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Tux
22.08.2003, 18:51
Original geschrieben von kalisha
okay, wahrscheinlich dumme Frage, aber was ist ein San-H?
Was macht der bzw. was darf der?


Sanh-H = Sanitäts-Helfer. Viel darf er nicht. Fürn RD von daher ohne Bedeutung. Das sit halt nur wichtig für die Orgas dass man auf Sicherheitswachen dann wenigstens "erweiterte Eerste Hilfe" kann.



Würde es eigentlich gehen, wenn man bei den Johannitern z.B. die Ausildung macht und dann (vorausgesetzt die lassen dich gehen) beim DRK oder so anfängt? Oder muss man da womöglich noch eine "Aufnahmeprüfung" machen?

Fragen über Fragen :-)
Danke für die Antworten!!!

Gruß Kalisha

Du kannst wechseln, wie dir lustig ist, solange du das selbst bezahlt hast, ansonsten gilt das was schon erwähnt wurde - wenn du dich verpflichtet hast, geht ein wechsel meist schwer.
Es ist jedoch nciht ganz unmöglich, denn man aknn sowas absprechen, wenn man ne guet Begründung hat. Z.B. du ziehst drinegnd wohin um, wo es keine JUH gibt und du stattdessen beim DRK oder ASB nur machen könntest.

Tux
22.08.2003, 18:56
In Niedersachsen dürfen die RS noch einiegs mehr *g*
Und das ist auch gut so.


Original geschrieben von harlekyn


Mir sind Gerüchte über AIPler auf NEFs in der Pfalz zu Ohren gekommen! Weis jemand was genaues?


AIPler auf NEFs hab ich öfter gehört. In einigen Bundeslädnern darf man nämlich schon seinen "Notarzt"-Lehrgang während der AIP-Zeit tätigen.
Die AIP-NAs sind dann aber vermutlich mit nem erfahrenen NA untrrwegs um die Praxis zu lernen.

Eigentlich fatal das alles! Das Staatsexamen soll Bundesweit einheitlich sein? Pah! Was nützt das, wenn zig andere Dinge auf Landesebene geregelt sind?! Und das noch bei unserer "Europäisierung"