arzt_im_dienst
09.06.2013, 16:43
Chill mal. Du bist nicht paranoid, sondern einfach nur durch den Wind :-)
Ausschlaggebend ist das Kontrollblatt, nicht die Email.
Wenn es im Kontrollblatt steht, ist alles paletti. Die Email bekommst du nur, wenn dein Kontrollblatt eingelesen wurde. Die Email ist keine Eingangsbestätigung.
Bei mir war es so: online beworben, ausgedruckt, verschickt, Email erhalten, dass Kontrollblatt bereitgestellt wurde, kontrolliert und fertig.
jo so war es bei mir auch bei der bewerbung.
aber beim änderungsantrag scheint man/scheine ich keine mail bekommen zu haben, dass es eingelesen wurde.
aber schlussendlich ist es jetzt egal weil das kontrollblatt zählt, richtig?
Ausschlaggebend ist das Kontrollblatt, nicht die Email.
Wenn es im Kontrollblatt steht, ist alles paletti. Die Email bekommst du nur, wenn dein Kontrollblatt eingelesen wurde. Die Email ist keine Eingangsbestätigung.
Bei mir war es so: online beworben, ausgedruckt, verschickt, Email erhalten, dass Kontrollblatt bereitgestellt wurde, kontrolliert und fertig.
jo so war es bei mir auch bei der bewerbung.
aber beim änderungsantrag scheint man/scheine ich keine mail bekommen zu haben, dass es eingelesen wurde.
aber schlussendlich ist es jetzt egal weil das kontrollblatt zählt, richtig?