PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studienplatzklage ja ode rnein?



Seiten : [1] 2 3

coala43
14.06.2013, 10:40
Ich habe 13 Wartesemester und ein BAi von 3,0. Glaubt ihr da sreicht dieses Jahr zum reinkommen?Der Mensch bei der Studienklage meinte eher nicht

SuperSonic
14.06.2013, 11:00
Letztes Wintersemester war die Grenze 12 (2,5), d. h. alle mit 13 Wartesemestern haben einen Platz bekommen.
http://www.hochschulstart.de/index.php?id=3947

Im Jahr davor auch.
http://www.hochschulstart.de/index.php?id=3208

PRIND
14.06.2013, 11:05
Das "der Mensch bei der Studienklage eher nicht meint" spricht nicht gerade dafür, dass er sonderlich seriös ist...

Wie Sonic schon sagte sieht es eher so aus, dass deine Chancen einen Platz zu erhalten recht gut sind.

Abgesehen aber davon ob du einen Platz bekommst, oder nicht, würde ich dir dringend davon abraten einen Studienplatz einzuklagen. Die Chancen das du über eine Klage einen Platz bekommst sind wirklich sehr gering und bei einem finanziellen Aufwand der schnell 5-stellig ist, lohnt es sich nicht diesen Weg zu gehen. V.a. da du doch eh schon 6 1/2 Jahre gewartet hast.

maxz
14.06.2013, 11:08
Wenn du 20.000 Euro zuviel hast (;

Ich würd nicht klagen für soviel Geld, bei einer Chance, die weit unter 100% liegt. Warte lieber noch die kurze Zeit.

coala43
14.06.2013, 11:47
ich habe aber doch ne rechtschutzversicherung

coala43
14.06.2013, 11:48
ich habe ne 2jähreige tochter, mit de rich nnicht noch 2jahre länger warten kann, außerdem bin ich gerad ein nem fernunistudium eingeschrieben, ich sammle also keine wartesemester mehr

PRIND
14.06.2013, 11:50
Eine Rechtsschutzversicherung zu haben heißt aber noch lange nicht, dass diese eine Studienplatzklage auch abdeckt. Hast du dich diesbezüglich denn schon informiert?

coala43
14.06.2013, 12:01
Ich bin ortsgebunden, ich habe ne kleine Tochter und bin aleinerziehend. Bez. der Versicherung, habe ich mich erkundigt, die meinten das das geht, aber halt mit Selbstbeteiligung.
ich habe doch gar keine Wahl, ich muss das für mich und meine Tochte rmachen.
Meinen Mas terplatz haben Sie aufgrund von nciht genügens Leistung und Äquivalenz mit einem Bachelor aus dem Ausland abgelehnt.

ehemaliger User_25062015
14.06.2013, 13:05
Sorry aber gerade weil du ne kleine Tochter hast würd ich doch kein Geld in ne Klage investieren, wenn du doch eigentlich in naher Zukunft nen Platz bekommen würdest. :-nix Da würd ich lieber in der Zwischenzeit arbeiten und Geld verdienen, anstatt es aus dem Fenster zu werfen..

davo
14.06.2013, 13:18
Warum schreibt sich jemand der Medizin studieren will in ein Studium ein sodass er/sie keine Wartesemester mehr sammelt?! Das ist doch wirklich nicht sehr clever.

ehemaliger User_25062015
14.06.2013, 13:20
Warum schreibt sich jemand der Medizin studieren will in ein Studium ein sodass er/sie keine Wartesemester mehr sammelt?! Das ist doch wirklich nicht sehr clever.

Bin mir auch nicht ganz sicher, ob das hier nicht eventuell ein Fake is..

PRIND
14.06.2013, 13:37
Hier passt so einiges nicht zusammen...

Ich gebe dir den Rat erstmal dein Leben zu sortieren und mit Familie und Freunden deine jetzige Situation zu besprechen. Medizin studiert man nicht mal eben so nebenher und auch wenn es sehr löblich ist, dass du für deine Zukunft und die deiner Tochter hart arbeiten willst, solltest du erst deine Prioritäten ordnen. Denn - sofern deine Schilderungen so überhaupt zutreffen - es scheint so, dass da einiges bei dir ein wenig durcheinander gelaufen ist.

pani
15.06.2013, 09:53
Eine Rechtsschutzversicherung, die bei einer Studienplatzklage einspringt? Aha, aha...
Soweit ich weiß, das habe ich aber auch nur gelesen, kann das 1 bis 2 Semester dauern, ehe man eine Studienplatzklage durch hat.

