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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 1 A81/B51 Tamsulosin



curatio
22.04.2013, 16:35
Ich möchte eine ganz allgemeine Frage zur Diskussion stellen: Darf die Off-Label-Therapie Teil einer prüfungsrelevanten Frage sein?

Die Frage A81/B51 fragt nach einer möglichen zusätzlichen medikamentösen Maßnahme bei Harnleiterkoliken. Gesucht wurde hier die Antwort B, Tamsulosin.

Die Leitlinien (http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/043-025.html) erwähnen hierzu nur:

"Medikamentöse Therapien (Alpha-Blocker) können den Spontanabgang von Harnleitersteinen erleichtern und beschleunigen („off-label-Use“) [3, 4] (Quelle: Übersicht randomisiert kontrollierte Studien). Ist das Abwarten des Spontanabgangs nicht indiziert oder nicht erfolgreich, werden interventionelle Maßnahmen erforderlich."

"α-Blocker fördern den Abgang von distalen Uretersteinen oder Fragmenten nach einer ESWL (Quelle: Randomisierte kontrollierte Studien) [1,3, 46-50]."

Eine offizielle Zulassung existiert nicht.

Maddiones
22.04.2013, 16:41
Das Argument, dass das Wissen über off-label-use einzelner Medikamente nicht Gegenstand des Examens sein sollte, finde ich gut. Wenn du das so begründest, ist das sicher ein nicht unberechtigter Einwand beim IMPP. Ob dem dann stattgegeben wird, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.

BaraBug
24.04.2013, 12:05
Argumentation finde ich stichhaltig und faktenbasiert. Ich würde das genau so dem IMPP schicken und die auffordern die Frage aus der Wertung nehmen zu lassen!

fnewton
26.04.2013, 00:43
Mich würde ja in erster Linie interessieren, was man bei der Frage außer Tamsulosin vernünftigerweise ankreuzen hätte sollen? Lassen manche die Patienten wohl RED BULL trinken xD ?!?