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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildung und Kündigungsfristen. Nach 6 oder 12 Monaten wechseln?



Mike84
19.05.2013, 09:21
Hallo liebe Forenmitglieder

Ich arbeite seit dem 11. Februar als frischer AA in der Inneren in einem Haus der Regelversorgung, die Arbeit ist super und macht richtig spaß.

Aber meine Freundin, welche jetzt grad ihr Examen macht will in der Pädiatrie anfangen – aufgrund der Stellensituation in einem anderen Bundesland.

Nun will ich kündigen, da es für mich in der Inneren wesentlich leichter ist eine Stelle zu bekomen als für sie in der Pädiatrie. Bei der ganzen Sache drehen sich noch ein paar Fragen bei mir im Kopf.

Wann würdet ihr wechseln? Nach meinem Kenntnistand wird die Weiterbildung immer nur in 6 Monatsschritten anerkannt. Wenn ich nur 6 Monate mache bin ich zwar schneller bei meiner Freundin aber irgendwie kommt mir das viel zu kurz für die erste Stelle vor, sieht wahrscheinlich auch im Lebenslauf doof aus. Wenn ich 12 Monate mache haben wir zwar ein paar Monate länger eine Fernbeziehung (300 km) aber ich habe schon mal 12 Monate im Kasten und beim neuen Arbeitgeber kann ich schon mit deutlich mehr Arbeits- und Diensterfahrung im 2. Weiterbildungsjahr anfangen.

Verstehe ich den PAraghraphenteil in meinem Arbeitsvertrag richtig? Dort heißt es: Im Übrigen beträgt die Kündigungsfris bei einer Beschäftigungszeit bi zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss. Das heißt da ich 15. Februar 2013 angefangen habe kann ich innerhalb meines ersten Beschäftigungsjahres „ordentlich“ zum Monatsschluß also zum 28.02.2014 kündigen und müsste dann auch 12 Monate Weiterbildungszeit anerkannt bekommen.

Was meint Ihr?

Moorhühnchen
19.05.2013, 10:05
Du bist falsch informiert: WB-Abschnitte unter 6 Monaten werden zum Teil (!) nicht anerkannt - in manchen Bundesländern, in anderen dann allerdings doch. Kommt manchmal auch aufs Fach an.
Sobald Du aber länger als 6 Monate irgendwo gearbeitet hast, ist es völlig schnuppe. Du mußt nicht weitere 6 Monate voll machen, dir werden auch 8 oder 9 oder 10 Monate anerkannt. :-)

Habe zB. selbst nach 22 Monaten gewechselt.

WackenDoc
19.05.2013, 10:16
Das mit der Kündigungsfrist ist bei dir etwas komplizierter: Du hast ja mitten im Monat angefangen, kannst aber eigentlich nur zum Monatsende kündigen. Rein praktisch sehe ich da aber nicht das große Problem, da du ja die Kündigung einreichst, bevor das Jahr voll ist.
Außerdem ist es nicht verboten, sich mit dem Arbeitgeber anderweitig zu einigen.

Wenn du eine gute Begründung hast, ist das auch nicht das große Problem mit dem Lebenslauf. Und das Zusammenziehen mit deiner Lebensgefährtin in einer anderen Stadt wegen der unterschiedlichen Stellensituation von euch beiden, ist doch ein vernünftiger Grund.

Mike84
19.05.2013, 10:40
@ Moorhühnchen, super das wusste ich in der Tat nicht ich hab irgendwie gedacht das einem dann ein paar Monate verloren gehen.

@ WackenDoc, ja habe mir das mit der Kündigungsfrist auch schon überlegt aber da ich noch vor Abschluss des ersten Berufsjahres zum nächst mgl. Termin kündige sollte das denke ich gehen. Was den Aufhebungsvertrag angeht kann ich da von unserem Haus nur berichten das da schon einige Kollegen, auch wenn sie schon im 3. Jahr da waren von der Personalabteilung ganz schön über den Tisch gezogen wurden (keine Dienste ausbezahlt, keinen Urlaub etc.). Alein aus diesem Grund will ich schon ordentlich kündigen.