curatio
22.04.2013, 15:35
Ich möchte eine ganz allgemeine Frage zur Diskussion stellen: Darf die Off-Label-Therapie Teil einer prüfungsrelevanten Frage sein?
Die Frage A81/B51 fragt nach einer möglichen zusätzlichen medikamentösen Maßnahme bei Harnleiterkoliken. Gesucht wurde hier die Antwort B, Tamsulosin.
Die Leitlinien (http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/043-025.html) erwähnen hierzu nur:
"Medikamentöse Therapien (Alpha-Blocker) können den Spontanabgang von Harnleitersteinen erleichtern und beschleunigen (off-label-Use) [3, 4] (Quelle: Übersicht randomisiert kontrollierte Studien). Ist das Abwarten des Spontanabgangs nicht indiziert oder nicht erfolgreich, werden interventionelle Maßnahmen erforderlich."
"α-Blocker fördern den Abgang von distalen Uretersteinen oder Fragmenten nach einer ESWL (Quelle: Randomisierte kontrollierte Studien) [1,3, 46-50]."
Eine offizielle Zulassung existiert nicht.
Die Frage A81/B51 fragt nach einer möglichen zusätzlichen medikamentösen Maßnahme bei Harnleiterkoliken. Gesucht wurde hier die Antwort B, Tamsulosin.
Die Leitlinien (http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/043-025.html) erwähnen hierzu nur:
"Medikamentöse Therapien (Alpha-Blocker) können den Spontanabgang von Harnleitersteinen erleichtern und beschleunigen (off-label-Use) [3, 4] (Quelle: Übersicht randomisiert kontrollierte Studien). Ist das Abwarten des Spontanabgangs nicht indiziert oder nicht erfolgreich, werden interventionelle Maßnahmen erforderlich."
"α-Blocker fördern den Abgang von distalen Uretersteinen oder Fragmenten nach einer ESWL (Quelle: Randomisierte kontrollierte Studien) [1,3, 46-50]."
Eine offizielle Zulassung existiert nicht.