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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 3. Tag A36, B2 Patient mit Barrett Ösophagus ohne Dysplasie



lucylein00
21.04.2013, 17:30
Hallo,

laut Literaturauswertung soll ja hier die Antwort A richtig sein. Ich habe auch lange geschwankt zwischen und habe mich dann aber für C entschieden. Laut Herold liegt ja hier das Stadium IV (nach Savary und Miller) einer Refluxerkrankung vor. Dabei wäre lt. Herold in diesem Fall eine operative Therapie indiziert, zudem ja der Patient eher selten Sodbrennen hat, also die Symptomatik ja scheinbar nicht im Vordergrund steht. Leider kann ich hier keine aktuelle Leitlinie anführen, da diese schon seit einiger Zeit überarbeitet wird. Aber auch diese alte Leitlinie sagt nicht eindeutig, dass der Patient von einer Therapie mit PPI profitieren würde. (http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/021-013l_S3_Gastrooesophageale_Refluxkrankheit.pdf)
Finde es daher auch nicht gerade eine gute Idee vom IMPP eine so uneindeutige Frage zu stellen, zudem es zum aktuellen Examenszeitpunkt keine eindeutigen Therapieempfehlung gibt.

Was sagt ihr dazu oder bin ich die einzige, die das so sieht?

Liebe Grüße

Maddiones
21.04.2013, 17:52
Aber auch diese alte Leitlinie sagt nicht eindeutig, dass der Patient von einer Therapie mit PPI profitieren würde. (http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/021-013l_S3_Gastrooesophageale_Refluxkrankheit.pdf)




Auch wenn die Leitlinie nicht aktuell ist, gibt sie doch zwei eindeutige Hinweise zur richtigen Lösung dieser Frage:

1.) Therapie des BÖ ohne IEN

Die Therapie erfolgt in Analogie zu Patienten mit Refluxbeschwerden, d. h., die Entscheidung, ob eine PPI-Therapie oder eine Antirefluxoperation durchgeführt wird, sollte unabhängig von der Diagnose BÖ erfolgen. Asymptomatische Patienten mit BÖ bedürfen keiner speziellen Therapie (B). Eine prophylaktische Ablation der Barrett-Schleimhaut ist nicht indiziert (B).


2.) Indikationskriterien für eine Antirefluxoperation

Voraussetzung einer chirurgischen Therapie ist eine langfristige Behandlungsnotwendigkeit. Unstrittige Indikationskriterien sind eine nachgewiesene Medikamentenunverträglichkeit, intolerable Restbeschwerden (z. B. aufgrund von Regurgitation und Aspiration) trotz adäquater medikamentöser Therapie.




Bei dem Patient wurde probatorisch ja bisher noch gar kein PPI gegeben, der Barett-Ösophagus ohne Dysplasie hat in dem Fall keine Auswirkung auf die Therapieentscheidung. Glaube, da ist nachvollziehbar, dass vor einer Operation erstmal ein PPI verordnet wird.