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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kurz vorm Facharzt...Problem!!!



medimädchen
08.05.2013, 20:06
Hey Ihr Lieben...


...ich habe ein Problem: ich bin jetzt im letzten Jahr der Facharztausbildung Gynäkologie - nun hat mir mein Chefarzt mitgeteilt, dass er das Haus verlassen wird...sprich: er hat gekündigt. Meine Weiterbildungszeit wäre zum 30. November 2013 um gewesen und Chefe geht zum 31. Oktober. Gibt es für solche Fälle irgendwelche Zwischenlösungen von der Ärztekammer (Niedersachsen)?! Bin grad ziemlich am Boden deswegen, weil ich die FA-Prüfung schon fest eingeplant hatte, aber nu weiß ich gar nicht, ob das überhaupt noch geht!

Habt Ihr Erfahrungen damit - ist die Ärztekammer da überhaupt kulant oder kann man das gleich vergessen?!

Feuerblick
08.05.2013, 20:10
Bei mir hat damals der Chef zwei Monate nach meinem Stellenantritt gewechselt und wir hatten für drei Monate einen Interimschef. War für die Ärztekammer kein Problem. Hatte mir vom Interimschef und vom neuen Chef ein Zeugnis und Einträge ins Logbuch geben lassen. Frag am besten bei der ÄK nach, auf was dort Wert gelegt wird. Meiner Ansicht nach darf man dir keinen Strick daraus drehen, dass der Weiterbildungsbeauftragte kurz vor Ende deiner Weiterbildungszeit wechselt.

medimädchen
08.05.2013, 20:17
Also einfach bei der ÄK anrufen - können die einem dann so einfach ne Antwort geben oder muss man das lang und breit beantragen??? Naja ich denk dann werd ich da nächste Woche anfragen müssen....so ein Ärger aber auch!

Feuerblick
08.05.2013, 20:27
Keine Ahnung, wie die bei dir so drauf sind, aber die hiesige Sachbearbeiterin (ihres Zeichens eine von der zickigen Sorte) hat am Ende doch alle nötigen Informationen am Telefon herausgerückt. :-nix Trotzdem würde ich in diesem Fall dazu raten, das Ganze schriftlich abzuwickeln. Nur was du schriftlich hast, kannst du irgendwann geltend machen.

Relaxometrie
08.05.2013, 20:53
...ich habe ein Problem: ich bin jetzt im letzten Jahr der Facharztausbildung Gynäkologie - nun hat mir mein Chefarzt mitgeteilt, dass er das Haus verlassen wird
Die Weiterbildung ist aber doch nicht immer nur an den Chefarzt gebunden. Vielleicht hat einer der Oberärzte auch ein paar Monate Weiterbildungsermächtigung, so daß Du die Zeit, die die Oberärzte offiziell weiterbilden dürfen, geltend machen kannst?
Außerdem ist die Weiterbildung ja auch ziemlich an die Infrastruktur des Hauses gebunden. Wenn der Chef die Weiterbildungermächtigung also nicht überwiegend für eins seiner Spezialgebiete hatte, ist es sehr wahrscheinlich, daß der neue Chef die gleiche Weiterbildungszeit bekommt.

Ich habe mal in einer Abteilung angefangen (Anästhesie), in der der Chefwechsel schon mindestens 2 Jahre her war. Der neue Chef hatte die Weiterbildungsbefugnis beantragt, aber noch nicht offiziell erhalten. Während meiner Zeit in der Abteilung wurde ihm dann die dem Chef-Vorgänger entsprechende Weiterbildungszeit zugesprochen (volle Weiterbildungszeit für Anästhesie) und alle Weiterbildungsassistenten haben aufgeatmet ;-)
Allerdings ist mir bei einem Anruf bei der Ärztekammer vor Stellenantritt gesagt worden, daß es sehr wahrscheinlich ist, daß dem neuen Chef auch wieder die volle Weiterbildungsermächtigung zugeteilt wird. Ok....es war ein gewisses Risiko, dort anzufangen. Ist aber gut gegangen.

medimädchen
09.05.2013, 17:05
Aber es müssen immer 6 Monate sein, die man an einem KH zur Anerkennung bringt, oder!....oder kann ich z. B. wenn mir noch ein Monat oder z. b. 3 fehlen, die an einem "Schwesterkrankenhaus" machen...doch nicht, oder!? Der Weiterbildungsblock muss doch immer 6 Monate sein!

Feuerblick
09.05.2013, 17:26
Je nach WBO für dein Fachgebiet, ja... aber wie gesagt, bei mir waren es zwei Monate alter Chef, drei Monate Interim und dann neuer Chef. War kein Problem. DU kannst ja nichts dafür, dass der Chef und damit der Weiterbildungsbeauftragte wechselt. Trotzdem solltest du das schriftlich klären...

John Silver
09.05.2013, 21:28
Es stimmt einfach nicht, dass anerkennbare Weiterbildungsabschnitte 6 Monate lang sein müssen. Meistens wird es monatsweise berechnet. Einfach in der Landesärztekammer anrufen und fragen. Übrigens sind die Sachbearbeiter meist nur mäßig kompetent; im Zwiefelsfall also darum bitten, mit dem Arzt, der die Weiterbildungsabteilung führt, zu sprechen.

arbeiter79
17.12.2015, 15:49
Zählen für die FA Ausbildung nur volle Kalendermonate? Ich mein wenn ich Mitte eines Monats Anfange zu arbeiten bei eimier Stelle und auch wieder Mitte eines Monats aufhöre, zählen dann nur die vollen Monate dazwischen?

Solara
17.12.2015, 17:10
Nein, es zählt dann bis Mitte des Monats ;-). Selbst ausprobiert.

anignu
17.12.2015, 21:07
Die Realität ist noch schlimmer: es werden auch 13 Tage eines Februars mit 28 Tagen als 0,46 Monate anerkannt...

Solara
17.12.2015, 21:13
11 Tage übrigens als 0,42 ;-)

mainzer
19.12.2015, 12:01
:-)) Oh man..diese Ärztekammern