PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärztekammern Nebenjob



ramirez
05.05.2013, 21:32
N'Abend allerseits,

mal ne Verständnisfrage: wenn ich freiberuflich Praxisvertretungen, Notarztdienste, etc. Neben meiner Haupttätigkeit im Krankenhaus mache, muss ich mich (mehrere Bundesländer) jedesmal bei der zuständigen Ärztekammer als Zweit-(Dritt-,viert-) Mitglied anmelden?

EKT
06.05.2013, 20:27
Nein, es reicht eine Ärztekammer.

hiddl
06.05.2013, 21:25
Nein, es reicht eine Ärztekammer.

Sicher?
Bei mir stand das zur Debatte als "Außendiensttätigkeit" und mein Chef meinte, dann müsse ich mich bei der dortigen Ärztekammer nur anmelden, das sei aber bei nicht mit Kosten verbunden, wenn man eine bestimmte Grenze (die ich nicht kenne) nicht überschreite.
Er selbst sei auch in zwei Ärztekammern gemeldet, der unserer Klinik und der, in der sich die Klinik befindet, die er kommissarisch mitgeleitet hat.

SuperSonic
07.05.2013, 08:00
Vielleicht gibt es da regionale Unterschiede, die Meldeordnung der Bayerischen LÄK schreibt aber z. B. vor, dass jede ärztliche Tätigkeit im Geltungsbereich zur Anmeldung verpflichtet:

§ 1 Abs. 1
"Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung
im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats
- bei dem für ihn zuständigen Kreisverband oder Bezirksverband (Meldestelle) anzumelden."

§ 2
"Die Meldepflicht nach § 1 besteht unbeschadet einer gleichzeitigen Zugehörigkeit zur ärztlichen Berufsvertretung
eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland oder außerhalb des Geltungsbereiches
der Bundesärzteordnung (BÄO)."

EKT
09.05.2013, 08:48
Sicher?

Soweit man sicher sein kann, wenn man diese Auskunft bei seiner ÄK bekommt.

WackenDoc
09.05.2013, 09:09
Da wird man wohl die Statuten der jeweiligen Ärztekammer lesen müssen.

Und dann bleibt noch die Frage, welche zeitliche Fristen gelten: Muss man sich in Bayern nur bei einer Tätigkeit von 4 Wochen und mehr melden, oder bei jeder Tätigkeit, aber dann innerhalb von 4 Wochen.
Was würden die Ärztekammern sagen, wenn man sich wirklich für jegliche Nebentätigkeit meldet- also in Bayern anmelden, wenn man dort als Notarzt ne Woche aufm Oktoberfest gearbeitet hat?
Wie ist das dann, wenn man das jedes Jahr macht?