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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Uniwechsel nach eigener Exmatrikulation ?



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Tini91
12.06.2013, 14:38
Hallo !

Ich habe folgendes Problem:
Bis Ende des Semesters muss ich alle meine Scheine bekommen.
Da mich dieser zusätzliche Druck gerade im Moment verunsichert, überlege ich derzeit nach Alternativen.

Wäre es demzufolge möglich, dass ich mich jetzt exmatrikuliere (zum derzeitigen Stand habe ich ja noch einen Prüfungsanspruch, da ich ja noch Versuche übrig habe und bis Ende des Semesters Zeit habe.) und mich dann an einer anderen Uni für ein höheres Semester bewerbe ? Und dort die restlichen Scheine nachhole ?

Der Hintergedanke ist eben der, dass ich im Falle des Nichtbestehens von der Uni zwangsexmatrikuliert werde und dadurch den Prüfungsanspruch verliere.

Wäre es dann nicht sinnvoller, sich selbst z.B. vor einem letzten Versuch zu exmatrikulieren und woanders neu anzufangen ?

Ist das so von der Vorgehensweise her möglich ?

(Wohlwissend, dass vermutlich Fehlversuche an einer potentiellen neuen Uni angerechnet werden...)

Lernen muss man hier und dort... das ist mir klar... nur ist es so, dass der Kopf eben mitmachen muss... und wenn man ständig ins Grübeln kommt... ist das nicht die beste Vorbereitung...

Wie auch immer... vielleicht kann mir ja jemand von euch sagen, ob meine beschriebene Vorgehensweise so an sich umsetzbar und machbar wäre.

Vielleicht hat ja jemand ähnliches Prozedere schon mal gemacht ?

Ich bin um jede Hilfe dankbar ! :)

SuperSonic
12.06.2013, 16:21
Deine Überlegungen sind schön und gut, aber ein Uniwechsel mitten im Studium ist ohne Tauschpartner kaum durchführbar. Wahrscheinlich müsstest du dich bei HSS erneut für das 1. FS bewerben und damit rechnen, deine bisherigen FS zu "verlieren", da die Unis nicht zum Höherstufen verpflichtet sind.

Wie viele Scheine fehlen dir in diesem Semester denn noch?

Tini91
12.06.2013, 16:39
Es sind zwei Scheine.

Mein Gedanke war eben der, dass ich mich jetzt exmatrikuliere und mich nun bei anderen Unis für ein höheres Semester bewerbe. Die Anmeldefrist läuft da ja schon.
Das heißt, ich würde mich für das WS 2013/14 bewerben.

Im Moment würde ich das auch in Kauf nehmen, wenn ich auf das 1. FS zurückgestuft würde - besser als wenn ich gar nicht mehr studieren könnte.

Entscheidend ist eben, ob ich den Prüfungsanspruch behalte, wenn ich mich jetzt exmatrikuliere.

Bis Ende des Semesters müsste ich alle Scheine vorlegen können, andernfalls erfolg die Exmatrikulation der Uni und damit der Verlust auf den Prüfungsanspruch.

"Rette" ich mich quasi davor, wenn ich der Uni zuvor komme und mich jetzt exmatrikuliere ? Das ist die Frage. Zum derzeitigen Stand hätte ich ja noch den Prüfungsanspruch.

Ach, diese Gedanken machen mich noch wirr. ^^

Danke Dir trotzdem schon mal sehr ! :)

Medi Freak
12.06.2013, 17:15
wenn du nen tauschpartner findest, kannste gern wechseln, nur musste eben erstmal jemand finden und B) wird der- oder diejenige nicht begeistert sein, was bei euch für ein """""tolles"""" prozedere herrscht
ach und bist du von Göttingen???
ich glaube das wird bald zum trend werden und die unis werden sowas dann alle machen....ist ja toll!

ehemaliger User_29072015
12.06.2013, 18:25
Wenn du die Zeit hast und ein gutes Abi würde ich mich exen.

epeline
12.06.2013, 18:28
wenn er jetzt mal in semester x ist, das ws wäre semester y.
und er ext sich jetzt.
dann kann er sich doch zum ws an einer uni wieder für semester y bewerben?

lio
12.06.2013, 19:39
Seid ihr euch denn sicher, dass die Frist nicht auch nach Exmatrikulation weiterläuft? Wie steht das denn in der Prüfungsordnung?

Meinem Bruder ist nämlich genau das passiert (allerdings nicht in Medizin). Er hatte sich zum 1. Oktober 2011 exmatrikuliert. Im April 2012 kam dann ein Bescheid, dass er - weil er nicht zur Wiederholungsprüfung im März angetreten war - seinen Prüfungsanspruch endgültig und deutschlandweit verloren hat. Obwohl er schon längst an einer anderen Uni studiert hat.

Nurbanu
12.06.2013, 22:55
Schau mal hier rein:

http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=82852

"drohende Exmatrikulation"

Tini91
13.06.2013, 15:43
Hallo !

