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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildungsordnung Facharzt für Neurologie



Reflex
11.05.2013, 11:07
Ich bin grad ein wenig irritiert, auf der Seite der Ärztekammer Westfalen Lippe stehen mehrere Varianten der Weiterbildungsordnung von 1993, 2005 und 2005 (Fassung2012) welche ist denn jetzt bindend? Die aktuelle oder die, die aktuell war als ich angefangen habe zu arbeiten?

Und muss man in der neueren Weiterbildungsordnung gar keine Gutachten mehr nachweisen?

WackenDoc
11.05.2013, 11:25
Nach der aktuellsten kannst du immer abschließen. Du hast aber auch die Möglichkeit, nach der abzuschließen mit der du die Weiterbildung angefangen hast, die du jetzt abschließen willst, sofern da nicht irgendwelche Übergangsfristen überschritten sind.

abcd
11.05.2013, 18:51
Das mit den Gutachten steht im allgemeinen Text bevor die ganzen Fachrichtungen aufgezählt werden. Allerdings nur allgemein, es sind keine bestimmten Zahlen gefordert.