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Coxy-Baby
25.04.2013, 22:28
Der Sachbearbeiter hat dich zwar nicht untersucht, kann das Attest aber z.B. Aufgrund von Formfehlern ablehnen.....

ehem-user-02-08-2021-1033
26.04.2013, 11:02
Schwierige Frage...
Per Prinzip erscheint ein amtsärztliches Attest durchaus sinnvoller. Einfach weil dadurch eine bessere Prüfungsgerechtigkeit hergestellt werden kann. Die theoretische Möglichkeit eine "Gefälligkeitsattestes" ist bei einem Amtsarzt geringer.
Somit ist rein statistisch betrachtet unter Gesichtspunkten des Gerechtigkeitsempfindes gegenüber den anderen Prüflingen die Version mit dem amtsärztlichen Attest zu bevorzugen.

Allerdings:
Grundsätzlich gilt auch in deinem Fall bezüglich irgendwelcher Bescheide:
Wichtig ist, dass diese 2 wöchige Frist eine Form des Rechtsbehelfs darstellt.
Fristen sind in unserem Rechtsstaat heilig!
Lässt man diese Frist verstreichen wird es schwierig.

--> Geh schnellstmöglich zu einem Anwalt.
Falls dein Einkommen zu niedrig ist, kannst du bei deinem zuständigen Amtsgericht auch einen Beratungshilfeschein beantragen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Wichtig ist auch sich selbst Gedanken zu der Sache zu machen. Da kannst du dann deinen Anwalt auch gerne auf bestimmte Sachverhalte hinweisen. Weniger rechtlich... vielmehr bezüglich logischer Argumentation... (Wenn 2 Mitdenken erhöht das die Wahrscheinlichkeit auf Erfolg...)
Ein Beispiel:
Warum wurde das Attest nicht akzeptiert? Vielleicht lag wirklich lediglich ein Formfehler vor?
z.B. Herr X war krank ---> Krank bedeutet nach Interpretation des LPA nicht unbedingt prüfungsunfähig... usw...

--> Höflichen telefonischen Kontakt zu der Behörde suchen und die Hintergründe erfragen. (Falls das mit dem höflich nicht klappt... spar dir den Anruf! Und bitte am Telefon nicht mit dem Rechtsanwalt drohen... Das beeindruckt niemanden in einer Behörde...)
Im Anschluss dann einen Anwalt aufsuchen.
Wichtig ist aber die Frist auf deinem Bescheid!
Plane hier auch einen Puffer von einigen Werktagen ein! (Nicht am letzten Tag der Frist den Anwalt aufsuchen!)

maniac89
26.04.2013, 11:35
Stimmt, ein Grund für die Ablehnung könnte sein, dass es ne normale Krankschreibung war und keine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung.

Medi Freak
26.04.2013, 12:17
nee, war nicht dieser arbeitsunfähigkeitsschein sondern ein "normales attest"

Sternenprinzessin
26.04.2013, 13:01
Hast du dich denn bevor du beim Arzt warst, beim LPA gemeldet? Bei uns (LPA Sachsen-Anhalt) lag bei den Unterlagen zum Physikum ein roter Zettel mit dabei, auf dem geschildert wurde, wie man sich im Krankheitsfall verhalten soll. Unter anderem, dass man bitte beim LPA anrufen und rechtzeitig Bescheid sagen möge, dass man krank ist und zum Arzt geht.
Für das ärztliche Attest wurde bei uns gefordert, dass die Symptomatik und Diagnose so dargestellt werden soll, dass daraus einwandfrei hervorgeht, dass man in diesem Zustand keine Prüfung ablegen kann UND es muss zusätzlich noch vermerkt sein, dass und für welchen Zeitraum man prüfungsunfähig erklärt wird.
Ich hoffe, du erreichst etwas beim Anwalt!

Feuerblick
26.04.2013, 13:02
Hast du denn überhaupt mal beim LPA angerufen und nachgefragt, warum es abgelehnt wurde? Und ja, auch ein "niederer" Sachbearbeiter kann aufgrund von simplen Formfehlern dein Attest ablehnen. Dazu muss er weder dich noch den Grund beurteilen sondern nur die FORM des Attests. Und da kann schon ein kleines Wort ein Problem werden... :-nix

Laelya
26.04.2013, 18:11
also bei uns musste man noch vor dem arztbesuch beim LPA anrufen.
dann gab es mit der prfüngsanmeldung ein formular, das vom entsprechenden arzt ausgefüllt sein muss, so man sich krankschreiben wollte/musste.

und das musste dann innerhalb von 3 tagen eingereicht werden.
mit einem normalen attest würde man bei uns auch nicht weiter kommen

zumal auf dem formular ja auch eine entbindung deines behandelnden arztes von der schweigepflicht vorhanden ist

callida
22.05.2013, 23:04
Dagegen zu klagen ist auch eine finanzielle Frage.


Als Student kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Mit Bafög kriegst du die auf jeden Fall, ansosnten ist das eine Einzelfallentscheidung (Tipp von meinem Anwalt).
Ich hoffe nicht dass es nötig ist, nur als Tipp für alle Interessierten.

Medi Freak
12.06.2013, 14:53
Hallo,
habt Ihr Erfahrungen gemacht mit einem Widerspruchsverfahren gegen das LPA wegen Nichtanerkennung des Rücktritts aufgrund Krankheit? Am besten schickt mir eine private Nachricht (mich interessieren besonders Kosten und ob man den Widerspruch auch ohne Anwalt machen kann bzw. ob man als Bafög-Student sowas wie Prozessostenhilfe bekommt etc)?
lg

lio
12.06.2013, 19:03
Hallo,
habt Ihr Erfahrungen gemacht mit einem Widerspruchsverfahren gegen das LPA wegen Nichtanerkennung des Rücktritts aufgrund Krankheit? Am besten schickt mir eine private Nachricht (mich interessieren besonders Kosten und ob man den Widerspruch auch ohne Anwalt machen kann bzw. ob man als Bafög-Student sowas wie Prozessostenhilfe bekommt etc)?
lg
Hast du denn rechtzeitig Widerspruch eingelegt? Wenn nicht, dann wird's ganz schwierig ohne Anwalt.
Die Widerspruchsfrist beträgt normalerweise einen Monat (das müsste auch auf deinem Bescheid stehen, wenn nicht, dann hast du Glück gehabt).

Medi Freak
12.06.2013, 22:25
ja ich hab noch etwas mehr als 3 wochen zeit

Solara
13.07.2013, 09:34
ja ich hab noch etwas mehr als 3 wochen zeit


Sie haben das Attest abgelehnt und mir Gelegenheit gegeben, mich innerhalb von 14 tagen dazu zu äußern. ich kann mich dazu äußern, muss es aber nicht.

Wie passen die zwei Aussagen denn zusammen?