Korrekt, Göttingen... spricht sich offensichtlich immer weiter herum ?!

@ lio
Was kam dann letztlich raus ? Prüfungsanspruch dann wirklich endgültig verloren ? Oder wie ging es genau weiter ?

Den anderen Forumsbeitrag habe ich auch schon gelesen.

Pures Chaos ist das in Göttingen. Einfach furchtbar. Keiner hier kann einen richtig beraten, was man für Alternativen hätte.

Ich hoffe, das wird NICHT deutschlandweit zum Trend.

Liebe Grüße

*m0rpheus*
14.06.2013, 01:20
Hallo!

Ich habe auch in Göttingen studiert, nach dem Physikum musste ich allerdings in eine andere Stadt, da ich lediglich einen Teilstudienplatz hatte. Darf ich fragen, in welchem Semester du angefangen hast und welche Scheine du noch zu erlangen hast?
Grundsätzlich kannst du dich jetzt exmatrikulieren und ab dem kommenden Wintersemester an einer anderen Uni fortsetzen, sofern du einen Platz erhältst. Ob das sinnvoll ist, weiß ich nicht, denn eventuell musst du dann noch ganze Praktika nachholen und an jeder Universität weht ein anderer Wind. Außerdem werden deine Fehlversuche angerechnet.
Selbst wenn du in Göttingen zwangsexmatrikuliert wirst, heißt das noch nicht, dass der Prüfungsanspruch verloren ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn du eine Prüfung dreimal, also endgültig nicht bestehst.
Ich an deiner Stelle würde vernünftig und vorsichtig vorgehen. Nur wenn du sicher bist, dass du Chancen hast, die Klausuren zu bestehen, würde ich antreten. Denn wenn du endgültig nicht bestehst, ist es definitiv vorbei mit dem Medizinstudium.
Geh doch am besten zu Frau Junga ins Studiendekanat und lass dich von ihr beraten.

Liebe Grüße

lio
14.06.2013, 14:04
@ lio
Was kam dann letztlich raus ? Prüfungsanspruch dann wirklich endgültig verloren ? Oder wie ging es genau weiter ?

Der Prüfungsanspruch ist endgültig weg, ja. In der Prüfungsordnung stand, dass die Prüfung innerhalb von zwei Semestern bestanden werden muss. Die freiwillige Exmatrikulation hat an dieser Frist nichts geändert.
Wir waren wirklich geschockt, dass das Prüfungsamt so genau Buch darüber führt und ein halbes Jahr nach der Exmatrikulation noch so einen Bescheid schickt :-nix

maniac89
14.06.2013, 14:20
Aber ich geh mal davon aus, dass er dann trotzdem einfach an der anderen Uni weiterstudiert hat und das keine Konsequenzen hatte, oder?

lio
14.06.2013, 14:32
Aber ich geh mal davon aus, dass er dann trotzdem einfach an der anderen Uni weiterstudiert hat und das keine Konsequenzen hatte, oder?
Ich vermute, dass das kein Problem gewesen wäre. Er hat trotzdem das Fach gewechselt - als Nicht-Mediziner hat man ja auch mehr Optionen (Wechsel in ein verwandtes Fach, von Bachelor auf Lehramt und so weiter).

Bei Medizin hätte ich größere Skrupel, wenn irgendwo ein rechtskräftiger Bescheid liegt, dass ich das Fach eigentlich nicht mehr studieren darf :-nix

ehemaliger User_29072015
14.06.2013, 14:55
In Göttingen sind doch eh alle wirr seit der neuen Studienordnung - ok, wird vermutlich auch überall so sein und wir die als erste dran sind fressen es wieder ab.

Wahrscheinlich kannst du klar überall anders weiterstudieren, weil du ja die 3 Versuche nicht ausgenutzt hast. Frag doch mal Frau Dawe.

davo
14.06.2013, 14:56
Bei Medizin hätte ich größere Skrupel, wenn irgendwo ein rechtskräftiger Bescheid liegt, dass ich das Fach eigentlich nicht mehr studieren darf :-nix

Vor allem weil das, selbst wenn es irgendwie durchrutscht, auch später im Beruf noch enorme Probleme verursachen kann. Approbation, Haftung, usw.

lio
14.06.2013, 15:37
Wahrscheinlich kannst du klar überall anders weiterstudieren, weil du ja die 3 Versuche nicht ausgenutzt hast. Frag doch mal Frau Dawe.
Es steht ganz eindeutig in der neuen Prüfungsordnung, dass die Prüfung mit Ablauf der 18-Monte-Frist endgültig nicht bestanden ist (unabhängig davon, wie viele Versuche man in dieser Zeit genutzt hat).


Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Möglichkeit mehr zur Ablegung noch fehlender Leistungskontrollen; die entsprechende Lehrveranstaltung ist dann endgültig nicht bestanden.

