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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : erstes Staatsexamen



11.08.2003, 18:32
meine situation ist etwas kompliziert. ich habe das erste staatsexamen sehr lange hinausgezögert. jetzt versuche ich es im herbst zum zweiten mal im Frühjahr 2004.


ich habe alle scheine für das zweite examen. so das ich bei bestehen, im Herbst 2004 das zweite ablegen möchte, anschliessend PJ. Muss ich jetzt nach neuer AO studieren?
Welche Scheine müssen neu gemacht werden ?

mfg

DoktorW
11.08.2003, 19:04
Original geschrieben von Unregistered
jetzt versuche ich es im herbst zum zweiten mal im Frühjahr 2004

HÄ???

*nixblick*

MissRaffaello
11.08.2003, 21:06
Also, wenn ich das richtig blicke, machst Du jetzt am 27./28. August Dein 1. Staatsexamen? Das ist nach der alten AO. Wenn Du das Examen bestehst, studierst Du auch nach der alten weiter und kannst Dein 2. Examen nächstes Jahr machen.
Nur, wenn Du bis zum 1.10.2003 Dein 1. Staatsexamen noch nicht hast, kommst Du in die neue AO, dann brauchst Du auch für das 2. Stex nicht mehr zu lernen, sondern machst nach dem PJ das Hammerexamen.

Dann Good Luck!

MissR

Sebastian1
11.08.2003, 22:06
Und wenn das zutrifft, fällst du in eine Riesenlücke. Nämlich in eine der übergangsregelunbgen. Du müsstest in dem Fall, dass du dein 1 Stex im Frühjahr machst und dann im Herbst 04 dein zweites Machen willst, das NEUE 2. Stex machen. Dieses wird aber dann noch gar nicht angeboten. Ich weiss nicht einmal genau, ob der Übergang ins PJ zu diesem Zeitpunkt OHNE 2. Stex (altes, was du nicht machen kannst und neues, was NACH dem PJ erfolgt) bereits möglich ist.
Diese "wenigen Ausnahmefälle" werden nämlich leider NICHT berücksichtigt und bisher scheint es auch keine Absichten zu geben, daran etwas zu ändern. Das heisst - Wartezeit auf das neue 2. Stex, bis du deine Approbation erhalten kannst.
Ob man sich letztendlich DOCh noch eine Regelung überlegt, weiss ich nicht. Daher wäre mein Tipp: DRINGEND 1. Stex vor dem 1.10.03, also jetzt. Aber dafür müsstest du bereits angemeldet sein.

Gruß,
Sebastian

12.08.2003, 11:14
hallo,

dann darf ich bis herbst 2006 auf das hammerexamen warten, zwischenzeitlich noch ein paar zusatzscheine machen etc???
Ja das ist ja klasse- dann überlege ich mir lieber das studium abzubrechen.

Sebastian1
12.08.2003, 11:19
Wende dich am besten umgehend an dein zuständiges LPA.

12.08.2003, 15:49
Hallo,

ich habe der lpa nrw ein fax geschickt. mal sehen was sich ergibt. wenn es ein ergebnis gibt, werde ich dies hier veöffentlichen.

wer hat genau dasselbe problem? meldet euch, je mehr leute sich beschweren, desto eher sind behörden zu regelungen bereit.

meine email. [email protected]

mfg
boga

22.08.2003, 16:58
Verdammt, es ist genauso, wie Sebastian 1 sagt.
Check dazu mal http://www.approbationsordnung.de/AO/uebergang.html
- da steht das ganze Unglück nochmal schwarz auf weiß.
Und wem haben wir das alles zu verdanken ?
Bürokraten aus diversen Ministerien, ihres Zeichens Juristen, die doch noch nie ne Klinik von innen gesehen haben. Dafür aber im Gegenzug ein leicht zu durchschauendes Examenssystem besitzen.
Was soll man dazu noch sagen ?

22.08.2003, 18:03
Nicht jammern! Mitmachen + Weitersagen!

Alle die das alte 2. noch bis 2006 machen wollen, aber nicht sollen dürfen, da sie im Herbst noch nicht das erste haben:

Ihre E-Mail-Adresse an:

[email protected]

Denn gemeinsam fühlen und sind wir stark!

alien2001
24.08.2003, 20:27
Ja macht alle bei dieser Unterschriftenaktion mit, sagt es an eurer Uni weiter, denn ihr seid nicht die Einzigen, die davon betroffen sind!!!! :-???
Das kann sich das BGM nicht leisten, da es viele Studenten gibt und (ab nächster Woche) geben wird, die alle ihre Scheine schon haben, nur das 1. Examen bis jetzt noch nicht gemacht haben.
Diese Studenten werden für 3 Semester aufs Eis gelegt und müssen warten, bis sie das Hammerexamen machen dürfen!
Aber wie wir wissen besteht ja zur Zeit Ärztemange!
Also nicht jammern, mitmachen und weitersagen!!! :-)
Immer positiv denken

Sebastian1
08.09.2003, 06:44
Interessant; ich muss gestehen, das mir der Wortlaut so genau nicht mehr in Erinnerung war. Wenn er so, wie du ihn geschrieben hast, korrekt ist, müsste das tatsächlich so interpretiert werden. Aber ich glaube, irgendwo ist da ein Haken.

Ein bisschen ut sich übrigens was in der ganzen Sache, aber wie gesagt, nur ein bisschen: Der Zeitpunkt des erstmaligen anbietens der neuen M2 scheint zu kipenn und vorgezogen zu werden.

Dennoch müssten betroffene erstmal ihre neuen Scheine vorweisen können (also Scheine nach neuer AO ausgestellt + Blockpraktika + zusätzliche Scheine wie z.B. Humangenetik, Anästhesie, Geschichte der Med.....).Ob das so ohne Zeitverlust geht, wage ich mal einfach immer noch stark zu bezweifeln.

Gruß,
Sebastian

ada
08.09.2003, 09:27
liebe leute,
dann zitiert den paragraphen bitte doch auch richtig:

(2) Studierende nach § 42, die am 1. Oktober 2003 die
Ärztliche Vorprüfung bereits bestanden haben, den Ersten
Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aber noch nicht bestanden
haben, legen diesen bis zum 1. Oktober 2005 nach der
Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1987 (BGBl. I S. 1593), zuletzt
geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. April 2002
(BGBl. I S. 1467), ab.
Für das weitere Studium nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
gelten die Vorschriften dieser Verordnung, (...)


auch der zweite satz bezieht sich auf die im ersten satz erwähnten studierenden. also kein "sollte", "falls", sonstiges.
wer am 1.10. 2003 das 1. stex nicht bestanden hat, muß nach neuer ao weiterstudieren, fertig, ab.
ist schlimm, ist aber so.


gruß, ada