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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Medizin-Studium und Psychotherapie



tbis
25.04.2013, 00:15
Hallo Foren-Mitglieder,

ich habe mich hier angemeldet, um vielleicht eine Antwort auf meine Frage zu bekommen: Angenommen, man begibt sich als Medizin-Student selbst in Psychotherapie - kann das irgendwelche Konsequenzen haben? Im schlimmsten Fall könnte ja dann sein, dass man nicht zum Staatsexamen zugelassen wird oder keine Approbation bekommt..

Wird eine Psychotherapie irgendwo "gespeichert" oder vermerkt und kann dann vom Staat abgefragt werden? Ich denke da insbesondere an die Krankenkassen, die soetwas natürlich wissen. Schließlich bezahlen sie die Behandlung und könnten diese Info entsprechend weiterreichen.

Danke für eure Antworten!

Viele Grüße, tbis

SuperSonic
25.04.2013, 14:34
Die Behörde will nur ein ärztliches Attest, dass du zur Ausübung des ärztlichen Berufs in gesundheitlicher Hinsicht nicht ungeeignet bist, das kann dir jeder approbierte Arzt ausstellen (mit dem du nicht verwandt bist). Es gibt ferner keine rechtliche Grundlage dafür, dass Approbationsbehörden auf personenbezogene Daten der KVen zugreifen könnten, also ruhig Blut.

Herzkasperl
25.04.2013, 17:22
Psychische Krankheiten können behandelt werden und mit vielen kann man (und sollte auch) arbeiten. Du wirst dann schon selbst sehen, welche Tätigkeiten später für Dich in Frage kommen. Keinesfalls ist eine Behandlung eine Vorstrafe oder ähnliches, was unter Umständen (je nach Art der Straftat) die Approbation kosten könnte.


Kleines Experiment am Rande: Geh mal in die Psychiatrie, dort ins Café und setze Dich mit geschlossenen Augen hin. Dann verfolge die Gespräche und versuche herauszufinden wer Arzt und wer Patient ist. Dann öffne die Augen und überprüfe Deine Vermutung.

tbis
25.04.2013, 19:25
Vielen Dank für eure Antworten!

Es geht nicht um ein psychisches Problem, das den Arzt-Beruf unmöglich machen würde. Bei vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen aber ist es z.B. so, dass sie nur das Wort "Psychotherapie" hören - und schon bist du raus.

Es ging mir deshalb tatsächlich um den Fall, den SuperSonic geschildert hat: Personenbezogene Daten, die abgerufen werden. Aber wenn es keine rechtliche Grundlage gibt, dann freut mich das :)

SuperSonic
25.04.2013, 19:37
Wenn du eine BU-Versicherung abschließend möchtest, musst du natürlich wahrheitsgemäße Angaben machen und die Ärzte gegenüber der Versicherungsgesellschaft von der Schweigepflicht entbinden. Sollte im Versicherungsfall herauskommen, dass du eine (Psycho)Therapie oder Erkrankung bei Antragstellung verschwiegen hast, wird es haarig.

tbis
25.04.2013, 23:55
Das ist klar und werde ich natürlich berücksichtigen! :)

Herzkasperl
26.04.2013, 11:53
Eine BU-Versicherung bringt jetzt gegenüber der berufstädigen Absicherung ohnehin nicht die Welt oder ist nicht zwingend erforderlich - zumal die Prozesse, die man führen muss, bis man mal Geld bekommt, ohnehin legendär sind. Und ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, mit welcher Krankheit man nicht als approbierter Arzt, evtl. eben nicht kurativ, aber bspw. als Jurist oder Ingenieur arbeiten können sollte.