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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Problem mit dem LPA >>> Hilfe<<<



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Medi Freak
25.04.2013, 06:09
hallo,
ich konnte krankheitsbedingt dieses jahr am mündl. physikum nicht teilnehmen und lieferte Frist- und formgerecht (inklusive symptomatik) ein ärztliches Attest, das vom LPA abgelehnt wurde. ich finde es einfach nicht in Ordnung, dass ich dafür bestraft werde, obwohl ich wirklich krank war, sehe mich betrogen und eines wertvollen versuches beraubt. das war das erste mal, dass ich mich krankheitsbedingt von einer staatsexamensprüfung abgemeldet habe. habt ihr ähnliche erfahrungen gemacht? wie kann ich mich dagegen wehren (evtl. auch anwaltlich)? bitte um schnelle hilfe bzw. eure erfahrungen damit sowohl hier im thread aber auch gerne per persönlicher Nachricht.
freundliche grüße

Thunderstorm
25.04.2013, 07:49
Bei Staatsexamensprüfungen musst Du ein "amtsärztliches Attest" vorlegen - ein normales ärztliches Attest reicht nicht aus!
Hast Du ein amtsärztliches Attest?

Medi Freak
25.04.2013, 09:26
nein, wenn man zum ersten mal krankheitsbedingt zurücktritt, braucht man kein amtsärztliches Attest. zumindest bei uns ist das so..

Strodti
25.04.2013, 10:04
Über die Anerkennung des Attestes entscheidet alleine das LPA. Der richtige Weg wäre gewesen, bei Krankmeldung das LPA zu informieren und nachzufragen, ob die ein amtärztliches wollen. Dabei kann es auch Einzelfallentscheidungen geben! Du kannst natürlich auch per Anwalt vor das Verwaltungsgericht gehen. Ist das dein letzter Versuch? Ich kann mir gut vorstellen, dass das Gericht länger braucht als bis zum nächsten Herbstphysikum ;-)

Sternenprinzessin
25.04.2013, 10:22
Ich konnte krankheitsbedingt in diesem Frühjahr auch nicht am mündlichen Physikum teilnehmen, habe dann direkt beim LPA angerufen und mir wurde gesagt, dass kein amtsärztliches Attest nötig sei, nur ein fachärztliches Attest mit Symptomen, Diagnose und der Feststellung, dass ich für den entsprechenden Zeitraum prüfungsunfähig sei.
Bin dann aber trotzdem mit meinem Attest vom Facharzt noch zum Amtsarzt gegangen und hab mir von ihm noch ein amtsärztliches Attest ausstellen lassen, weil ich eben nichts verkehrt machen wollte.
Tut mir wirklich leid für den TE, hast du denn nochmal beim LPA nachgefragt, warum sie dein Attest nicht anerkennen? Ansonsten wäre klagen wohl wirklich die einzige Möglichkeit, aber das ist wahrscheinlich zeit- und kostenintensiv. Wenn du jetzt ohnehin noch zwei Versuche hast, dann nutz die Zeit doch lieber, um richtig gut zu lernen und dann im Herbst sicher zu bestehen.

maniac89
25.04.2013, 12:23
Ich würde dagegen schon Widerspruch einlegen, auch wenn die Entscheidung länger als bis zum nächsten Physikum dauern kann. Dass du das dann bestehst (oder das darauffolgende) ist nämlich leider nicht gesagt und solltest du dann wirklich durchfallen, ärgerst du dich grün.
Du hast doch bestimmt einen schriftlichen Bescheid darüber bekommen, oder? Da müsste die Möglichkeit des Widerspruchs und die entsprechenden Fristen angegeben sein.

Medi Freak
25.04.2013, 12:56
Wenn das abgelehnt wird, bleibt mir nur noch ein Versuch.

Ich will mich hier nicht wichtig machen, aber ich finde, dass das, was hier mit mir gemacht wird, schikane ist und werde rechtliche schritte dagegen prüfen.
Von einem Widerspruch steht nichts, ich kann mich dazu äußern oder auch nicht. Falls ich darauf nicht reagiere, wird "nach Aktenlage entschieden".

Ich möchte auch klarstellen, dass das Attest nicht abgelehnt wurde, weil kein amtsärztliches Attest vorlag. Es reicht ein ärztliches Attest aus. Nur im Wiederholungsfall (also wenn man zum 2. Mal krankheitsbedingt abwesend ist) wird ein amtsärztliches Attest gefordert.

maniac89
25.04.2013, 13:00
Oh mist, dann ist es natürlich überhaupt keine Frage, dagegen vorzugehen! Bist du beim ersten Mal durchgefallen?
Ich würde übrigens, falls noch nicht geschehen, erstmal dort anrufen und nach dem Grund fragen, warum es abgelehnt wurde.

maniac89
25.04.2013, 13:08
Vesteh ich das richtig, dass du erstmal noch keinen Bescheid "Durchgefallen, da nicht angetreten" bekommen hast, sondern nur die Benachrichtigung, dass irgendwas mit deinem Attest nicht stimmt?

