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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stellenwechsel & Arbeitslosigkeit



dogdog
30.05.2013, 11:32
Moinsen,

ich habe meine aktuelle Arbeitsstelle gekündigt und werde erstmal ein paar Monate Auszeit nehmen bevor ich mich wieder ins Berufsleben stürze.

Meine Frage: muss ich mich für die Zwischenzeit arbeitslos melden, wenn ich eh keine Geldleistungen in Anspruch nehmen möchte (die ich ja auch erstmal garnicht bekäme, weil ich ja selber gekündigt hab)? Ist es von Vorteil wenn ich arbeitslos gemeldet bin ich jetzt zum Beispiel durch Unfall in der Zwischenzeit berufsunfähig werde?

Für Infos oder Ratschläge wäre ich sehr dankbar!

Moorhühnchen
30.05.2013, 21:35
Hallo,

vielleicht hilft Dir dieser Thread weiter: http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=76715

Wenn Du es Dir finanziell leisten kannst, die Zeit zu überbrücken, MUSST Du Dich nicht arbeitslos melden. Trotzdem daran denken, daß solche Dinge wie Krankenkasse und Versorgungswerk mit einem Mindestbeitrag weitergezahlt werden müssen.
Das Versorgungswerk hat mir zB. nach 6 Wochen ohne Arbeit unerwarteterweise eine Mahnung in Höhe von knapp 1000 Euro zugeschickt, weil ich vergessen hatte mich ab/umzumelden. Nachzahlen mußte ich dann allerdings nur den Mindestsatz, man kann aber freiwillig mehr bezahlen.......

Was nun mit Berufsunfähigkeit bei einem eventuellen Unfall für Vor- und Nachteile bestehen, da hab ich leider keine Ahnung... :-nix

John Silver
02.06.2013, 19:35
Es besteht kein Zwang, sich arbeitslos zu melden. Es ist jedoch sicher empfehlenswert, da das Arbeitsamt dann wenigstens die Beiträge für die Kranken-, die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung übernimmt. Andernfalls muss man diese Beiträge selbst zahlen. Ferner ist die Zeit der Arbeitslosigkeit für die Steuererklärung relevant, da die Monate ohne Einkommen den Jahressteuersatz unter Umständen erheblich mindern und einem eine schöne Rückzahlung bescheren.

Sich arbeitslos zu melden, ist auch kein Akt. Man muss nur einmal hin und einen Beratungstermin wahrnehmen; sich von Berater(in) ein Paar (unattraktive) Stellenangebote vorlesen lassen; höflich, mit dem Hinweis auf falsche Fachrichtung, fehlende Weiterbildungsermächtigung oder ähnlichen plausiblen Grund, ablehnen; heimgehen. Da Du nicht vorhast, Geldleistungen (außer Versicherungsbeiträgen) zu beziehen, wird das Arbeitsamt auch nicht allzu eifrig dabei sein, Dir irgendwelche Stellen zu vermitteln. Wenn Du den neuen Vertrag unterschreibst, setzt Du das Arbeitsamt mit einer kurzen Nachricht in Kenntnis, und fertig.

Außerdem ist man von einer Zahlung des Arbeitslosengeldes nicht grundsätzlich ausgeschlossen, nur weil man selbst gekündigt hat; die Sperre beträgt drei Monate. Wenn Deine "Auszeit" etwas länger dauert, kommen Dir ein Paar Euro sicher nicht ungelegen, oder?

LasseReinböng
03.06.2013, 20:14
Außerdem ist man von einer Zahlung des Arbeitslosengeldes nicht grundsätzlich ausgeschlossen, nur weil man selbst gekündigt hat; die Sperre beträgt drei Monate.

Und in den drei Monaten erhält man dann ALG II anstatt des "echten" Arbeitslosengelds. Es sei denn, das eigene Vermögen überschreitet eine bestimmte Grenze.

WackenDoc
03.06.2013, 20:18
In nem anderen Forum hat mir ein Jurist mal verklickert, dass es eigentlich Pflicht ist, sich arbeitslos zu melden (müsste aber nochmal nach dem Paragraphen fragen).
Da man nur sich selbst damit schädigt, wenn man es nicht meldet (vor allem wenn man die Zeit incl. Versicherungen selbst finanzieren kann), interessiert es keinen.

Salzi19
04.06.2013, 19:50
Das Arbeitsamt zahlt einem die ganzen Beiträge aber nur, wenn man schon mal 12 Monate was gearbeitet hat...und in der GkV kann man sich dann nur freiwillig versichern, wenn man schon mal 12 Monate in einer GVK war....sonst darf man sich ne Private suchen...

LasseReinböng
04.06.2013, 20:57
Das Arbeitsamt zahlt einem die ganzen Beiträge aber nur, wenn man schon mal 12 Monate was gearbeitet hat...und in der GkV kann man sich dann nur freiwillig versichern, wenn man schon mal 12 Monate in einer GVK war....sonst darf man sich ne Private suchen...

Wenn man weniger als 12 Monate gearbeitet hat, gibts ALG II, es sei denn, man verfügt über Privatvermögen, welches die Grenze überschreitet.

abcd
05.06.2013, 05:47
Zeiten in denen man arbeitslos gemeldet ist, zählen doch dann auch zu den Rentenversicherungszeiten. Wie das mit der Ärzteversorgung ist weiß ich allerdings nicht.

Wenn man aus wichtigem Grund kündigt, gibt es soweit ich weiß auch keine Sperrfrist. Was nun ein wichtiger Grund ist, hängt im Einzelfall wahrscheinlich am Sachbearbeiter.

Salzi19
05.06.2013, 08:16
Also zumindest beim bayerischen Versorgungswerk is es bei Zahnärzten egal, ob man arbeitslos gemeldet ist oder nicht, da man ohne Beschäftigung eh keinen Beitrag zahlt. Ich weiß aber nicht, ob das auch für Humanmediziner und andere Bundesländer gilt.