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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hammerexamen mdl. bestanden, schriftl. 3. Versuch, Uniwechsel möglich?



Fentanylsirup
29.04.2013, 19:39
Hallo,

ich habe das Hammerexamen mündlich bereis bestanden an meiner Universität, das schriftliche nun wohl zum 2ten Mal wieder einmal sehr knapp nicht. Ich werde nun im Sommer den Medilearn-Kurs besuchen und mir auch bzgl. meiner Unsicherheit hinsichtlich MC-Fragen helfen lassen.

Mich würde allerdings interessieren, da ich meine Whg. bereits gekündigt habe, ob es möglich ist meine schriftliche Prüfung (3. Versuch)an einer anderen Universität abzulegen obwohl ich den mündlichen Teil bereits an meiner 'Heimatuniversität' erfolgreich bestanden habe.
Ich frage deshalb, weil es mir vllt. in einer neuen 'Umgebung' leichter fallen würde...

Hat jmd. diesbzgl. zufällig Informationen?

Danke!

zorngiebel
29.04.2013, 20:32
Man muss doch für die Prüfung gar nicht mehr eingeschrieben sein. Zumindest bei uns ist es so, dass man sich nicht mehr zurückmelden musste für das Semester, in dem man Hammerexamen macht.

rophone86
30.04.2013, 01:16
Interessant wäre zu wissen, wie du bisher abgeschnitten hast. War es knapp?

SuperSonic
30.04.2013, 08:00
§ 9 ÄAppO

Die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 vorgesehenen Prüfungen werden vor der zuständigen Stelle des Landes abgelegt, in dem der Prüfling im Zeitpunkt der Meldung zur Prüfung Medizin studiert oder zuletzt Medizin studiert hat. Bei Prüfungsbewerbern, bei denen Zeiten eines verwandten Studiums oder eines im Ausland betriebenen Medizinstudiums oder verwandten Studiums und gegebenenfalls die im Rahmen eines solchen Studiums abgelegten Prüfungen nach § 12 angerechnet werden können, gilt, sofern eine Zuständigkeit nach Satz 1 nicht gegeben ist, § 12 Abs. 4 Satz 2 bis 4 entsprechend. Wiederholungsprüfungen werden vor der zuständigen Stelle des Landes abgelegt, bei der die Prüfung nicht bestanden worden ist. Ausnahmen können zugelassen werden. Die Entscheidung trifft die zuständige Stelle des Landes, bei der nunmehr die Zulassung beantragt wird, im Benehmen mit der nach Satz 1, 2 oder 3 zuvor zuständigen Stelle.

Fentanylsirup
30.04.2013, 11:31
Interessant wäre zu wissen, wie du bisher abgeschnitten hast. War es knapp?

Das erste Mal haben mir 2 Punkte gefehlt, und nun werden mir wohl ca. 5 fehlen....;(

@Sonic: Danke! Entnehme dem GEsetzestext, dass es wohl Ausnahmen geben könnte....Ich werde einmal am LPA nachfragen!

Danke!

Miyu
30.04.2013, 12:17
Wobei "ich habe keinen Wohnsitz mehr dort" wahrscheinlich eher keine Ausnahme sein wird, das geht ja vielen so, dass die Wohnung schon gekündigt ist. Aber frag mal nach, das kommt wahrscheinlich auch auf den jeweiligen Sachbearbeiter an.

pummi44
30.04.2013, 13:57
Meinst Du nicht, es gibt noch Hoffnung? Ich glaube, da werden einige Fragen herausgenommen.... Auch habe ich nicht den Eindruck, dass das Physikum so "gut" ausgefallen ist, wie im vergangenen Herbst. Sehr wahrscheinlich wird die Notengrenze sich doch noch nach unten verschieben. Ich drück Dir jedenfalls fest die Daumen, dass es doch noch klappt.....