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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AIP-Abschaffung



mithrandir
08.08.2003, 20:58
Sehr verehrte Frau Ministerin Schmidt,

Vielen Dank, dass Sie das AIP nun endlich abschaffen wollen. Herzlichen Glückwunsch aber vor allem zu Ihrer im höchsten Maß sinnigen Regelung, die Verpflichtung zum AIP vom Examenszeitpunkt abhängig zu machen, da haben Sie eine sehr kluge und für jedermann verständliche Situation geschaffen.
Was spricht schon dagegen, dass ein Medizinstudent, der diesen Herbst sein Examen ablegen wird, von Januar ´04 bis Juni ´05 für ein halbes Arztgehalt arbeiten und Schwierigkeiten bekommen soll, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten... dass ab Oktober ´04 ein junger AIP im Vergleich zu neuen Kollegen -direkt von der Uni, absolut identisches Studium, dafür aber 9 Monaten weniger Berufserfahrung- nur ein halbes Gehalt erhalten wird... dass dieser AIP zwar weitaus mehr klinische Erfahrung, aber dennoch nicht wie sein neuer Kollege das Recht auf Vollapprobation hat?
Wahrscheinlich möchten Sie erreichen, dass dieser Arzt die ersten 18 Monate seiner Assistenzzeit im Ausland absolviert... dass die Bundesrepublik zwar sein Studium im Werte ca. 200000€ finanziert hat, jedoch die Bevölkerung der Schweiz, Norwegens oder Großbritanniens davon profitiert...dass er doch lieber sein Examen um ein Jahr verschiebt und sich mit Nebenjobs über Wasser hält, da er dadurch im Endeffekt finanziell besser steht, als wenn er mit dem AIP und damit seiner Weiterbildung sobald als möglich beginnt...dass der Ärztemangel im nächsten Jahr zu- statt abnimmt...und dass auch weiterhin der junge AIP sich Sorgen über die Bezahlung seiner Miete und Versicherung macht, anstatt sich beim Operieren oder während des Therapiegespräches auf seine Arbeit konzentrieren zu können
Ja, es erscheint absolut logisch, dass ab dem 1.10.04 nur diejenigen Ärzte die Vollapprobation erhalten können, die wirklich frisch von der Uni kommen, nicht aber ein Arzt, der zusätzlich zum identischen Studium auch noch viele Monate Berufserfahrung vorweisen kann... wo kämen wir denn da hin, wenn Berufserfahrung als Qualifikation verstanden wird.
Wer schon monatelang für ein unverschämt niedriges Gehalt als AIP gearbeitet hat... wer sein Studium nicht künstlich verlängert... wer schon in die sozialen Sicherungssysteme eingezahlt hat, der gehört bestraft, recht so.
Fällt Ihnen was auf? Nun, noch ist es nicht zu spät,

Mit herzlichsten Grüssen

AB

14.08.2003, 11:17
Hi eine dumme Frage,
bin jetzt auch im PJ u. werde im nächsten Frühjahr fertig,
wo steht denn das mit der AiP Regelung geschrieben? Finde nix in der A.O.

Gruss Martin