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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückzahlung



Paddyphone
01.06.2013, 17:27
Hallo, und zwar habe ich eine Frage zu der Rückzahlung an der Uni Witten/Herdecke.

Was passiert, wenn ich 3./4. Semester das Studium abbreche (, weil ich keine Lust mehr habe oder weil ich einfach durch die Prüfungen gefallen bin)? Muss ich trotzdem die gesamten 41.000 Euro zurückzahlen?

davo
01.06.2013, 21:15
Siehe http://sg.blog.uni-wh.de/?page_id=83

"Was geschieht bei Abbruch des Studiums?

Für den abgebrochenen Studienabschnitt wird der Rückzahlungsbetrag für die an der UW/H verbrachten Semester, inklusive des Semesters des Studienabbruchs, anteilsmäßig vom regulären Rückzahlungsbetrag dieses Studienabschnitts in Bezug auf die Regelstudienzeit errechnet. Der so ermittelte Rückzahlungsbetrag darf den regulären Rückzahlungsbetrag für diesen Studienabschnitt nicht übersteigen."

Da sich die FAQ der StudierendenGesellschaft sowohl an Sofortzahler als auch an Späterzahler richten vermute ich dass dies gleichermaßen für Sofortzahler wie für Späterzahler gilt. Wenn du ganz auf Nummer sicher gehen willst dann wende dich an die StudierendenGesellschaft und/oder an die Uni.