zahnfeeglas
05.06.2013, 23:02
Hallo,
es ist mir peinlich, als Studentin der Zahnmedizin diese Frage so zu stellen. Bürokratie ist immer was, wo ich allergisch reagiere. Neben den Abrechnungen mit gesetzlich Versicherten, wo ich eh nicht den Durchblick habe, habe ich schon vorletztes Semester gelernt, dass bei nach GOZ erbrachten Leistungen bei uns im Studentenkurs ein Steigerungsfaktor von 1 verrechnet wird. In der Annahme, die sei eigentlich üblich, habe ich dem Bruder meines Freundes empfohlen, in seiner Stadt seine dringende Behandlung im dortigen Studentenkurs machen zu lassen. Ihm wurde am Ende aber ein Steigerungsfaktor von 2,3 in Rechnung gestellt. Was jetzt natürlich Ärger mit sich gebracht hat, da er mir diese Falschinfo vorhält.
Mache ich dabei einen Überlegungsfehler? Oder unterscheiden sich die Steigerungssätze von Klinik zu Klinik so extrem? Ich würde ja mir vorwerfen lassen, dass ich blöd bin, wäre es aber nicht unlogisch? Also bei Behandlungen durch Assistenten oder niedergelassene Zahnärzte wird ja üblicherweise ein Faktor von 2,3 verrechnet, in Ausnahmefällen ja manchmal auch darüber. Irgendwie wäre es ja witzlos, die zeitaufwendigere Behandlung durch Studenten über sich ergehen zu lassen, wenn der Preis am Ende der gleiche ist? Mein Nichtwissen ist so peinlich, dass ich mal vorerst mich nicht intern informiert habe. Kann mir jemand weiterhelfen, was da (bei meinen Überlegungen?) falsch gelaufen ist?
es ist mir peinlich, als Studentin der Zahnmedizin diese Frage so zu stellen. Bürokratie ist immer was, wo ich allergisch reagiere. Neben den Abrechnungen mit gesetzlich Versicherten, wo ich eh nicht den Durchblick habe, habe ich schon vorletztes Semester gelernt, dass bei nach GOZ erbrachten Leistungen bei uns im Studentenkurs ein Steigerungsfaktor von 1 verrechnet wird. In der Annahme, die sei eigentlich üblich, habe ich dem Bruder meines Freundes empfohlen, in seiner Stadt seine dringende Behandlung im dortigen Studentenkurs machen zu lassen. Ihm wurde am Ende aber ein Steigerungsfaktor von 2,3 in Rechnung gestellt. Was jetzt natürlich Ärger mit sich gebracht hat, da er mir diese Falschinfo vorhält.
Mache ich dabei einen Überlegungsfehler? Oder unterscheiden sich die Steigerungssätze von Klinik zu Klinik so extrem? Ich würde ja mir vorwerfen lassen, dass ich blöd bin, wäre es aber nicht unlogisch? Also bei Behandlungen durch Assistenten oder niedergelassene Zahnärzte wird ja üblicherweise ein Faktor von 2,3 verrechnet, in Ausnahmefällen ja manchmal auch darüber. Irgendwie wäre es ja witzlos, die zeitaufwendigere Behandlung durch Studenten über sich ergehen zu lassen, wenn der Preis am Ende der gleiche ist? Mein Nichtwissen ist so peinlich, dass ich mal vorerst mich nicht intern informiert habe. Kann mir jemand weiterhelfen, was da (bei meinen Überlegungen?) falsch gelaufen ist?