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klotzi
29.05.2013, 00:59
Blöde Frage: Gilt die Frist vom 31.5. nur für das Abschicken des Onlineformulars, oder muss bis dahin auch zumindest das ausgedruckte Formular losgeschickt werden?
Auf der HSS-Seite steht nämlich, dass die "Unterlagen" bis Mitte Juni eingereicht werden können. Nur bin ich mir nicht zu 100% sicher, ob zu den Unterlagen nur das 'externe' Zeug gehört (Abizeugnis, Meldezettel etc.), oder auch das ausgedruckte Antragsformular. ;)

Ich gehe mal stark davon aus (bzw. bin mir zu 99% sicher), dass mit "Unterlagen" auch das Antragsformular gemeint ist, und bis 31.5. lediglich der Online-Antrag übermittelt werden muss und der komplette Rest auch danach noch eingereicht werden kann. Aber ich möchte lieber auf Nummer sicher gehen. ;)

Danke

lio
29.05.2013, 01:13
Auf der HSS-Seite steht nämlich, dass die "Unterlagen" bis Mitte Juni eingereicht werden können. Nur bin ich mir nicht zu 100% sicher, ob zu den Unterlagen nur das 'externe' Zeug gehört (Abizeugnis, Meldezettel etc.), oder auch das ausgedruckte Antragsformular. ;)
Die Einsendefrist 15. Juni gilt für alle Unterlagen inkl. unterschriebenem Antragsformular.
http://www.hochschulstart.de/index.php?id=termin_ws