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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Für den Fall, dass...



Regina :o)
10.08.2003, 18:12
...man als Student mal in die Situation kommt und zu einem Notfall gerufen wird (z.B. während einer Zugfahrt) und einem da gleich ein voll ausgestatteter Notarztkoffer zur Seite gestellt wird: Ist man als Student eigentlich abgesichert gegen das, was man da evtl. tut?! :-(( Oder sind das nur Ärzte? Und: Ist man verpflichtet einem Aufruf zu folgen, wenn z.B. die Zugdurchsage lautete "Gesucht wird ein ARZT!"
Wäre ja schon mal interessant, das zu wissen...

milz
10.08.2003, 18:32
Nichtstun wäre auf jeden Fall Unterlassene Hilfeleistung!

Ansonsten werden sich die Maßstäbe bei einer möglichen juristischen Bewertung sicher am Ausbildungsstand orientieren.

Rico
10.08.2003, 19:50
Original geschrieben von Regina :o)
Ist man verpflichtet einem Aufruf zu folgen, wenn z.B. die Zugdurchsage lautete "Gesucht wird ein ARZT!" Also ich würd mal hingehen, mich erkundigen, ob sich ein Arzt gefunden hat und falls nicht dann aber ausgiebig daraufhinweisen, daß Du noch Student bist... und von irgendwelchen invasiven Therapieversuchen würde ich Abstand nehmen

FataMorgana
10.08.2003, 21:37
Ich denke nicht, dass Du verpflichtet bist, hinzugehen, wenn ein Arzt verlangt wird.

Trotzdem solltest Du es tun, denke ich. Es ist wohl besser, als wenn gar niemand reagiert.

Zur allgemeinen Hilfeleistung bist Du genauso verpflichtet wie jeder andere. "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" und Erste Hilfe kannst Du wahrscheinlich besser leisten als die Sitznachbarn im Abteil.

In vielen Fällen wirst Du den Patienten ein bisschen beruhigen können.

Ein weiterer wichtiger Punkt wäre aus meiner Sicht, dass Du als Medizinstudent vielleicht eine bessere "Triage" vornehmen kannst als der Schaffner: Wie sollte man jetzt weiter vorgehen, wird sofort ein Notarzt benötigt oder nicht usw. Für die Rettungsleitstelle sind ja vielleicht schon wichtige Informationen, ob der Patient bei Bewusstsein ist, ob der Kreislauf stabil ist, wie evtl. die Verdachtsdiagnose lautet usw.

Also - trau Dich.

Mit den invasiven Therapieversuchen muss ich Rico natürlich Recht geben. Du bist nicht für Deine Tätigkeit versichert (es sei denn, Du hast bereits eine Berufshaftpflicht, diese deckt solche Tätigkeiten i. d. R. mit ab). Also solltest Du nur Dinge tun, bei denen Du Dir einigermaßen sicher bist, dass sie richtig sind und nicht allzu viel schaden (primum nil nocere).

Lisa
10.08.2003, 21:43
Original geschrieben von FataMorgana
Ich denke nicht, dass Du verpflichtet bist, hinzugehen, wenn ein Arzt verlangt wird.

Trotzdem solltest Du es tun, denke ich. Es ist wohl besser, als wenn gar niemand reagiert.

Also jetzt mal ganz im Ernst: würde hier tatsächlich jemand in solch einem Fall ruhig und unauffällig sitzen bleiben?
Das kann man doch nun wirklich nicht mit seinem Mediziner-Gewissen vereinbaren?! Ich kann's mir einfach nicht vorstellen. Was ich tun kann, tu ich in diesem Moment. Gar keine Frage!

FataMorgana
10.08.2003, 22:01
Ich denke, dass es Leute gibt, die aus Angst davor, etwas falsch zu machen, nicht reagieren würden.

Lisa
10.08.2003, 22:07
Original geschrieben von FataMorgana
Ich denke, dass es Leute gibt, die aus Angst davor, etwas falsch zu machen, nicht reagieren würden.
--> falschen Beruf gewählt!!

Regina :o)
11.08.2003, 11:46
Ich selbst kam auch mal in so eine Situation, bei der ich dann zwar hingegangen bin, allerdings habe ich eindeutig gesagt, dass ich eben noch Studentin bin. Da gab es aber auch keinen Notfallkoffer und der Kreislauf vom Patienten war zum Glück auch gut - außer dass er bewußtlos war und ich es einfach nicht geschafft habe, ihn in eine stabile Seitenlage zu bekommen (auch nicht mit Hilfe), so dass wir eigentlich sowieso nur auf den Notarzt gewartet haben.

Aber wer kennt nicht das mulmige Gefühl, dass einen befällt, wenn man zu einer solchen Situation gerufen wird? Und ich weiß auch ganz sicher, dass einige lieber noch mal auf einen zweiten Aufruf warten (um beim Beispiel Zug zu bleiben), ehe sie hingehen...
Ich würde nicht unbedingt sagen, dass man darum gleich den Beruf verfehlt hat. Nur wenn dirket neben einem einer zusammenbricht und man vor Panik davon rennt, dann sollte man vielleicht doch mal überlegen, ob man das Richtige tut (im doppelten Sinne).

Übrigens: Bei der Lufthansa steht angeblich im Deckel der Notfallkoffer: "Sie sind gegen alles versichert, was Sie tun!" - finde ich irgendwie beruhigend...

DoktorW
11.08.2003, 12:02
Also ich helfe immer, aber ich bin ja auch noch RettAss, da hat man keine andere Wahl ;-)

Aber: Die Lufthansa gibt ihre Notfallkoffer NUR an Ärzte raus. Das finde ich abartig und unverschämt! Ich denke, da kann man sicher auch klagen hinterher! Als RettAss hat man auch gewisse Kompetenzen und auch eine sog. Garantenstellung.
Diese wurde hier aber glaub schon mal diskutiert, ob sie bei Studis auch gilt....

gruß
W