Dr. Glucosidase
20.04.2013, 15:18
Hallo, ich hab heute mal eine Frage zur Anrechnung bei der Ärztekammer:
Laut WBO wird die Arbeit in einer Tagesklinik ja als ambulante Zeit gezählt. Wie ist das aber, wenn man im Rahmen dieser Tätigkeit regelmäßig Dienste für alle Stationen der Klinik (inkl. vollstationäre Patienten) macht? Hab gehört, dass es im Arbeitszeugnis explizit stehen muss und dann je nach Laune der ÄK auch als stationäre Zeit gezählt werden kann.
Die Sachbearbeiterin der ÄK wusste das gestern selbst nicht. Hat jemand von Euch Erfahrung? Reicht ein einfacher Hinweis im ausführlichen Arbeitszeugnis "Herr X hat regelmßig solche Dienste gemacht." oder braucht es spezielle Formulierungen? Gibt es dazu irgendwo einen Paragraphen oder ist es allein vom Ermessen des anrechnenden ÄK-Sachbearbeiters abhängig?
Laut WBO wird die Arbeit in einer Tagesklinik ja als ambulante Zeit gezählt. Wie ist das aber, wenn man im Rahmen dieser Tätigkeit regelmäßig Dienste für alle Stationen der Klinik (inkl. vollstationäre Patienten) macht? Hab gehört, dass es im Arbeitszeugnis explizit stehen muss und dann je nach Laune der ÄK auch als stationäre Zeit gezählt werden kann.
Die Sachbearbeiterin der ÄK wusste das gestern selbst nicht. Hat jemand von Euch Erfahrung? Reicht ein einfacher Hinweis im ausführlichen Arbeitszeugnis "Herr X hat regelmßig solche Dienste gemacht." oder braucht es spezielle Formulierungen? Gibt es dazu irgendwo einen Paragraphen oder ist es allein vom Ermessen des anrechnenden ÄK-Sachbearbeiters abhängig?