Ich bin selbst alleinerziehende Mutter. Mein Sohn ist 15 Monate alt. Und nach einiger Recherche weiß ich, dass es alleinerziehenden Studenten nicht schlecht geht...
Was hast du denn an dieser Fernuni studiert?
Es heißt ja gemeinhin, dass das Medizinstudium Deutschlands kompliziertestes Studium sei. Überlege noch mal: dein Erststudium ist wegen ungenügender Leistungen beendet?! An Fernunis kann man insgesamt nur "simplere Dinge" studieren.
Mach dich schlau, und zwar sehr selbstkritisch, ob du den Herausforderungen gewachsen sein wirst, ob du die nötigen Kenntnisse und das nötige Verständnis mitbringst.

Viele Grüße!

coala43
15.06.2013, 14:48
Um einige Sachen klar zustellen. Ich habe im Ausland gelebt und studiert und bin gerade in Deutschland in einem BAchelor eingeschrieben, da die Leistungen aus dem Ausland nicht äquivalent genug waren.
Ich warte jetzt bis August, ob ich eine Zusage für Medizin bekomme oder nicht.
Und ja mein Leben ist oft durcheinander, aber ich verbiete mir jegliche Beleidigung meiner Person.
Und fake bin ich auch nicht.

medizininteressiert
15.06.2013, 17:36
--An Fernunis kann man insgesamt nur "simplere Dinge" studieren.--

Psychologie, Wirtschaftsinformatik, Jura - simpel?

Coxy-Baby
15.06.2013, 18:04
Psychologie, Wirtschaftsinformatik, Jura - simpel?

Nunja wenn wir mal zur Fernuni Hagen schauen...dort gibt es kein klassisches Psychologiestudium, es fehlt die klinische Psychologie und damit das was die meisten sich unter Psychologie vorstellen und mit dem Jura Abschluss kann man "nicht mal" rechtsanwalt werden....also schon ein Studium mit starken Einschränkungen....

medizininteressiert
15.06.2013, 18:07
--und mit dem Jura Abschluss kann man "nicht mal" rechtsanwalt werden--

gilt für jeden, ob nun Vollzeitstudent oder Fernstudent, wenn er nach dem 1. Staatsexamen aufhört.

davo
15.06.2013, 18:30
--und mit dem Jura Abschluss kann man "nicht mal" rechtsanwalt werden--

gilt für jeden, ob nun Vollzeitstudent oder Fernstudent, wenn er nach dem 1. Staatsexamen aufhört.

Hagen bietet kein Staatsexamen-Studium Jura an. Nur Rechtswissenschaften. Mit dem Hagener Studium bleibt einem also der Weg zum Volljuristen verwehrt. Das ist ungefähr so wie Bachelor Biomedizin vs. Staatsexamen Medizin.

Kyutrexx
15.06.2013, 18:39
So einige Schilderungen hauen hier nicht hin.


1.) Manche Rechtsschutzversicherungen decken auch Studienplatzklagen ab.
Das gilt insbesondere für Altverträge von Rechtschutzvers., die Verwaltungsrecht beinhalten.

Vor einigen Jahren wurden diese Leistungen allerdings ersatzlos aus den meisten Tarifen von Neuabschlüssen gestrichen, weil es die Versicherungen zu teuer kam.

2.) Eine Studienplatzklage dauert keine 1 bis 2 Semester, sondern einige Wochen.
Warum?
Weil es sich um Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht handelt.

Hier liegt auch genau die Crux: Eilverfahren (sog. einstweilige Verfahren) produzieren vorläufige Entscheidungen.

Gegen diese kann Widerspruch eingelegt werden.

Macht die Uni das erfolgreich, kommt es mit dem Tag des Wirksamwerden des Widerspruches zur Aufhebung des Urteils und damit automatisch zur Exmatrikulation.


Zwar kann der Kläger dann dagegen wiederum Rechtsbehelf einlegen, jedoch bringt ihm das in dem Moment nicht den Studienplatz wieder - da das entsprechende Rechtsbehelfsverfahren in aller Regel kein Eilverfahren ist.
Das wiederum kann dann 1 bis 2 Semester dauern.


Früher haben die Unis keine Rechtsmittel eingelegt.
Heute versuchen sie nach Möglichkeit jede gerichtliche Entscheidung aufzuheben, um ein Exempel zu statuieren.

3.) An der Fernuni Hagen studiert man nicht "Jura", sondern Wirtschaftsjura.
Hat nichts mit dem Studiengang Rechtswissenschaften zu tun, sondern ist ein Hybridstudiengang, den man auch überall anders studieren kann (vor allem an der FH). Rechtsanwalt konnte man damit ohnehin nie werden, egal wo man es studiert (hat).

Absolute Arrhythmie
15.06.2013, 18:46
Die einzige Einschräbkung die einen nach einem Psychologie-Studium an der FU Hagen erwartet ist, dass man nicht in der Klinischen Psychologie tätig werden und kein Psychotherapeut werden kann. Man ist aber trotzdem nach dem Master "Psychologe" und kann uneingeschränkt als solcher arbeiten (zB als Arbeits- und Organisationspsychologe).
Oben genannte Vorurteile gegenüber Fernstudiengängen sind also ziemlich naive und uninformierte Vorurteile.