abischnitt?
tübingen boniert z.b. auch schon ausbildungshalbjahre, also ohne abschluss.

Hebz
23.08.2016, 13:57
ich habe nochmal eine Frage zu diesem Thema: einige Unis (z.B. Ulm) schreiben in der ADH-Beschreibung, dass eine berufliche Ausbildung und/oder berufliche Tätigkeit berücksichtigt werden kann? Ich habe keine relevante Berufsausbildung, habe aber einige Jahre als Aushilfe im Labor gearbeitet und auch als Aushilfe im Schlaflabor in einer Lungenklinik. Ist das auch anrechenbar und somit sinnvoll, um es bei hochschulstart anzugeben?

Danke

Sternchenhase
23.08.2016, 14:18
Nein. Berufsausbildung ist das ja keine.

Hebz
23.08.2016, 14:27
Ich weiß, dass das keine Berufsausbildung ist, das habe ich ja geschrieben....
Was ist dann mit "berufliche Tätigkeit" gemeint? Nur ein Zeitraum, den man nach der abgeschossenen Ausbildung gearbeitet hat? Man kann ja auch im medizinischen Bereich tätig gewesen sein, ohne die jeweilige Berufsausbildung.

Sternchenhase
23.08.2016, 18:36
Berufliche Tätigkeit= berufliche Tätigkeit in einem der anerkannten Ausbildungsberufe.

EVT
23.08.2016, 21:02
In Greifswald gelten auch Praktika. Ich würde also bei den betreffenden Unis nachfragen.

fMRI
23.08.2016, 22:07
Was steht in Deinen Arbeitsverträgen? Da muss doch stehen X wird als Y eingestellt. Wenn Du dann auch ordentlich bezahlt wurdest (TVÖD bzw. irgendein anderer Tarifvertrag mit entsprechender Einstufung, also nicht die ersten 3 Klassen) kann das aber als "Beruf" präsentiert werden.
Wie EVT schon gesagt hat, was wollen die Unis hören -- und dann könntest Du ja eventuell argumentieren, dass Dich Y interessiert hat und Du deswegen eine "Tätigkeit auf Einstiegniveau" ausgeübt hast. Oder ein "bezahltes Praktikum"... ;-)

PS: Ich finde es übrigens toll, dass Du Dich durch die Threads gelesen und gesucht hast -- dieser hier ist ja schon eine Weile her. :-top

Hebz
24.08.2016, 09:31
Danke für die Antworten
In meinen Verträgen steht zum Beispiel "wird als Aushilfskraft in Abteilung x eingesetzt"
Die uni in Ulm etwa definiert "berufliche Tätigkeit" nicht genauer, müsste man dann Anfragen....

Sternchenhase
24.08.2016, 15:06
Dann schick denen doch einfach eine Mail. Ich kann dir halt nicht das erzählen, was du hören willst :-).

Aber die Begründung dafür ist ja auch an sich logisch- es ist was anderes, wenn du längere Zeit in einem Bereich tatsächlich medizinisch tätig bist, oder als Stationshilfe oder Bettenschieber arbeitest. Nur weil es im Krankenhaus ist, wird das ja auch nicht medizinischer.

Viel Glück auf jeden Fall!

fMRI
25.08.2016, 00:04
"wird als Aushilfskraft in Abteilung x eingesetzt"
Die uni in Ulm etwa definiert "berufliche Tätigkeit" nicht genauer, müsste man dann Anfragen....

Falls die "nein, zählt nicht sagen", vermarkte es als *bezahltes* Praktikum, ein Reinschnuppern aus Interesse, ...
Nur nix auf die Art "ungelernte" bzw. "angelernte" Aushilfskraft. Im Gegensatz zu jemandem der (weil er/sie anderweitig finanziert wird) ein Praktikum einfach so machen kann, wurdest Du sogar bezahlt und somit geschätzt -- mehr als aktuell die meisten Pflegepraktikant*inn*en, Famulant*inn*en, PJler*inn*en... ;-)

Sorry, wir hatten heute eine Diskussion wie das * eigentlich "wirklich" eingesetzt werden sollte. ;-)