Miyu
25.04.2013, 13:10
Welches LPA ist fuer dich zustaendig?

Medi Freak
25.04.2013, 13:23
Sie haben das Attest abgelehnt und mir Gelegenheit gegeben, mich innerhalb von 14 tagen dazu zu äußern. ich kann mich dazu äußern, muss es aber nicht.

lio
25.04.2013, 13:35
Sie haben das Attest abgelehnt und mir Gelegenheit gegeben, mich innerhalb von 14 tagen dazu zu äußern. ich kann mich dazu äußern, muss es aber nicht.
Sprich unbedingt mit einem Anwalt, bevor du irgendwas äußerst!
An den meisten Unis gibt's eine kostenlose Rechtsberatung bei der Asta, die kennen sich mit solchen Problemen gut aus.

Medi Freak
25.04.2013, 13:35
Dagegen zu klagen ist auch eine finanzielle Frage.
Finde das Verhalten des LPA äußerst fragwürdig, wenn man auf diese Art und Weise Studenten loswerden will..

Medi Freak
25.04.2013, 14:17
Sprich unbedingt mit einem Anwalt, bevor du irgendwas äußerst!
An den meisten Unis gibt's eine kostenlose Rechtsberatung bei der Asta, die kennen sich mit solchen Problemen gut aus.

ja werde ich machen

Feuerblick
25.04.2013, 19:58
Dagegen zu klagen ist auch eine finanzielle Frage.
Finde das Verhalten des LPA äußerst fragwürdig, wenn man auf diese Art und Weise Studenten loswerden will..In solchen Ämtern sitzen eher Leute, denen die Studenten total egal sind, die aber stur und ohne jegliche Flexibilität jedes Komma abhaken... Studenten loswerden ist garantiert nicht deren Bestreben. :-nix Sprich: Vermutlich stimmt irgendetwas Formales mit deinem Attest nicht. Such dir einen Anwalt und äußere dich mit dessen Hilfe zum Sachverhalt. Trotzdem bleibt es Entscheidung des LPA, ob ein Attest akzeptiert wird.

Miyu
25.04.2013, 21:30
Bist du hundertprozentig sicher, dass du kein amtsaerztliches brauchst? Ich weiß ja nach wie vor nicht, welches LPA du hast, aber auf dem Zettel fuer BaWue steht, dass es unbedingt ein solches sein muss.

Medi Freak
25.04.2013, 21:49
Nee, das steht ganz genau auf deren Seite, dass im Erstfall ein ärztliches Attest genügt.

Und Feuerblick, wenn es vor Gericht geht, ist es nichtmehr nur die Entscheidung des LPAs, sondern des gerichts. wo kommen wir denn da hin, wenns keine höhere Instanz als das LPA gäbe?!

Feuerblick
25.04.2013, 21:50
Sicher... aber das LPA wird mit Sicherheit einen triftigen Grund haben :-nix

Laelya
25.04.2013, 22:12
@medi_freak:
hab das gleiche damals gehabt (bei uns braucht man kein amtsärzliches Attest), bin von der schriftlichen zurück getreten
ich habe dann von einem anwalt, der sich auf medizinisches prüfungsrecht spezialisiert hat, einen widerspruchsbrief an das lpa schicken lassen, und 3 wochen später hatte ich nach einigem hin und her meinen prüfungsanspruch wieder und 1200 € weniger.
aber für mich hat es sich gelohnt ;)

@feuerblick:
das lpa hatte bei mir auch keinen grund, vor gericht ist es nämlich niemals gelandet.

ich finde es manchmal einfach nicht fair.
hatte eine freundin in der VK die ist zweimal von der mdl und einmal von dem schriftlichen zurückgetreten, war nur bei ihrem Hausarzt und hat jeweils nur einen zettel eingereicht, keine laborbefunde nichts. bei ihr gab es nie probleme.
ich hatte eingehende laborbefunde, meine Ärztin hat dem lpa telefonisch rede und antwort gestanden und mein attest wird abgelehnt?
ich glaube es ist auch sehr abhängig davon, was für ein tag der beamte hat

Medi Freak
25.04.2013, 22:26
Was sind das für Leute, die das entscheiden dürfen? Sachbearbeiter?
Soll das heißen, dass ein Sachbearbeiter, der mich nichtmal gesehen, geschweige denn untersucht hat, besser beurteilen kann als ein Arzt, ob ich prüfungsfähig bin oder nicht?
Wo kommen wir denn da bitte hin