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FizzleRi
10.06.2013, 18:07
Kann man eigentlich 2 Hausarztfamulaturen machen?

Grüße
Fizzle

Elena1989
10.06.2013, 18:25
Sicher, warum nicht?

Du brauchst nur noch zwei stationäre Famulaturen. Dann spricht natürlich nichts dagegen, zwei Monate beim Hausarzt zu famulieren.

konstantin
20.06.2013, 12:29
Man braucht zwei stationäre Famulaturen? Ich dachte 1 Monat stationär, 1 Monat ambulant + 2 Wahlmonate bzw. seit SS13 1 Monat Hausarzt und nur noch 1 Wahlmonat?

Elena1989
20.06.2013, 13:31
Man braucht zwei stationäre Famulaturen? Ich dachte 1 Monat stationär, 1 Monat ambulant + 2 Wahlmonate bzw. seit SS13 1 Monat Hausarzt und nur noch 1 Wahlmonat?

Nein, man braucht definitiv zwei. Bisher war es: zwei Monate stationär, plus ein Monat ambulant, plus ein Wahlmonat.

Jetzt entfällt der Wahlmonat und an seine Stelle tritt die Hausarztfamulatur.

Das ist die Approbationsordnung:http://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/BJNR240500002.html


Seltsamerweise steht da unter Famulatur die Hausarztfamulatur noch nicht mit drin, obwohl der Stand von Mai 2013 ist. Hm. Ich find zu der Hausarztfamulatur jetzt leider nicht den genauen Gesetzestext. Aber das betrifft einen sowieso erst, wenn man ab Herbst 2015 am schriftlichen Examen teilnehmen möchte.

konstantin
20.06.2013, 14:09
Nee, Herbst 2015 gibt's noch die Ausnahmeregelung. :) Also wer '15 schriftliches Examen schreibt braucht das Gott sei Dank noch nicht.

Elena1989
20.06.2013, 14:31
Nee, Herbst 2015 gibt's noch die Ausnahmeregelung. :) Also wer '15 schriftliches Examen schreibt braucht das Gott sei Dank noch nicht.

Oh stimmt, Entschuldigung. Hatte mich verlesen. Gilt also erst ab Frühjahr 2016.

Nurbanu
23.06.2013, 01:03
Den Gesetzestext, aus dem die Hausarztfamulatur hervorgeht, habe ich auch nie finden können, aber dafür vom Regierungspräsidium Ba-Wü ein Merkblatt.

http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1109929/rps-ref92-arzt-merk-famu.pdf

Die ambulante Famulatur kann auch in einer ärztlichen Praxis absolviert werden, also z.B. bei einem niedergelassenen Facharzt, der nicht an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt, aber auch bei einem Hausarzt.

Zanza
29.07.2013, 19:37
Hä? Die Gesetzesregelung, aus der das hervorgeht, ist die Ärztliche Approbationsordnung in der Novelle von 2012!

Nurbanu
29.07.2013, 20:30
Hä? Die Gesetzesregelung, aus der das hervorgeht, ist die Ärztliche Approbationsordnung in der Novelle von 2012!

Ja, und darin habe ich die Hausarztfamulatur nicht gefunden. Ist mir aber auch wurscht, denn das Merkblatt tut's auch.

GrandBranleur
22.09.2013, 22:29
Nee, Herbst 2015 gibt's noch die Ausnahmeregelung. :) Also wer '15 schriftliches Examen schreibt braucht das Gott sei Dank noch nicht.

:-party

Zum Glück.

sheep
19.11.2013, 21:58
@nurbanu: also könnte ich theoretisch auch in ner radiologischen praxis famulieren?

Nurbanu
19.11.2013, 22:23
Laut Merkblatt ja (ambulante Famulatur, nicht Hausarztfamulatur):

Einrichtungen der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet werden
• Ambulanz und Notaufnahme im Krankenhaus einschließlich Polikliniken
• Radiologische Diagnostik im Krankenhaus

Geeignete ärztliche Praxen
• Praxen niedergelassener Haus- bzw. Fachärzte

davo
29.09.2014, 12:27
Ja, und darin habe ich die Hausarztfamulatur nicht gefunden. Ist mir aber auch wurscht, denn das Merkblatt tut's auch.

Siehe https://www.uni-due.de/medizinstudium/AeAppO-4Stand_01-01-2014-Art4c-Neufassung14-01-2013.pdf auf Seite 14.