Kandra
14.06.2013, 16:36
Ich muss jetzt mal ne unangenehme Frage stellen: Man hatte doch eine 18-monatige Frist um alle Scheine nachzuholen oder nicht? Das sind 3 Semester, sprich ein halbes Bachelorstudium an der Uni. Wieso fällt dir erst jetzt auf, dass du Ende des Semesters exmatrikuliert wirst und wieso fehlen dir noch 2 Scheine?

Muriel
14.06.2013, 16:41
So wie ich das verstanden habe, ist es so, dass diese Regelung ganz neu ist, aber auch rückwirkend gilt, so dass Leute, die aus irgendeinem Grund ihre Scheine bisher nicht gemacht haben, plötzlich damit konfrontiert wurden.

roxolana
14.06.2013, 17:12
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas rechtens sein soll, vor allem rückwirkend. Am besten Hartmannbund oder Marburger Bund beitreten und einen der dortigen Anwälte konsultieren.

Tini91
14.06.2013, 19:55
@ lio

Danke, dass du so offen bist !
Darf ich fragen, an welcher Uni bzw. in welchem Bundesland das der Fall war ?
Ich frage deshalb, weil mir inzwischen erklärt wurde, dass ich den Prüfungsanspruch NICHT verlieren würde, wenn ich mich vor den Klausuren selbst exmatrikulieren würde.
Am Beispiel deines Bruders sieht man ja, dass das offensichtlich nicht (unbedingt) zutreffen muss, was mir gesagt wurde. Deswegen danke für den Erfahrungsbericht.
Entweder war es bei mir eine Falschberatung oder es ist abhängig vom/n Bundesland/Uni.?

Steht das eigentlich irgendwo niedergeschrieben, Approbationsgesetz oder Hochschulgesetz ? Der Studienordnung konnte zumindest ich dahingehend nichts Hilfreiches entnehmen. Vielleicht weiß' jemand besser Bescheid.
Ja, es ist wirklich wirr hier in Göttingen. Deswegen muss man für jeden Hinweis dankbar sein !!!

Zu den anderen Fragen:
Bei mir ist es das 8. Semester, Physio und Histo stehen noch aus.
Wieso so viele Semester ? - Eigene Krankheit und Pflegefall in der Familie.
Wie ich angefangen habe zu studieren, galt diese 18 Monate Regelung nicht, sondern dass man nach dem dritten Fehlversuch exmatrikuliert wird - ohne zeitliche Vorgaben.
Im WS 2012/13 wurde dann beschlossen, dass diejenigen, die bis dahin schon länger als 18 Monate für einen Leistungsnachweis brauchten bis Ende SS2013 Zeit haben, alle nachzuholen.
Da bei mir das im letzten WS aber nicht möglich war, hat sich das eben jetzt "aufgestaut".

Wie mein Leben gelaufen ist, kann ich nun mal nicht ändern.

Dass Fehlversuche an einer neuen Uni angerechnet würden, ist mir auch klar. Der Prüfungsdruck alleine ist schon sehr groß, egal wo man studiert, aber dieser zusätzliche "Zwangsexmatrikulationsdruck" kommt jetzt eben noch dazu. Kopfproblem !
Da würde ich lieber an einer anderen Uni, sofern ich überhaupt unterkäme, den ganzen Kurs nochmal machen, zwar auch mit dem Prüfungsdruck (logisch), aber ohne diesen zusätzlichen Druck.
Denn wie schon angesprochen wurde: Ist der Prüfungsanspruch erstmal weg, schaut man tief in die Röhre.
Lieber woanders neuanfangen.

Würden Marburger Bund und Hartmannbund denn tätig, wenn man sich alleine hinwenden würde ?
Wieso hat die Fachschaft das noch nicht gemacht ?!
Oder läuft da schon was ? Ich weiß jedenfalls nix.

Es wäre eben gut, wenn man einen Plan B hätte oder zumindest eine konkrete Beratung bekäme.
Ja, Frau Dawe, Frau Junga-Parschau, Dekanat, etc. ...

Die Hauptaussage ist, wenn man in diesem Semester nicht alle Scheine hat, dass es dann vorbei ist.
Aber wenn man sich informiert, was man denn sonst für Möglichkeiten hätte (selbst exmatrikulieren, Schein woanders im Ausland nachholen, etc. ) wird einem nicht richtig weitergeholfen. Vermutlich wissen sie es selbst nicht genau.
Sorry, aber ich kann es mir inzwischen nicht mehr anders erklären.

Unterm Strich bleibt das Gefühl:
Die Leute, die zu lange für einen Schein brauchen - Gründe dafür sind unwichtig - ,müssen weg - egal wie. Schnell Prüfungsordnung ändern mit rückwirkender Geltung - friss oder stirb.
Der Eindruck entsteht jedenfalls. Vielleicht geht es nicht nur mir so, was den Eindruck zum ganzen Chaos jetzt angeht.

Schönes Wochenende !